Wie beantragt man Mietkaution beim Amt?

7 Antworten

Müssen irgendwelche Vorraussetzungen erfüllt sein damit ich den Antrag stellen kann

Kaution wird nur dann getragen, wenn der Umzug aus einem WICHTIGEN GRUND notwendig ist. Bedeutet: Voraussetzung ist der Nachweis eines wichtigen Grundes.

muss ich irgendwelche Anlagen beifügen ?

Antrag kann ab dem Moment formlos gestellt werden, ab dem klar ist, wie hoch die Kaution sein wird und/oder welche Zahlungsmodalitäten der Vermieter wünscht. Beides musst du schriftlich - z:b. durch Mietvertrag - belegen.

Kaution wird zudem nur als Darlehen übernommen, das mit 10% aus dem Regelsatz zu tilgen ist.

hallgallimas 
Beitragsersteller
 02.08.2014, 13:13

Wie meinst du " ohne das Jobcenter " ? Muss ich jetzt vorher das Jobcenter fragen ob ich den Mietvertrag unterschreiben darf oder nicht obwohl ich genau weiß dass die Wohnung angemessen ist ? Was passiert wenn ich einfach unterschreibe und die Kaution selbst zahle ?

hallgallimas 
Beitragsersteller
 02.08.2014, 12:25

Das gute ist , dass die Wohnung bereits möbiliert wäre . Ich hatte mich schon erkundigt dass man in der entsprechenden Stadt 300€ kalt Miete haben darf , und die Wohnung kostet 200€ kalt. Also denke ich schon , dass sie mir die Wohnung genehmigen würden. Das Problem ist einfach die Zeit . Mein jetziger Wohnort und mein Wunschwohnort liegen 300 km auseinander. Das heißt das ganze hin und her zwischen jetzigem Jobcenter und ( hoffentlich ) neuen würde wieder ewig dauern :(

guinan  02.08.2014, 12:59
@hallgallimas

Machs einfach OHNE das Jobcenter. Die normale Miete werden sie eh bezahlen müssen, da du ja ne Wohnung brauchst. Allerdings nur bis Studiumbeginn, dann brauchst du Bafög.

hallgallimas 
Beitragsersteller
 02.08.2014, 11:11

Ich kann den Flug nicht mehr absagen . Ich hatte das schon sehr sehr lange geplant und gebucht und bekomme mein Geld nicht zurück weil ich keine entsprechende Versicherung habe . Oh je das ist alles so schwierig :(

guinan  02.08.2014, 11:52
@hallgallimas

Im Zweifel zieh halt alleine um. In der Wohnung der Eltern wirst du ja sicher nicht soooo viele Dinge habe, eine Küche oder Sofas hast du dann ja nicht zu transportieren. Nur Bett und Regal und so. Das kriegste im Zweifel auch alleine hin. Notfalls erstmal eine Luftmatratze in die neue Hütte.

Dann sofort den Antrag auf Mietkautionsdarlehen stellen und auf Wohnungserstausstattung. Achte aber bitte alleine darauf, dass deine neue Wohnung angemessen ist. Was für dich als angemessen gilt, wird das Amt ja vorher sagen können.

Die 50 Euro Umzugskosten, die die nur zahlen, wäre gegen eine Rückbuchung des Fluges ja Peanuts.

hallgallimas 
Beitragsersteller
 02.08.2014, 10:11

Also im Moment wohne ich noch bei meiner Mama . Und wie soll ich Mittellosigkeit nachweisen ? Einen Kontoauszug von mir mitschicken ? Ich habe ja gar kein Einkommen außer 40€ Taschengeld . Die Kaution muss man ja beantragen bevor man den Mietvertrag unterschreibt . Aber den Antrag auf hartz IV kann man doch erst stellen wenn man Mietvertrag unterschrieben hat oder ? Ich würde aber gerne beiden gleichzeitig machen weil der Ort weit weg ist und ich am Sonntag zufällig da bin und anschließend 3 Wochen erst mal im Ausland bin. Ich brauche eine Wohnung ab 01.09.14 und ich hab Angst das der Antrag nicht rechtzeitig bearbeitet wird .

