Wie beendet man am besten eine schriftliche Beschwerde?
Hallo Leute,
also ich wurde vom Hausmeister angepöbelt, als er was in meiner Wohnung reparieren sollte und will mich darüber bei der Hausverwaltung beschweren.
Nun hab ich ein Schreiben aufgesetzt, indem ich beschreibe was sich ereignet hat, weiß aber nicht so genau, wie ich das Ganze abschließen soll. Ich befürchte, dass die Person, die den Brief am Ende lesen muss sich fragen wird "...und was will die jetzt?...", wenn ich den Vorfall einfach nur beschreibe... und keine richtige Forderung ans Ende setze... Ich wollte dann schreiben, dass ich hoffe, dass so etwas nicht noch einmal vorkommt, aber 'ne Freundin von mir meint, dass die Hausverwaltung ja wohl kaum direkte Kontrolle über das Verhalten des Hausmeisters hat. Nach der Logik bräuchte ich mir ja gar nicht erst die Mühe machen mich zu beschweren...
Naja, hat vielleicht Wer 'nen Rat, wie man 'ne Beschwerde über Unfreundlichkeit eines Angestellten am besten abschließen kann?
7 Antworten
Hallo, meine Empfehlung: schreibe so sachlich und knapp wie möglich; Deine Beschwerde sollte geeignet sein, sie direkt an den Hausmeister/ggf. die Hausmeisterfirma (Subunternehmer/Dienstleister) weiterzuleiten( die Hausverwaltung wird, wenn überhaupt, wie folgt reagieren: Deinen Brief an den Hausmeister/Hausmeisterfirma mit Bitte um Stellungnahme weiterleiten). Und wenn Dein Brief so verfaßt ist, dass er ohne weiteres weitergegeben werden kann, sind die Chancen am größten, dass Dein Ärger registriert und auch "bearbeitet" wird. Du könntest dann schließen "mit Bitte um Rückmeldung" oder einfach ich bitte um Antwort.
So, die Antwort war mir insgesamt am hilfreichsten. Thanx a lot! :)
Hey, danke für deine Antwort! Sachlich: jap. Knapp: sind acht Zeilen in denen ich Vorfall und Vorgeschichte beschreibe. Länger als ich gehofft hatte, aber ich denke es geht noch. Ich hatte jetzt eigtl. beschlossen mit "Mit der Bitte um Kenntnisnahme" zu schließen und den Brief per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken und den Rest der Hausverwaltung zu überlassen, aber "Mit Bitte um Rückmeldung" ist natürlich auch nicht schlecht...
Zum einen währe es ein Fehler sich nicht zu beschweren ,denn der Hausmeister gehört ,auch wenn durch einen Subunternehmer geschickt,zum Mitarbeiterstamm der Hausverwaltung und darf daher nicht einfach rumpöbeln. Mit Sicherheit ist der Hausverwaltung das Wohl der Mieter und die Freundlichkeit der Mitarbeiter nicht Egal,denn Sie ist Dienstleister mit Kunden die mit Ihnen Geld verdient und es sich nicht Leisten wird diese zu verlieren. Beschwerden sollten meiner Erfahrung nach mit freundlicher Bestimmtheit geschlossen werden wie zum Beispiel: "Mit Bitte um Klärung". Schließlich ist der Hausmeister nicht "König auf Seiner Burg" ,er darf konstruktive Kritik zur Gefahren- und Unfallvermeidung vorbringen aber nicht Pöbeln.
Ich würde in diesem Fall die Hausverwaltung bzw. den Vermieter anrufen. Um zu sehen wie diese reagieren. Oder den Brief wie folgt abschließen:
Ich bitte um Ihre Stellungnahme und Klärung.
Wenn daraufhin nix passieren sollte , würde ich einen zweiten Brief hinter her schicken.
