Verbraucher an Stromzähler erkennen

11 Antworten

am besten lässt sich das an der scheibe erkennen die sich dreht,. auf dem zähler steht eine so gennannte konstante z.b. "600 U/kWh"

das bedeutet, dass der zähler mit jeder kilowattstunde 600 umdrehungen macht.

das bedeutet also bei 1 kW macht er in der MInute 10 umdrehungen oder eine sechstel umdrehung in der sekunde. (braucht 10 sekunden für eine umdrehung)

verkürzt gerechnet rechnet sich das wie folgt:

3600 durch die zählerkonstante, durch die Zeit in sekunden, die der zähler für eine umdrehung braucht.

nehmen wir mal an, er braucht 5 sekunden bei einer konstante von 600. dann läge der derzeitige verbrauch bei 2 kW

von den 180 € für den treppenhausstrom kannst du gut die hälfte für die grundgebühr abzeihen. sind wir noch bei knapp 90 € das sind übers jahr gerechnet 300 kWh gut ein drittel bis knapp die häfte davon kannst du schon mal für die Klingelanlage einplanen (läuft ja 24 stunden am tag) dann noch das treppenhaus licht dabei. das passt schon ungefähr.

lg, Anna

Da hängt schon mehr drann, als nur das Licht. Heizung, Antennenanlage, Klingel/Gegensprechanlage...... manchen Vermietern ist es auch zu teuer, bei einem gemeinsam genutzten Waschkeller, getrennte Steckdosen für jede Wohnung zu installieren, dann wird der Waschkeller auch über den Gemeinstrom abgerechnet.Auch fallen ja z.B. Steckdosen für Gartenpflege usw. unter den allgemeinstrom. Aber alles in allem kommen mir 180 € im Jahr eher gering wie hoch vor. Genau feststellen was dran hängt, könnte nur ein Elektriker. Ein hinweis, was dran hängt, falls zugänglich wäre der Sicherungskasten.Anhand der Anzahl der Stromkreise hätte man zumindest einen Anhalt.

mabi2911 
Beitragsersteller
 06.05.2015, 09:48

Ja, die Klingel, aber die wird ja wohl nicht so viel verbrauchen. Uns kam es halt viel vor, auch den beiden Nachbarn. Ob die Gartensteckdose (Rasenmäher) darauf läuft, wissen wir nicht. Wäre aber unfair, da 2 Parteien den Garten nicht nutzen. Auch der Waschkeller wird nur von einer Partei genutzt, die anderen beiden haben die Geräte in der Wohnung. Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

Worth1967  06.05.2015, 09:51
@mabi2911

KP... wie gesagt, wenn der Sicherungskasten zum Allgemeinstrom zugänglich ist, einfach mal schauen, wieviel Stromkreise da abgehen....das gibt nen hinweis, was dran hängt.

mabi2911 
Beitragsersteller
 06.05.2015, 09:55
@Worth1967

Da werde ich mal einen Bekannten nachschauen lassen. Danke schön.

Über den Hausstrom läuft in aller Regel das Treppenlicht, das Außenlicht und das Kellerlicht und ggf. der Strom für eine zentrale Heizung. Wenn also alles ausgeschaltet ist und der Zähler weiterläuft, gibt es noch einen anderen Abnehmer. Dann würde ich den Vermieter darauf ansprechen und die Abrechnung nur unter Vorbehalt der Prüfung akzeptieren.

mabi2911 
Beitragsersteller
 06.05.2015, 09:52

Danke, allerdings gilt das eben nur, wenn gerade dieser Verbraucher dann läuft, wenn wir es beobachten und die anderen Lichter ausgeschaltet sind.

angy2001  06.05.2015, 09:55
@mabi2911

Richtig, dann müsst ihr den Vermieter fragen, was da alles drüber läuft. Hinweise gab es hier ja schon: Steckdose im Garten, Waschkeller... Wenn nicht alle Mieter beides gleichermaßen nutzen, ist der Vermieter nicht verpflichtet, eine andere Installation vorzunehmen. Vielleicht gleicht es sich ja auch aus. Die einen nutzen den Garten und der andere den Waschkeller.

mabi2911 
Beitragsersteller
 06.05.2015, 09:57
@angy2001

Danke nochmal. Leider ist der, der den Waschkeller nutzt auch der, der den Garten nutzt. Wir werden mal einen Bekannten fragen, ob er es am Zählerkasten herausfinden kann.

angy2001  06.05.2015, 09:59
@mabi2911

Und was bringt euch das dann? Es gibt schon genug Abnehmerstellen, die hier genannt wurden und die diese Kosten verursachen können.... allein die Waschmaschine!

mabi2911 
Beitragsersteller
 06.05.2015, 10:04
@angy2001

Dann müssen wir eine Lösung finden, damit derjenige, der den Waschkeller benutzt und den Garten, auch den Strom dafür bezahlt. Das wäre doch fair - oder mache ich da einen Denkfehler?

angy2001  06.05.2015, 23:06
@mabi2911

Nein, da machst du keinen Denkfehler. Wenn ihr das untereinander geklärt bekommt, könnt ihr

a) versuchen mit dem Vermieter eine Änderung über die Aufteilung der Kosten zu erreichen oder

b) es untereinander ausgleichen. Denn rein rechtlich habt ihr keine Handhabe den Vermieter zu einer anderen Aufteilung zu bringen als die im Mietvertrag festgelegte.

In aller Regel wird aber die Partei, die dann mehr zahlen muss - das nicht ohne Wiederspruch hinnehmen. viel Glück dabei.

na wenn alle hauslichter ausgeschaltet sind,dürfte der zähler stillstehen. oder gibts noch nen brennofen für die heizung oder irgentwelche wasserpumpen?

lg

mabi2911 
Beitragsersteller
 06.05.2015, 09:51

Wenn alle Hauslichter ausgeschaltet sind, wissen wir leider immer noch nicht, welche anderen Verbraucher eventuell auch darauf laufen, wenn diese nicht gerade in Betrieb sind.

180,- ist doch OK!

Der Zähler kostet ja auch eine Grundgebühr die liegen bei manchen Anbietern bei 9,90 !  bei manchen 6,90 !  Dann Heizung / Sat Anlage evt. usw

mabi2911 
Beitragsersteller
 06.05.2015, 09:49

Das ist schon jährlich gemeint- oder? 

mabi2911 
Beitragsersteller
 06.05.2015, 12:12
@DerBube01

Danke, das wusste ich nicht. Finde ich ziemlich teuer.