Wie Antrag auf Kostenübernahme eines Umzugs bei ALG II beantragen?
Hallo Zusammen,
ich bin zur Zeit arbeitsunfähig und befinde mich für längerer Zeit in stationärer Behandlung. Aus privaten Gründen muss ich in dieser Zeit umziehen, ein Bekannter teilte mir mit, dass es möglich sei die Kosten (Transporter, Benzin, Umzugsunternehmen) von der Arbeitsagentur übernommen werden.
Meine Fragen sind nun: - aus welchem § geht dies hervor? - Ist dieser Antrag formlos zu stellen oder gibt es dafür ein Muster? (Wenn wie heißt dieses Formular und ist es im Internet erhältlich?) - Wie ist im durchschnitt die Bearbeitungsdauer?
Ich freue mich sehr über konstruktive Antwort und bedanke mich im voraus!
LG
7 Antworten
Hallo,
also erstmal die Info, die für alle gilt: Ein Umzug ist jedem selbst freigestellt, auch wenn er Hartz 4 bekommt. Dass einzige dabei zu beachtende ist, dass dann die Kosten alle selbst übernommen werden müssen und das Jobcenter im neuen Wohnort dann nur die Miete übernimmt, die man vor dem Umzug im alten Wonort hatte. Die Differenz muss man dann also selbst bezahlen.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, dass das Jobcenter ALLES komplett übernimmt. Dafür muss man einen einfachen Antrag stellen, mit allen möglichen Beweisen, die dann einen Umzug rechtfertigen. Einfach so geht dass sonst nur auf eigene Kosten.
Geregelt ist es im SGB II.
Man muss also keine "speziellen" Anträge stellen, man geht zum Jobcenter und dann bekommt man die wichtigten Informationen und auch die weiteren Anträge dann. Die Bearbeitung richtet sich nach der Dringlichkeit, bei mir ging alles innerhalb von 2 Wochen über die Bühne, obwohl es zwei verschieden Ortschaften waren.
Noch ein Tipp: Da man mindestens drei verschiedene Umzugsfirmen vorschlagen muss, nicht gliech die billigsten hemen, denn das Jobcenter bezahlt sowieso, also eine gute Spedition suchen und dann zwei teurere. Dann kann man es selbst beeinflussen, wiel man dann seine "Lieblingsspedition" als billigste einreicht. Übrigens werden auch Umzugskarton vom Jobcenter bezahlt.
Siehe Ivonne... (nur) wenn der Umzug erforderlich ist, erteilt das Jobcenter die schriftliche Zustimmung zum Umzug. Ohne Notwendigkeit und ohne Zustimmung auch keine Übernahme der (vorab zu beantragenden) Umzugskosten. Alles zum Umzug und den Formalitäten z.B. hier (darin sind auch die entsprechenden Paragraphen genannt): http://hartz.info/index.php?topic=24.0
diese möglichkeit besteht nur wenn die arge dem umzug zustimmt und das tut sie nur wenn ein wichtiger grund für den umzug besteht. also erstmal die zustimmung einholen und bei der gelegenheit kannst du auch gleich nach den antragsformularen fragen... aber in der regel kann man das durch ein formloses schreiben machen.
ich würde erstmal einen formlosen Antrag stellen, da machst du nichts verkehrt- denke ich. Wenn es Formulare dafür gibt, dann teilt man es dir sicher mit und du kannst den Antrag nochmal stellen. Hebe dir aber ein Kopie von dem formlosen auf.
Man kann einen solchen Antrag formlos stellen, dann aber z.B. mit Kostenvoranschlägen etc.LG