Ist Notarvertrag widerrufbar?
Am vergangenen Donnerstag 17.6.21 wurde der Notarvertrag unterschrieben.
Kann dieser Vertrag innerhalb der Frist widerrufen werden, auch wenn ggf. schon
gezahlt wurde ?
7 Antworten
Pacta sund servanda, Verträge sind prinzipiell immer einzuhalten. Lediglich im Onlinehandel gibt es eine Ausnahme. Leider wird diese als Basis für alle Verträge angenommen.
Es gibt somit typisch keine Fristen für einen Widerruf, es sei denn, es wurde explizit vereinbart. Online einmal ausgenommen, aber da auch nicht überall.
"andere Vertragsarten"
Danke für die Ergänzung. An https://www.bmjv.de/DE/Verbraucherportal/KonsumImAlltag/Widerrufsrecht/Widerrufsrecht_node.html
"Bei Verträgen, die Sie außerhalb von Geschäftsräumen schließen, zum Beispiel mit einem Vertreter an der Haustür, auf dem Weg zur S-Bahn oder auf einer Kaffeefahrt, haben Sie als Verbraucherin oder Verbraucher in der Regel für eine bestimmte Zeit die Möglichkeit, sich wieder vom Vertrag zu lösen (Widerrufsrecht) (§ 312g des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB ))."
habe ich nicht gedacht. Das wären so die, die ich auf die Schnelle gefunden habe.
"aber grundsätzlich hast du recht, viele glauben sowas gäbe es prinzipiell immer"
Wer nur beim großen "A" kauft, sieht das als Nabel der Welt an. :-(
Dir wurde vor Unterzeichnung der Vertrag lang und breit erörtert - ein Widerrufsrecht ist nach Unterzeeichnung nur in absoluten Ausnahmefällen möglich - wenn sich der Käufer z.B. nicht an die Bezahlungsfrist hält oder so etwas.
Verträge lassen sich grundsätzlich nur in Ausnahmefällen widerrufen, wenn dies gesetzlich geregelt ist. Zum Beispiel bei Kreditverträgen oder fernabsatzgeschäften (onlinehandel) Diese Verträge werden in aller Regel nicht notariell beurkundet. Ansonsten ist die Form des Vertrags für das Widerrufsrecht dem Grunde nach unbedachtlich wobei eine formen des Widerrufsrecht hier natürlich sowieso nicht in Frage kommen (fernabsatz)
was ist das denn für ein Vertrag den du Widerrufen willst? Aber wenn hier die notarielle Form vorgeschrieben ist, wird es wohl kein wiederrufsrecht geben. Der Verbraucherschutz wird durch den Notar gewährleistet, der prüft ob du das erklärte auch so meinst/verstanden hast.
mit welcher Begründung wollte man denn widerrufen?
der Vertrag liegt in Schriftform vor - es wurde durch den Notar lang und breit erörtert worum es geht ...
gesetzlich
was "gesetzlich"
es gibt keinen Widerruf
höchstens Anfechtung und dafür muss es Gründe geben
ein Bkoßes "ich habe es mir anders überlegt", ist persönliches Pech
Bei einem Notarvertrag gibt es kein Widerrufsrecht. Um vom Kauf/Verkauf zurückzutreten, müssen die im KV genannten Bedingungen eingetreten sein
es gibt schon Möglichkeiten ... z,B. Anfechtung ... aber nicht einfach so nach dem Motto "ich habe es mir anders überlegt"
Anfechtung ist aber was anderes als ein Widerruf
falsa demonstratio non nocet
Nicht rechtlich, aber fürs Verständnis
es gibt schon noch ein paar andere Vertragsarten bei denen ein Widerrufsrecht für Verbraucher existiert.
aber grundsätzlich hast du recht, viele glauben sowas gäbe es prinzipiell immer