Widerspruch einlegen gegen Ablehnung Bildungsgutschein (Paragraph)?
Ich habe bei der Arbeitsagentur einen Bildungsgutschein beantragt. Nun habe ich nach längerem Warten den Ablehnungsbescheid erhalten. Ich werde auf alle Fälle schriftlich Widerspruch einlegen. Meine Fragen: Muss dieser Widerspruch direkt an meine zuständige Arbeitsagentur gesendet werden? Welchen Paragraphen des SGB kann/sollte ich dbzgl. in meinem Schreiben erwähnen? Habe bereits gegoogelt, aber nichts passendes gefunden. Evtl. habt ihr ja noch eine Formulierungshilfe. Vielen Dank im voraus.
3 Antworten
Muss dieser Widerspruch direkt an meine zuständige Arbeitsagentur gesendet werden?
Wohin sonst?
Welchen Paragraphen des SGB kann/sollte ich dbzgl. in meinem Schreiben erwähnen?
Gar keine. Du musst nur ausführen warum du Widerspruch einlegst und dazu wäre es mal interessant zu wissen wie der Widerspruch begründet wird.
Auch stell dir die Frage was tu tätest würde der Widerspruch verworfen? Klagst du vor dem SG? Wenn ja, solltest du dafür einen Fachanwalt bemühen.
Bildungsgutscheine sind nicht weiter wie ein künstlich erschaffenes BIP in Form von Dienstleistungen. Sie dienen dazu die Liquidität des Bundes zu erhöhen um bessere Konditionen für Staatskredite rauszuschlagen.
Zudem dienen sie als Steuergeldverschiebung vom Bund zu den Kommunen.
die BGS-Vergabe erfolgt nur an gGmbH´s welche mit den Kommunen direkt verstrickt sind. Zudem hat so ziemlich jede Behörde oder Versicherung ihre eigne Liste an Anbieter um die Verteilung von Maßnahmegelder gleichmäßig zu gestalten. Darum ist die Kannbestimmung eigentlich eine Farce da du nur die auswählen kannst welche verzweigt mit deiner Behörde ist.
Was es da für Kurse gibt spielt keine Rolle. Es ist eine Betreuung als Dienstleistung. Deswegen arbeiten da auch hauptsächlich Sozialpädagogen.
Ich hab dir damit zu erklären versucht das der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Natürlich kannst du Widerspruch einlegen aber durch meine Erklärung weißt du bereits wie die Gerichte entscheiden
Der Widerspruch wird nichts bringen. Der Bildungsgutschein ist eine Kann- Entscheidung.
Weiss ich. Hast du trotzdem einen Tipp?
Nein. Es ist sinnlos.
Das mag ja sein was du so alles in deinen Ausführungen so schreibst.......aber....das ist absolut nicht Zielführend bzgl. meiner Fragestellung.