VirtualSelf  02.08.2014, 10:28
@hallgallimas
Also im Moment wohne ich noch bei meiner Mama . Und wie soll ich Mittellosigkeit nachweisen ? Einen Kontoauszug von mir mitschicken ?

Das wird möglicherweise nicht reichen, da an dieser Stelle mehrere Faktoren relevant sind. Alter, Unterhaltspflicht der Eltern, die ja mit Auszug von Natural- auf Barunterhalt switchen kann, und und und ...

Die Kaution muss man ja beantragen bevor man den Mietvertrag unterschreibt .

Jein.
Du brauchst die Zustimmung des Jobcenters zum Umzug (gibt nur wenige Konstellationen, in denen die nicht nötig ist).
Diese Zustimmung ist zunächst einmal grundsätzlicher Natur und noch ohne konkrete Zahlen; gleichwohl kann hier schon festgelegt werden, dass auch Kaution übernommen werden wird.

Aber den Antrag auf hartz IV kann man doch erst stellen wenn man Mietvertrag unterschrieben hat oder ?

Konkrete Leistungen kannst du in der Tat erst dann beantargen, wenn die Höhe dieser Leistungen feststeht.

Heißt: du brauchst neben der gerundsätzlichen Zustimmung zum Umzug später konkrete Zahlen; dieses ist alleine deswegen notwendig, um die Angmessenheit der Miete feststellen zu können.
Selbst wenn dem Umzug grundsätzlich zugestimmt wird, werden keine Umzugs-Kosten (bis hin zur Kaution) IN eine unangemessene Wohnung getragen.

Ich brauche eine Wohnung ab 01.09.14 und ich hab Angst das der Antrag nicht rechtzeitig bearbeitet wird .

Die Angst ist begründet.
Da gilt es ggf., Prioritäten zu setzen: Auslandsaufenthalt vs. Klärung der Wohnsituation.

guinan  02.08.2014, 10:06

Richtig. Allerdings wird manchmal die Kaution auch ohne wichtigen Grund als Darlehen gewährt. Auf allen anderen Kosten bleibt sie dann aber sitzen. Sie muss MIttellosigkeit nachweisen. Das Jobcenter hat die Aufgabe, Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Ist sie schon in der neuen Wohnung und die alte Wohnung damit weg, muss sie wohl auch die Kaution zahlen oder Wohnungslosigkeit droht. Das sieht auch das Amt ein.

10% des Regelsatzes sind bei 1 Person 39,10 Euro

VirtualSelf  02.08.2014, 10:18
@guinan

Mag sein, dass es Sachbearbeiter gibt, die Kaution aus Kulanzgründen, und weil schönes Wetter ist, übernehmen.

Ich würde es nicht ohne Weiteres tun; nicht einmal wenn Wohnungslosigkeit droht, da es nur heißt: Wohnungslosigkeit soll vermieden werden; m.E. sind allerdings die Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Willkürfreiheit in der Rechtsumsetzung - und damit das Ausschließen von "Umgehungslösungen" - gewichtiger. Insofern hätte ich kein Problem damit, diesen Standpunkt auch mit Vorgesetzten zu diskutieren.

Wenn du als Leistungsempfänger umziehen willst, musst du VORHER mit einem triftigen Grund den Antrag stellen.

Ein triftiger Grund ist fast immer nur die leichtere Arbeitsaufnahme.

Kaution wird grundsätzlich nur als Darlehen gewährt.

Du brauchst die Mietbescheinigung, aus der hervorgeht, wieviel Kaution du zahlen musst. Und deinen Kontoauszug, um zu belegen, dass du mittellos bist. Du kannst dort aber die einzelnen Posten außer der Gesamtsumme schwärzen. Es muss nur zu sehen sein, dass du kaum Geld auf dem Konto hast.

Der Antrag muss nur das Wort ANTRAG enthalten (keinesfalls die Worte "ich wollte mal fragen", das wäre nur eine Beratung und führt dich keinen Schritt weiter).

Sehr geehrte Frau/Herr xyz,

da ich im (Monat) umziehen werde, stelle ich hiermit den Antrag, die Mietkaution als Darlehen zu gewähren. Ich bitte um monatliche Ratenzahlung. Ich habe auch kein Schonvermögen, aus dem ich das bestreiten könnte.

