Widerruf Vertrag digitales Produkt + Zusatz?
Ich hab ein digitales Produkt (Videokurs) mit 1:1 Coaching, wöchentlichen Calls etc. gekauft.
Da ich die Entscheidung sehr schnell gefällt hatte, wollte ich am nächsten Tag keine 24h später den Vertrag widerrufen weil es doch um einiges an Geld geht und ich es mir gerne anders überlegt hätte. Copecart, das Unternehmen welches die Produkte vertreibt wieß mich dann aber auf meine Einwilligung hin dass die Wiederrufsmöglichkeit entfällt, was bei digitalen Produkten der Fall sei. Dies habe ich wohl auch mit einer Checkbox bestätigt, wobei ich dort beim Verkauf vom Verkäufer so schnell durch die Seiten geführt wurde, dass ich es wohl nicht gelesen hatte was ich alles angekreuzt habe..
1. Kann dieser Widerruf auch ausgeschlossen werden, wenn es sich nicht um ein rein digitales Produkt handelt weil ein Coaching und wöchentliche Calls mitverkauft wurden? Hierbei ist eine verzeitige Erfüllung des Vertrages nicht möglich, da kein Coaching im Vorraus geliefert werden kann, was aber ein Grund für den Ausschluss wäre.
2. Kann die Rede davon sein, dass der Vertrag nicht ordentlich erfüllt wurde, da die versprochenen wöchentlichen Calls nicht oder in nur unregelmäßigen Abständen ausgeübt wurden? (Grob geschäzt haben nur 25% der wöchentlichen Calls stattgefunden)
Aus Interesse noch zusätzlich,falls sich jemand auskennt.
3. Mein Widerruf ging nach nicht einmal 24h ein (18:00 Uhr abgeschlossen, nächster Tag 16:00 Email zu Widerruf geschrieben). Ist es in einem so kurzen Abstand überhaupt möglich, dass einem keine Bedenkzeit bleibt? Ich persönlich finde ja dass man mindestens noch 24h bei egal welchem Vertrag haben sollte.
2 Antworten
Die Begründung des Anbieters klingt nach § 356 Abs. 5 BGB. Ich würde hier aber eher § 356 Abs. 4 BGB in den Raum stellen (Dienstleistung)...
Kann die Rede davon sein, dass der Vertrag nicht ordentlich erfüllt wurde, da die versprochenen wöchentlichen Calls nicht oder in nur unregelmäßigen Abständen ausgeübt wurden? (Grob geschäzt haben nur 25% der wöchentlichen Calls stattgefunden)
Also ist die Leistung zumindest teilweise bereits erfüllt worden? Dann wirst du die in Anspruch genommene Leistung auch anteilig bezahlen müssen. Den Rest vermutlich nicht. Aber lass dich von der Verbtaucherzentrale beraten. Mit den vorliegenden Informationen kann man da keine abschließende Einschätzung zu abgeben.
Vermute ich auch. Aber wie gesagt: Lass die Verbraucherzentrale einmal drauf schauen, bevor du es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt.
Hallo,
Darf ich fragen wie es bei dir ausgegangen ist und was genau du gemacht hast ?
Ich versuche gerade auch aus einem online Coaching rauszukommen aber Copecart verwehrt mir den Widerruf, da ich angeblich zugestimmt habe, dass ein Widerruf nicht möglich sei.
Liebe Grüße
Also nach 4 müsste ich bei einer Dienstleistung auf einem dauerhaften Datenträger (Papier etc.) zugestimmt haben dass mein Widerrufsrecht erlischt, das habe ich aber definitiv nicht.
Wenn dann Art. 5 wobei dort eben der Fall ist dass es sich nicht mehr um rein digitale Inhalte handelt wenn noch ein Coaching mit dabei ist und so die vorzeitige Erfüllung einfach schlichtweg möglich ist.
Von dem her würde ich von meiner Seite sagen, dass jeder Artikel zum erlöschen der Widerrufspflicht hier schlichtweg nicht anwendbar ist.