Widerrufsrecht Nachhilfevertrag
Hallo zusammen!
Ich habe diesen Mittwoch (22.01.) mit einem Nachhilfeinstitut einen Nachhilfevertrag über zwei Stunden à 60 Minuten pro Woche abgeschlossen. In dem Vertrag war kein fester Zeitraum über die Inanspruchnahme der Leistungen aufgeführt noch wurde ich an einen bestimmten Zeitraum gebunden, in der ich die Nachhilfe besuchen muss. Damit ist gemeint, dass wir den Vertrag nicht von bspw. Januar bis März abgeschlossen haben.
Der Lehrer war heute nun aber sehr unfreundlich zu mir und reagierte auf meine Aussage hin, dass ich in der nächsten Woche nur einmal kommen könne, sehr aggressiv. Sinngemäß meinte er, dass meine Leistungen zu schlecht wären, dass ich eine Stunde ausfallen lasse und dass das sowieso nicht geht, da es im Vertrag so festgelegt worden ist, dass ich zweimal kommen müsse. Er müsse ja die Miete für seine Büroräume zahlen, weswegen er das nicht akzeptieren kann. Das alles wie gesagt in einem sehr harschen Ton.
Im Vertrag stand nun aber auch nichts von einem Widerrufsrecht... Nur auf der Homepage des Instituts. Habe ich trotzdem nach § 355 BGB das vierzehntägige Widerrufsrecht oder komme ich nun einfach nicht mehr aus dem Vertrag raus? Es stand keine Klausel zur Kündigungsfrist o.ä. im Vertrag, das wurde alles übergangen. Man legte nur die Stundenanzahl pro Woche und Bezahlung fest, das war es. So dumm wie ich war, habe ich leider auch keine Kopie des Vertrages bei mir zu Hause... Doch müsste das Widerrufsrecht eigentlich trotzdem gelten, oder?
Ich hoffe, ihr könnt mir bei dem Problem schnell weiter helfen und/oder Tips geben, wie ich jetzt am besten vor gehe.
Viele Grüße,
Bluff15
3 Antworten
Hast du diesen Vertrag selbst abgeschlossen? Bist du minderjährig?
Na, dann Glückwunsch :) Sicher, dass du auch keinem Missverständnis erliegst? Poste gerne mal die Homepage oder sende mir ein Kompliment mit der entsprechenden Info, das ich danach wieder lösche.
Schreibt denn die Rücktrittsklausel eine Form vor? Ansonsten reicht es, wenn du formfrei widerrufst und das im Zweifel beweisen kannst - also zB durch Briefeinwurf oder persönliche Übergabe oder mündlich vor Zeugen.
"Ein Rücktritt ist innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung möglich, die Anmeldegebühren werden hierbei nicht rückerstattet. Macht der Teilnehmer von seinem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch und entscheidet sich bei *** zu bleiben, werden ihm die Anmeldegebühren als Nachhilfestunden gutgeschrieben."
So steht's in den AGBs drin - also reicht formlos, oder? :)
Ja, so ist es :) Sofern die AGB überhaupt in den Vertrag einbezogen wurden, aber davon gehe ich mal aus.
Nebenbei: Sind denn die Anmeldegebühren sehr hoch?
Komischerweise wurden nicht einmal welche erhoben, davon war auch gar nicht die Rede im Gespräch oder Vertrag.
Ich bin mir ehrlich gar nicht sicher, ob auf die AGB verwiesen wurde. Der Vertrag sah tatsächlich nur so aus:
Seite 1: persönliche Daten, Nachhilfefächer, Noten darin Seite 2: Festlegung der wöchentlichen Stundenanzahl, Dauer der Stunde, Ort, Datum, Unterschrift
Das war's...
Alles sehr blöd zu bewerten von so weit weg :/
Evtl wird die Anmeldegebühr ja nur erhoben, wenn du zurücktrittst, ansonsten wird sie ja für die Nachhilfestunden gutgeschrieben.
Es müssen schon noch weitere Bedingungen gelten, das ist ganz sicher. Andernfalls ist ja zB fraglich die Dauer der Dienstleistung, die Kündigungsfrist, Preis usw...
Ist denn dein Vertragspartner sicher ***?
Ja das glaub ich. :/ Ich ärger mich gerade auch ungemein, dass wir uns keine Kopie haben geben lassen! Ich war da wahrscheinlich naiv, weil eine meiner Lehrerinnen mir diese Nachhilfe empfohlen hatte...
Es ist schon sehr komisch, so im Nachhinein, dass da eben nichts mit Kündigung etc. stand. Nur eben in den AGBs auf der Homepage.
Oke, dann wird wahrscheinlich schon auf die AGBs verwiesen worden sein. Aber dann bin ich ja wiederum tatsächlich mit dem Rücktrittsrecht aus dem Schneider, oder?
Also der Vertragspartner ist eigentlich schon dieses Institut, es hat auch der Geschäftsführer darauf unterschrieben.
Ich gehe mal stark davon aus, dass das Institut jedenfalls die AGB gegen sich gelten lassen wird; entsprechend wärst du dann mit dem Rücktrittsrecht aus dem Schneider :)
Es sind ja auch noch ein paar Tage Zeit, wenn sich wirklich weiter Probleme ergeben, können wir weiterschauen, was noch machbar ist (zB angesichts dieses mehr als kastrierten Vertrags, den du da oben vorgestellt hast^^ Oder auch wegen des aggressiven Lehrers, der ja dein eigentliches Problem zu sein scheint).