Im Wiederholungsfall werde ich über eine Minderung der Miete nachdenken und bei Beleidigungen des Hausmeisters Anzeige erstatten. Wenn die erforderlichen Reparaturen nicht in einem angemessenen Zeitraum durchgeführt werden, behalte ich mir vor auf Ihre Kosten einen anderen Handwerker zu beauftragen.
mit freundlichen Grüßen
Aus der Frage geht nicht hervor, worum es geht. Um Ihnen hier einen Rat zu geben, ist es aber erforderlich. Je nach Hausverwaltung, ist diese schon daran interessiert, was ihr Hausmeister so treibt. Von wem sonst sollte die Hausverwaltung ein Feedback bekommen. Egal wie, schreiben Sie sachlich und nicht emotional. MfG
Ich gebe Ihnen völlig Recht. Ein derartiges Verhalten ist inakzeptabel. Ich würde allerdings dazu raten, die Ausdrucksweise des Hausmeisters doch detailiert wieder zu geben. Er trat mir verbal zu nahe...lässt Spielraum für Spekulationen. Auch das nicht einhalten von Terminen, oder unangemeldetes Erscheinen ist nicht akzeptabel. Ob eine Entschuldigung vom Hausmeister zu erwarten ist, halte ich für fraglich. Allerdings sollte die Hausverwaltung sich für das Verhalten Ihres Beauftragten entschuldigen und ich gehe davon aus, dass sie das auch machen wird. In der Regel erhält der Hausm. eine entsprechende Abmahnung oder auch ggf. die Kündigung, wenn bereits eine oder mehere Abmahnungen vorausgegangen sind. Die Hausverwaltung wird Ihnen darüber aber keine Angaben machen und dürfen. Es ist wirklich schade, dass es einige Hausmeister immer noch nicht verstanden haben. MfG
Noch etwas, der Hausmeister ist das Sprachrohr, die Augen und die Ohren der Hausverwaltung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Hausverwaltung das Verhalten des Hausmeisters toleriert. MfG
Ach, jetzt habe ich Ihre Antwort leider grade erst gesehen. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit dem Spielraum für Spekulationen haben Sie natürlich Recht. Ich hatte diese Ausdrucksweise hauptsächlich gewählt um das Schreiben möglichst knapp zu halten, aber glücklicherweise hatte ich das Schreiben noch nicht abgeschickt und kann es jetzt noch anpassen.
Ich denke am besten ist immer noch "Mit freundlichen Grüßen" (falls du dieses beenden meinst) .. Sie werden danach den Brief gelesen haben und sich ein Urteil des Hausmeisters gemacht haben, sprich ob sein Verhalten in Ordnung war... Aber ob letztendlich jemand auf dich zukommen wird wirst du ja dann sehen wenn der Brief weg ist :)
Ne, das meinte ich nicht. Trotzdem danke. ;)
Danke für Ihre Antwort. Es ging darum, dass die Heizung in meiner Wohnung nicht heizte. Der Hausmeister kam noch am gleichen Tag vorbei (Mittags), demontierte dabei aber nur den Thermostaten, sodass die Heizung nicht nur nicht mehr ging, sondern auch die Öffnungsweite des Thermostatventils nicht mehr regulierbar war, sodass die Heizung ein konstantes lautes Plätschern von sich gab (das typische Gluckern einer unentlüfteten Heizanlage). Einen Reperaturtermin für den nächsten Tag (Mittags) sagte er am späten Nachmittag ab. Dabei ärgerte ich mich nicht über die Absage an sich, sondern darüber, dass diese erst viele Stunden NACH verstreichen des eigentlich angesetzten Termins erfolgte. Mein Missfallen äußerte ich moderat, wurde weder persönlich noch ausfallend.
Am nächsten Tag erschien der Hausmeister unangemeldet und schimpfte lautstark darüber, dass ich (so wie alle jungen Leute) unverschämt und verzogen wäre, nur noch fordern könne, undankbar wäre, ich froh sein sollte, dass überhaupt irgendwas repariert werden würde usw. Er reparierte dann die Heizung und schimpfte dabei weiter. Im Laufe des Schimpfens kam dann heraus, dass sich eine andere Mieterin über ihn bei der Hausverwaltung beschwert hatte und er darüber sauer war. Ich bat ihn dann darum seine Äußerungen über mich zurückzunehmen und sich zu entschuldigen. Das lehnte er ab und meinte, dass doch allein diese "Forderung" schon beweisen würde, wie verzogen ich wäre.
Ich gehe in meinem Schreiben kurz auf die Vorgeschichte ein und formuliere es dann wie folgt: "XY trat mir verbal zu nahe, indem er wiederholt unpassende Äußerungen über mich und meine Generation von sich gab." Seine Äußerungen detailliert wiederzugeben hatte ich eigtl. nicht vor oder wäre das erforderlich/ ratsam? Eine Entschuldigung erwarte ich keinesfalls. Was der Mann von der Jugend hält ist seine Sache, es geht mir nur darum, dass ein solches Verhalten unseriös ist und die Hausverwaltung davon in Kenntniss gesetzt werden sollte.