Wie lange seit dem 30.06. darf sich das Jobcenter Zeit nehmen meinen Antrag zu bearbeiten?
4 Antworten
Wenn ich mich nicht ganz irre,dann kannst du erst nach 6 Monaten eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Sozialgericht einlegen und wenn du einen Widerspruch gegen einen Bescheid einlegst,dann kannst du das nach Ablauf von 3 Monaten machen !
In der Regel sollte das aber nicht länger als 4 - 8 Wochen dauern.
wie kommst du auf diesen unsinn? aber du hast sicher auch die möglichkeit in einem wohnheim in einem mehrbettzimmer unterzukommen wenn du meinst das du flüchtling bist
Im Mai dauerten Erstanträge bei uns ca. 8 Wochen. Schätze, dass es jetzt in der Urlaubszeit noch schlimmer ist.
es kann auch mal bis zu drei monate dauern bis so ein antrag bearbeitet ist. wenn du bedarf nachweisen kannst - durch einen nullstand deines kontos - könntest du auch um vorschuss bitten. das kann dir gewährt werden in form von geld oder essensgutscheinen.
wenn du näheres wissen willst, warum es sich so lange hinzieht, dann geh zu deinem sb und erkundige dich vor ort. hast du alle unterlagen abgegeben?
Du kannst natürlich auch immer einen Termin bei dem zuständigen Sachbearbeiter machen und dich nach dem Bearbeitungsstand erkundigen. Es kann ja sein, dass noch Daten fehlen.
na doll also doch einen auf Flüchtling machen da dauerts wenige Stunden