Widerstand gegen Polizei
Hallo Community.
Folgender Fall :
Ich wurde aus einer Diskothek entlassen aufgrund unliebsamen Verhaltens, ich war leider sehr betrunken. (ich bin volljährig) Die Polizei empfing mich dann auch gleich am Ausgang, gab mir einen Platzverweis und ich solle nach Hause gehen. Dem kam ich nicht nach, ein 2ter Platzverweis wurde ausgesprochen, dem ich nachging, aber auch nur provokante 0,5 m daneben. Dort saß ich und " genoss " mein letztes Bier, personalien wurden aufgenommen was den beamten etwas schwerviel da ich sie rückwerts angab. Die Provokation war vorhanden.
Die Vollstreckungsgewalt entschied sich dann für einen " UZW- Sicherheitsgriff " um mich zu entfernen, doch ich blockierte in einfachem dagegenhalten. Als dann 3 Beamte damit beschäftigt waren mich einzusacken gelang es ihnen schließlich und ich fand mich mit Handschellen, die Ödeme am Unterarm hinterließen,( nicht am Handgelenk und Sensibilitätsstörungen an rechter Hand ) auf den Boden gedrückt wieder.
Soweit wollte ich es nicht kommen lassen, ich war enrschrocken wie die Situation eskalierte, schrie noch etwas von Freiheitsberraubung, strampelte auf dem Boden - da ich aus meinen Augen nichts verwerfliches getan hatte, nur dauerhaft provokant war. Wie dem auch sei, aufgewacht bin ich auf einer mit Plastiküberzogenen Pritsche mit einem roten Fleck einer Blutentnahme am Arm, Kopfschmerzen, geschwollenen Unterarmen mit Blessuren von Handschellen um 10 Uhr morgens in der Ausnüchterungszelle wieder.
Ich durfte gehen nach dem ich 4 Zettel unterschrieben sollte, ich unterschrieb nichts ( weiß auch nicht mehr was drin stand ) und verließ das gebäude.
Nun 3 Monate später bekomme ich eine Vorladung von der Polizei in Ermittlung wegen versuchter Körperverletzung, Widerstand geg. PVB.
Was erwartet mich ? Soll ich Gegenanzeige erstatten da die Jungs zu doof sind um Handschellen richtig anzubringen die mir meinen Unterarm aufgeschnitten haben ?
Wie verhalte ich mich ? Müssen die nicht mit Widerstand rechnen wenn man einen Betrunkenen mit unzureichender Kraft versucht irgendwo hinzubewegen ? (zudem Schlage ich nie um mich oder auf andere leute ein, kam nochnie vor)
Zeugen gibt es 2 die auch der Meinung sind das das ganze Unterfangen nicht Richtig war, die Polizisten kamen laut ihnen "überfordert" rüber.
An die die mich belehren wollen von wegen Alkoholmissbrauch und Co. - Ich trinke seid dem nichts mehr, lust vergangen, mit auch wegen diesem Vorfall.
Gruß :)
5 Antworten
Naja, wer A sagt muss auch usnüchterung sagen können...
Ich bin gegen Polizeigewalt, aber wies schient waren die recht geduldig mit dir. Normalerweise lassen die sich nicht so lange ärgern.
Eine Gegenanzeige hat erfahrungsgemäß wenig Erfolg, erst recht gegen die Polizei.
Wegen der versuchen Körperverletzung und dem Widerstand: Solche Anzeigen sind mittlerweile so alltäglich, dass es viele Rechtspfleger gibt, die darauf schlichtweg keinen Bock mehr haben. Vielleicht kommst du mit einer Verwarnung oder einem kleinen Betrag davon.
Ich denke mir, du bist ja fremd für einen Polizisten, der kann ja nicht einschätzen, ob du randalierst, wenn du besoffen bist, erst recht wenn du einfach nicht abhaun willst.
Hättest du vor meiner Türe gestanden und dich nur nen halben Meter wegbewegt hätt ich dir ohne weitere Verwarnung Pfefferspray ins Gesicht gesprüht wenn ich ehrlich bin. Polizisten sind vielleicht besser bewaffnet, muss aber nicht heißen, dass die selbstsicherer sind.
Alkoholeinfluss ist für mich auch kein mildernder Umstand, eher im Gegenteil. Verletzungen durch Handschellen sind vollkommen normal, auch die komischen Kabelbinder die die gerne benutzen verletzen einen. Das ist schon nach ner halben Stunde mehr oder weniger ruhigen Daliegens nicht mehr vermeidbar.
Warum Rechtspfleger? Ein Rechtspfleger macht das nicht, das macht die Staatsanwaltschaft.
Die besoffenen Besserwisser, wie ich sie liebe.
Dir wurden zwei Platzverweise erteilt, die du nicht befolgt hast. Dann leistest du Widerstand und wunderst dich, dass der dann schlussendlich gebrochen wird und du ein Wehweh hast. Du hast dich wie ein Kleinkind verhalten und willst jetzt noch anderen ans Bein pinkeln? Noch erwachsener.
Wenn man nach so einer Prozedur, wie du beschrieben hast, bis früh um 10 Uhr ruhig in ner Zelle schlafen kann, ohne zu wissen, wie man da hinkam, kann ich nur einschätzen, dass du erheblich alkoholisiert warst.
Und zu "überforderten" Polizisten: Du kannst vielleicht froh sein, dass du nicht an andere Charaktere gekommen bist, bei denen es dir erheblich schlechter gegangen sein könnte. Und ja, man kann damit rechnen, dass ein besoffenes A rschloch ausrastet, man versucht aber dennoch, es zuerst mit Kommunikation zu lösen, was bei dir aber aufgrund des Fehlens von Gehirn nicht gefruchtet hat.
Ein schönes Sprichwort sagt : "Wer nicht hören möchte, der muß fühlen"!
1 katapultiert man Dich aus einer Disco.
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Dann erteilt man Dir 2 x ein Platzverbot und Du machst daraus eine kindische Kasperstunde
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Dann nervst Du die Beamten ab und gibst denen Deine Daten in einer umgedrehten Art und Weise....
so und nun wunderst Du Dich dass Du für das Verhalten zur Rechenschaft gezogen wirst:-)
Sorry am besten übst Du Dich mal etwas in Reue und dann wird das Strafmaß mit Sicherheit nicht so dramatisch ausfallen. Wenn Du meinst weiter den Kaspar machen zu müssen dann wird das Krokodil mit der Justicia Keule um sich schlagen.
Es liegt sicher vor "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" und "Versuchte Körperverletzung", wenn Sie sich "gewehrt" haben. Platzverweis ist zu befolgen, Dagegenstämmen reicht für Widerstand geegen Vollstreckungsbeamte schon aus. Tut mir leid.
Ja, nee is klar! Was wäre denn deine Wunschbehandlung gewesen? Du hast dich schlecht benommen und denen ist der Geduldsfaden, den sie gar nicht haben müssen, gerissen. Wenn du bei Gericht so richtig aufkippen willst, dann tu so als ob Du ein Recht auf schlechtes Benehmen hast. Der Richter erklärt dir dann kostenpflichtig, wie du dich zukünftig in unserer Gesellschaft zu Verhalten hast. Bitte teile hier den Ort und Termin mit; bevor ich im Kino Eintritt zahle, fahre ich lieber da hin.
komme mit