Darf die Frau des Hausmeisters den Zählerschrank abschließen und mir den Zutritt zum Zähler für den Allgemeinstrom verwehren?
Vor einigen Jahren wurde im Garten des 6-Parteienhauses eine großes Gartenhaus für Festivitäten der Mieterschaft errichtet. Nutzen tut dies aber bloß permanent der Hausmeister und seine Frau, sein Freund aus der Nachbarschaft und ein Mieter aus dem 2. Stock. Der Strom für das Haus läuft über den Allgemeinstromzähler. Da es wohl schon vor meiner Zeit Streitereien über den Stromverbrauch im Gartenhaus gegeben hat, hat der Vermieter vor einigen Jahren strikt untersagt, dass derjenige, der das Haus nutzt, die Hausanschlüsse nutzt, sondern dies über seinen Stromzähler laufen lassen muss. So wie es aussieht, nutzt der beschriebene Personenkreis unrechtmäßig den Allgemeinstrom für die Aktivitäten im Gartenhaus. Neulich wurde dort Karten gespielt und es lief ein Heizkonvektor. Auf dem Weg in den Keller wollte ich nachschauen, wie schnell sich denn der Zähler dreht. Daraufhin kam die Gattin des Hausmeisters und schloss den Zählerschrank ab und weigert sich, diesen wieder aufzuschließen. Darf sie das ?
3 Antworten
Wende dich an dein Eigentümer. Der wird das wohl schon regeln. Schreib ihn dazu, das du nicht gewillt bist mehr als Betrag X für den Allgemeinstrom zu zahlen.
Dieser Betrag könnte dem entsprechen, was z. B. im vergangenen Jahr anfiel.
Warum nimmst du an das du nicht auf der rechtlichen Seite bist?
Der Eigentümer hat sich darum zu kümmern. Der Rest kann dir egal sein. (Also was den Hausmeister betrifft. Das ist ein Mensch wie jeder andere auch und steht nicht über dem Mieter.)
Wieso soll er auf den Hausmeister angewiesen sein. Er kann genauso gut einen Hausmeisterservice beauftragen und nur das zahlen, was individuell für dessen Leistungen ausgehandelt wird. Es bedarf einer gewissen Überwachung, was dieser Service am Ende tatsächlich alles macht, aber die ungute Situation, wenn sich ein Hausmeisterpaar, wie bei Euch und in vielen anderen Häusern auch, als die Herren des Hauses aufspielen, wäre damit vorbei.
Es kommt natürlich auch darauf an, wie der Vertrag mit dem jetzigen Hausmeister gestaltet ist, aber solche "Betrügereien" würden auch dem Vermieter letztlich das Recht geben, ihn samt Wohnung zu kündigen, wenn er diese zu Lasten anderer Mieter forsetzt.
Also trau Dich ruhig.
Wenn sie einen Schlüssel hat darf sie das.
Alternativ würde ich Protokoll führen wann Hausmeister und seine Kumpels das Gartenhaus nutzen und dann bei der nächsten BK-Abrechnung dem Posten Allgemeinstrom widersprechen.
... natürlich, auch in unseren Hütten hilft der Partner oft mit, wenn denn ein Hausmeister überhaupt nötig ist. Mieter benötigen diese Damen und Herren eigentlich nicht und warum sollen wir sie bezahlen?
Zuden: Wieso bezahlen die Mieter hierfür Strom?
Aufgrund der mietvertraglichen Vereinbarungen unter Berücksichtigung der herrschenden Meinung hat ein Mieter doch nur für Beleuchtung zu wuppen.
Klingel, Kabelanlage, Fahrstuhl, Heizanlage, Gartenhütten, u.a.m. muß doch herausgerechnet werden, oder übersehe ich etwas?
Der Vermieter ist leider auf den Hausmeister angewiesen. Ich vermute, dass der "Hausmeister" weniger Miete bezahlt, weil der den Rasen mäht. Das ist aber auch schon alles was der macht. Ich wüsste gerne ob ich rechtlich auf der sicheren Seite bin, wenn ich den Vermieter anschreibe. Aber danke für Deine Antwort.