Meldung eines Klageverfahrens bei Arbeitsamt?
Arbeitslos Alg1, Weitergewährung Erwerbsminderungsrente abgelehnt samt Widerspruch, Klage läuft.
Der medizinische Dienst der Arbeitsagentur hatte meine Unterlagen gleich zur Rentenversicherung geschickt, mit dem Vermerk, dass ich nicht vermittelbar sei. (Ich bekomme noch Alg1)
Gleichzeitig lief sowieso schon mein Widerspruch auf Weitergewährung der, bis kurz zuvor bezogenen (teilweisen) Erwerbsminderungsrente.
Ich habe inzwischen den Ablehnungsbescheid erhalten und Klage erhoben.
Informiert die Rentenversicherung die Arbeitsagentur auch von dem Ergebnis oder laufen da eventuell zwei unterschiedliche Untersuchungen nebeneinander?
Sollte ich hierzu bei Arbeitsagentur oder bei der Rentenversicherung nachfragen? Oder müssen sich beide laut Verfahrensanordung zunächst mal über meinen Gesundheitszustand und damit über meine Vermittelbarkeit einig werden, ehe mich jemand auffordert zu einem Gesprächstermin zu kommen?
An welche Art Berater müsste ich mich bei der Arbeitsagentur nun überhaupt wenden?
Viele Grüße
2 Antworten
Da hier niemand genaues weiß, antworte ich zumindest mit dem, was ich schließlich getan habe.
Einen Monat abgewartet, dann Arbeitsagentur angerufen. Ich sollte eine Kopie des Ablehnungsbescheides zur Leistungsabteilung schicken.
Bald kam eine Einladung zum Gespräch. Der Vermittler sagte lapidar, die Informationen wegen solcher abgelehnten Erwerbsminderungsrenten würden immer mal von der Rentenversicherung "vergessen".
Mit anderen Worten, ich hätte in meinem Fall ewig warten können, wenn ich mich nicht selbst gemeldet hätte. Wäre vielleicht auch besser gewesen. Aber wenn man was falsch macht oder selbst vergisst, kommt man ganz schnell in Schwierigkeiten.
Aber es heißt auch, dass es so einen Informationsaustausch zwischen Rentenversicherung und Arbeitsagentur zumindest theoretisch geben sollte. Man kann sich nur nicht darauf verlassen.
Sie müssen das dem Arbeitsamt mitteilen auf dem Veränderungsformular, orange, wenn es was Neues gibt von der Rentenversich. Sie müssen das Arbeitsamt da auf dem Laufenden halten.
dann teilen Sie das heute per Fax oder Post oder Mail selbst mit in Ihren eigenen Worten auf einem Blatt ohne das Formular. Das orange Formular liegt immer in den Eingangsbereichen der Jobcenter. Würde ich so machen. Sie sind dann auf der sicheren Seite.
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Veraenderungsmitteilung-ALGII_ba015414.pdfdann teilen Sie das heute per Fax oder Post oder Mail selbst mit in Ihren eigenen Worten auf einem Blatt ohne das Formular. Das orange Formular liegt immer in den Eingangsbereichen der Jobcenter. Würde ich so machen.
Eine oranges Formular für Veränderungsmitteilungen habe ich nirgends gefunden. Das Formular, welches ich für sämtliche Änderungen habe, beinhaltet keine Möglichkeit, diese Ablehnung der Rente mitzuteilen.
Laut SGB II §44a Fachliche Weisungen sollen sich Rentenversicherung und Arbeitsagentur in Fällen wie diesen gegenseitig informieren... Nur tun sie das wirklich oder nicht?
Ich werde am besten einen Termin bei einem einem Berater der Arbeitsagentur machen.