Aussage gegen Aussage, hat der Polizist Recht?

17 Antworten

da dich dich schon gestellt hast und es zugegeben hast mit deiner Unterschrift wird es schwer sein dagegen anzu kämpfen, andernfalls musst du dir einen Anwalt nehmen um dagegen vorzugehen

Radfahrer meinen anscheinend immer, sie brauchen sich nicht an die Verkehrsregeln halten!

Auch mit einem Auto kannst Du nicht einfach bei Rot fahren, selbst wenn weit und breit kein anderes Fahrzeug in Sicht ist - weshalb sollte man das also mit dem Fahrrad dürfen?

Es wird leider noch viel zu selten kontrolliert.

Du kannst natürlich Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen - aber die Aussage eines Politisten wiegt generell schwerer, als die eines ertappten Verkehrssünders.

ImbaTango 
Beitragsersteller
 15.07.2011, 17:54

Dann fahre ich am besten auf dem Bürgersteig. Gibt nämlich keinen Radweg an dieser stelle. so spar ich mir dei ampel

dass es doch egtl Aussage gegen Aussage ist und er mir gar nicht nachweisen kann, ob die Ampel schon eine Sekunde lang rot war?

Polizisten sind der Wahrheit dienstverpflichtet und ihre Aussagen hätten vor Gericht besonderes Gewicht. Keine Chance auf "im Zweifel für den Angeklagten" oder "Aussage gegen Aussage". Der Polizist hat die Wahrnehmung, dass ein qualifizierter Rotlichtverstoß begangen wurde und dem wird allermeist so entsprochen - welchen Grund sollte er auch haben, hier etwas Unwahres zu behaupten?

Die Mär, dass fleissige Busgeldschreiber schneller befördert werden und ihre Bilanz aufpeppen, hält sich so gut wie sie falsch ist.

Es wird in dem Schreiben quasi davor gewarnt, Einspruch einzulegen.. Aber ich finde es so gemein, auf einer wirklich unbefahrenen Straße herausgezogen zu werden.. Ist kein Argument, aber da fahren täglich 1000 Leute bei rot rüber.. Und dann sowas ey..

Scheint, dass du selbst einsiehst, dass es lange Rot war - dann trage das Bussgeld mit Fassung. Weder die Tatsache dass andere das auch machen noch die Art der Strasse spielt eine Rolle :-O

Der Rat, es auf kein Verfahren ankommen zu lassen, würde ich dir auch geben - du hast keine Chance, die Zeugenaussage zweifelhaft darzustellen (das würde als Schutzbehauptung oder Gefälligkeitsaussage ausgelegt) und damit erhöht sich das Bussgeld nur deutlich durch die Verfahrenskosten.

HTH

G imager761

skyfly71  15.07.2011, 18:57

DH! für diese fachlich fundierte Antwort.

ImbaTango 
Beitragsersteller
 15.07.2011, 17:50

Ich sehe ein, dass man nicht bei rot fahren darf, aber die ampel war am umschalten, als ich "gas gegeben" habe.. ob sie nun 0,5; 1 oder 2 Sekunden rot war, weiß ich nicht. Ich fands halt auch unseriös wie der POK mich begrüßt hat.. nämlich mit einem "Das wird teuer."

Dein Fehler ist es gewesen Dich mit dem Polizisten zu unterhalten, so hatte er die Möglichkeit seine Sicht der Dinge anzupassen und schriftlich festzuhalten. Da Du auch etwas unterschrieben hast, bist Du nochmal hereingefallen, Du hast keine Verpflichtiung zur Sache etwas zu sagen, verpflichtet bist Du nur Deine Personalien anzugeben.

Noch etwas, ein Rechtsgrundsatz "Aussage gegen Aussage" gibt es eigendlich nicht. Was der Richter entscheidet ist, wen er glaubt.

"Auf einer wirklich unbefahrenen Straße" zu fahren und dann einen Polizeibeamten nicht zu bemerken ist allerdings auch ein Kunststück. Übrigens an stark befahrenen Straßen mit Ampeln fahren alle 8 Minuten Autos bei Rot rüber.

Das hast DU wohl Pech. Was meinst Du wohl welche Aussage vor Gericht mehr zählt?! Die des Polizisten (der für Recht und Ordnung sorgen soll) oder Deine...(motzig und uneinsichtig) So ein Verhalten wie Deins kommt nirgendwo gut an. Es soll Dir für die Zukunft "eine Lehre" sein...und wenn 1000 Leute von der Klippe springen machst Du es ja auch nicht nach...LG Ula

ImbaTango 
Beitragsersteller
 15.07.2011, 17:53

Kulanz nennt sich sowas. Er hätte mich auch verwarnen können. Direkt vor der Uni zu warten.. Das ist nur Geldmacherei und kein Versuch, die Welt zu verbessern.

Dabbel  15.07.2011, 19:58
@ImbaTango

Das nennt sich nicht "Kulanz", das nennt sich Opportunitätsprinzip. Warum soll er einen Rotlichtverstoß durchgehen lassen.