Würde mich freuen, vom Ergebnis zu hören! Panische Zeiten solltest du jedenfalls wegen dieser Sache nicht fürchten :)
Oki vielen lieben Dank dir! Ich werd mich auf jeden Fall spätestens am Montag melden. Mein Vater ruft dann an und sagt schon mal, dass wir vom Rücktrittsrecht gebrauch machen und klärt das kurz telefonisch, dann schicke ich nen Brief per Einschreiben mit Rückschein los und dann ist das hoffentlich geklärt. ;)
Ein schönes Wochenende dir noch und bis Montag!
Hallo ihr beiden!
Ich habe mir jetzt nicht alles durchgelesen. Aber wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist Bluff15 minderjährig. Und so ein Rücktritt müsste doch ein einseitige RG nach § 111 BGB sein, dass der MJ allein nicht vornehmen darf...
Gut, wo kein Kläger, da kein Richter :-P
Hallihallo :)) Schickes neues Profilbild^^
Leider hat die Mutter den Wisch unterschrieben...
Ich frage mich höchstens, wie weit noch die Zustimmung des Vaters zusätzlich notwendig ist^^ Infos dazu?
PS: Jetzt weiß ich erst, worauf du hinaus möchtest :D Sorry^^ Aber ich hab das bisher immer so verstanden, dass Bluff15 im Einvernehmen mit den Eltern zurücktreten möchte, da sie auch ihren Vater einbindet.
Schickes neues Profilbild^^
Danke... Ich brauchte mal was, damit ich meine eigenen Beiträge schneller wiederfinde :-D
Aber ich hab das bisher immer so verstanden, dass Bluff15 im Einvernehmen mit den Eltern zurücktreten möchte, da sie auch ihren Vater einbindet.
Ah, okay. Tja, das kommt wohl davon, wenn man sich nicht alles durchliest, denn von der Zustimmung des Vaters wusste ich bisher nix... Aber gut, wenn dem so ist, dann bin ich schon ruhig ;-)
"Mein Vater ruft dann an und sagt schon mal, dass wir vom Rücktrittsrecht gebrauch machen und klärt das kurz telefonisch" - direkt in dem Beitrag, auf den du geantwortet hattest :D Aber dein Einwand ist schon gut, sowas übersehe ich schnell mal..
Das mit dem Profilbild kann ich gut nachvollziehen - mir kam es damals (insbesondere bei der Farbwahl^^) darauf an, dass man meine Beiträge schneller findet xD
Hiho :)
Hab mich sehr gefreut, als ich deinen Stern heute fand =)) Hoffe, alles ist im Lot!
Hallo, mir ist vor 6 Tagen das selbe passiert wie Bluff15. Meine Mutter hat für mich einen Nachhilfevertrag bei einem Institut für Nachhilfe abgeschlossen. Jedoch würden wir aus diversen Gründen den Vertrag wieder kündigen wollen, zum einen bin ich selbst schon 18 und zum anderen ist meine Mutter auch damit einverstanden ihn zu kündigen. Jetzt wollte ich fragen ob das 14-tägige Widerrufsrecht gültig sind oder wie ich sonst aus dem Vertrag rauskomme, denn der Herr vom Institut hat meine Mutter am Telefon, als sie absagen wollte, angeschrien dass das nicht geht und sein Anwalt meldet sich bei uns... Und ist es überhaupt möglich das meine Mutter einen Vertrag für mich abschließen kann obwohl ich schon 18 bin? Eine schnelle Antwort wäre super!
Hallo wolke456 :)
Willkommen bei gf.net!
Ich gehe gern auf deinen Beitrag ein; es empfiehlt sich aber grundsätzlich, bei eigenen Anliegen auch eine eigene Fragen im Rahmen der Plattform zu erstellen.
Es wäre besser, wenn du in deinem Vertrag die Einräumung eines Widerrufs- oder Rücktrittsrechts finden kannst, du kannst mir auch gern mal nen Link schicken, wenn was im Internet dazu steht. Wurde der Vertrag vor Ort geschlossen, kommt das Widerrufsrecht nicht zum Tragen.
Soweit deine Mutter keinen Vertrag mehr für dich abschließen kann, weil du volljährig bist und ihr auch keine Vollmacht erteilt hast, wärst eben nicht du aus dem Vertrag verpflichtet, dafür aber deine Mutter unter Umständen ersatzpflichtig.
Wo erfolgte denn der Vertragsabschluss?
Der Vertragsabschluss erfolgte vor Ort in einem Gespräch mit Unterschrift meiner Mutter, aber das war alles recht hektisch, wenn es auch sehr professionell gewirkt hat.
Dann besteht in keinem Fall ein Widerrufsrecht. Du kannst es jedoch mit dem von dir angesprochenen Rücktrittsrecht versuchen. Es scheint ja kein Rücktrittsgrund erforderlich zu sein. Da deine Mutter unterschrieben hat, ist der Vertrag auch wirksam.
Nein, auf dem Vertrag musste meine Mutter mit unterschreiben. Ich habe mir aber gerade die AGBs des Nachhilfeinstituts auf deren Homepage durch gelesen und bin glücklicherweise doch auf eine Rücktrittsklausel gestoßen. Soll ich dann am Montag einfach schriftlich per Einschreiben den Rücktritt mitteilen?