Gericht: Einspruch zurückziehen?

3 Antworten

Weder noch. Die Verhandlung wird verhandelt. Der Strafbefehl ist ein "Angebot" dieses hast du ausgeschlagen und jetzt wurde ein Hauptverhandlungstermin angesetzt. 

Es kann auch schlechter ausgehen als im Strafbefehl.

wieviel vorher hast du denn abgesagt? du kannst für die kosten herangezogen werden.

wenn  bspw. ein öffentliches interesse vorliegt, findet die verhandlung trotzdem statt.

erha93 
Beitragsersteller
 16.11.2016, 11:24

Noch nicht zurückgenommen.  Brief für die Verhandlung habe ich 23 Tage vorher bekommen und heute sind es noch 15 Tage