MfG,

(Name)

ANlage: Mietkaution, Kontonachweis

Ob dir das Amt überhaupt die Kaution zahlt oder Vorstreckt solltest du erstmal erfragen,ich kenn eine,die allerdings Hartz 4 bekommt und Sie Ihre Kaution selber zahlen mußte,dem Amt war das egal,anders wäre es vllt.wenn du Umziehst weil du einen anderen Job bekommst??? Mietkaution kannst du aber auch über das Internet machen und ist sehr günstig,wenn du aber noch nicht weißt wieviel du zahlen müsstest bringt Dir das auch nicht viel.

LG Ramona

hallgallimas 
Beitragsersteller
 02.08.2014, 13:17

Also ich hatte mit meinem Sachbearbeiter gesprochen und er hat gesagt ich darf umziehen also hab ich mich auf Wohnungssuche begeben. Nach vielen Absagen habe ich am Sonntag einen Besichtigungstermin bei dem die Chancen nicht so schlecht zu stehen scheinen. Also ich habe keine explizite Zusage für diese Wohnung . Wenn ich sie bekomme und die bieten mir an einen Mietvertrag zu machen dann würde ich gerne sofort unterschreiben da ich am nächsten Tag für drei Wochen weg bin . Und ich denke nicht dass der Vermieter so lange wartet und selbst wenn kann ich ja dann erst das Geld beantragen und die Bearbeitungszeit ist ja 4 bis 6 Wochen und dann wäre das Geld nicht zum 01.09. drauf :(

hallgallimas 
Beitragsersteller
 02.08.2014, 10:07

Also ich ziehe um wegen Praktikum und Studium . Die Mietkaution von der Wohnung, die ich angestrebt habe beträgt 200 €

guinan  02.08.2014, 11:53
@hallgallimas

Du hast ne schriftliche Zusage? Oder nur mündlich? Im Studium gibts eigentlich kein Hartz4. Praktikum wäre da was anderes.

VirtualSelf  02.08.2014, 13:06
@guinan

Aber Praktikum müsste zwingend vom JC genehmigt werden.

guinan  02.08.2014, 10:04

Der Vermieter gewährt oft auch eine monatliche Ratenzahlung der Kaution. Ist Verhandlungssache.

Erst einmal muss geklärt werden,ob der Umzug überhaupt erforderlich ist !

Ist das nämlich nicht der Fall,brauchst du den Antrag gar nicht erst zu stellen.

Was und wie du das zinslose Darlehn dann beantragen müsstest,würdest du beim Jobcenter erfahren,wenn du den noch nicht unterschriebenen Mietvertrag dort vorlegst und dir die Kostenübernahme der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung bestätigen lässt.

Denn vorher mach das alles keinen Sinn !

hallgallimas 
Beitragsersteller
 02.08.2014, 17:55

Naja ich hab geröhrt man muss persönlich zum Jobcenter gehen . Das Darlehen muss ich ja bei meinem zukünftigen Jobcenter beantragen , aber muss ich den Mietvertrag zum prüfen auch beim neuen Jobcenter abgeben oder beim alten ? Was passiert wenn ich den Mietvertrag einfach unterschreibe ohne ihn von Amt prüfen zu lassen , wenn ich genau weiß dass die Wohnung angemessen ist ?

hallgallimas 
Beitragsersteller
 02.08.2014, 12:20

Das Problem ist mir würde gesagt man muss dich da persönlich vorstellen aber das kann ich ja erst Ende August und ich hab Angst dass die vorher nichts bearbeiten :/

isomatte  02.08.2014, 17:40
@hallgallimas

Bei wem, solltest du dich persönlich vorstellen ?

Wenn du den Antrag auf das Darlehn meinst,das kannst du doch bei der Vorlage deines noch nicht unterschriebenen Mietvertrages direkt abgeben,dazu musst du doch eh noch mal zum Jobcenter.

hallgallimas 
Beitragsersteller
 02.08.2014, 11:15

Ja ich habe den Urlaub beim Amt beantragt und genehmigt bekommen . Das Problem ist einfach dass ich mich nicht genügend mit der Materie auskenne und das Jobcenter fast keine Informationen gibt . Ich fülle zum ersten mal derartige Anträge aus und bin auf mich gestellt . Ich hoffe ich vergesse nicht etwas wichtiges .

isomatte  02.08.2014, 11:30
@hallgallimas

Wenn du die Zustimmung zur Ortsabwesenheit bekommen hast,dann ist es ja erst mal gut,musst dich persönlich melden,wenn du wieder zurück bist !

