ist eine Hecke ein "bauliches Grundstücksbestandteil"

4 Antworten

Pflanzen kannst du neu anpflanzen! Bei dem dahinteliegenden Zaun dürfte es sich um sonstige Grundstücksbestandteile bis 13.000 EUR handeln z.B. Einfriedungen, Überdachungen etc. handeln, die je nach Versicherugnsvertrag mit versichert sein können. - Police lesen macht schlau!

Einspruch lohnt nicht, denn Pflanzen sind keine Bauten oder Zubehör des Gebäudes.

Die Hecke ist im Prinzip kein baulicher Grundstücksbestandteil. Ein Zaun wäre es. Der Unterschied liegt darin, dass die Hecke ein Gewächs und kein gebautes Werk darstellt, auch wenn die Hecke die Funktion des Zaunes in diesem Fall übernimmt. Bauliche Grundstücksbestandteile sind Mauern, Zäune, Beleuchtungen etc.

Wenn also die Versicherung die Regulierung ablehnt, wird sie damit ziemlich sicher auch vor Gericht durchkommen. Die Begründung von oben ist im Prinzip so einfach wie logisch.

Widerspruch kannst du natürlich einlegen und die Hecke als Zaun-Ersatz ansetzen, der entsprechend gepflanzt und geformt werden musste, um die Funktion des Zaunes zu erfüllen. Das kostet erst mal nichts. Dagegen klagen würde ich jedoch nicht, da die Aussichten zu schlecht sind.

Der Begriff "Zubehör" ist in § 97 BGB definiert. Danach fällt eine Hecke nicht darunter. Eine entsprechende Verweisung findet sich auch in den AFB (Allgemeinen FeuerversicherungsBedingungen) und in den VGB (Versicherungsbedingungen für die verbundenen Gebäudeversicherung)

Hecken sind nun dann mitversichert, wenn das im Vertrag ausdrücklich zugesagt ist.

Fazit: Ich empfehle die Entscheidung hinzunehmen

Sven4242 
Beitragsersteller
 24.08.2013, 00:21

leute, besten dank für die einhelligen antworten. ich geh mal neue tuja kaufen. :-)