Mach das so wie angegeben,frag deinen zukünftigen Vermieter,wohin die Kaution überwiesen werden soll,wenn sie nicht mit der ersten Mietzahlung aufs gleiche Konto gehen soll.

Das gibst du dann auf dem Jobcenter an,die Bearbeitung benötigt ja deine Ortsanwesenheit nicht,da sollte es auch keine Probleme geben,wenn du alles notwendige angegeben hast.

hallgallimas 
Beitragsersteller
 02.08.2014, 10:13

Aber wenn ich genau weiß dass die Wohnung angemessen ist . Angemessene Miete für eine Person 300€ kalt und die Wohnung kostet 200€ kalt , dann ist sie ja angemessen oder . Wie soll ich denn eine Wohnung finden , welcher Vermieter wartet denn so lange :((

hallgallimas 
Beitragsersteller
 02.08.2014, 10:06

Also das hier für mich zuständige Jobcenter hat mir schon gesagt dass ich umziehen darf , hat mir aber noch keine Umzugsbescheinigung gegeben ( wahrscheinlich weil ich noch keine Wohnung habe ) . Kann man die Mietkaution auch ganz erstattet bekommen , also das es kein Darlehen ist sondern komplett übernommen wird ( so hat sich das nämlich angehört als ich mit meinem Sachbearbeiter geredet hatte) ...das Problem ist das ich denen falls ich eine Wohnung bekomme meinen Antrag auf Hartz IV und den Antrag für die Kaution direkt in den Briefkasten werden wollte , da ich an Montag für drei Wochen im Ausland bin und die Wohnung an 01.09.14 brauche . Wenn ich die Wohnung bekomme welche ich mir morgen anschaue , würde ich sofort den Mietvertrag machen wollen ...da ich den doch brauche um den Antrag auf hartz IV zu stellen ...die Kaution wäre 200 € die könnte ich zur Not noch aus eigener Tasche zahlen ...denkst du die bearbeiten meinen Antrag ? Weil ich ja erst mal drei Wochen lang nicht persönlich vorbei kommen kann ( was man ja soll ) ?

guinan  02.08.2014, 10:09
@hallgallimas

Wenn du den Mietvertrag unterschreibst, bevor das Amt das OK für die Angemessenheit der Wohnung gegeben hat und geprüft, bleibst du TROTZ Umzugsgrund auf den Kosten sitzen. Da liegt der Haken....kaum ein Vermieter wartet mit dem Unterschreiben, bis das Amt sich bequemt den Antrag zu unterschreiben.

Die Kaution gibts IMMER höchstens als Darlehen. Denn die bekommst du ja bei Auszug auch zurück.

isomatte  02.08.2014, 10:45
@hallgallimas

Den Mietvertrag kannst du erst unterschreiben,wenn du ihn deinem SB - zur Prüfung vorgelegt hast !

Das du die Zustimmung für eine Wohnung bekommen hast bzw.das du umziehen kannst,hat ja mit der Zusicherung der Kostenübernahme der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung,nichts zu tun.

Bekommst du also die Wohnung,musst du mit dem noch nicht unterschriebenen Mietvertrag die Zustimmung einholen oder hat dir dein SB - die Zustimmung gegeben,das du den Mietvertrag gleich unterschreiben kannst,wenn ja,dann hoffe ich für dich,das du das schriftlich hast.

Es werden weder Schulden noch Kautionen vom Jobcenter übernommen,das läuft allenfalls über ein zinsloses Darlehn und das muss zurück gezahlt werden.

Hast du deine drei wöchige Ortsabwesenheit vorher beantragt und auch genehmigt bekommen ?

Wenn nicht,kann das ernsthafte Folgen für dich haben,dann gibt es Sanktionen !