Wie viele Stunden am Stück darf man kassieren?

8 Antworten

Wie erwähnt, 6 Stunden. Ich kenne das von der Ausbildung, am Ehesten würde ich die Kollegen fragen, ob man mal für eine Stunde die Aufgaben tauschen kann. Das sind doch keine Unmenschen.

Da ich nicht weiss, ob Du in D,F,A oder der CH wohnst, hier mal Infos zur CH: Ja. Die Arbeit ist von Gesetzes wegen durch Pausen von folgender Mindestdauer zu unterbrechen: eine Viertelstunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden, eine halbe Stunde bei mehr als sieben Stunden und eine Stunde bei mehr als neun Stunden. Und: Du arbeitest ja nicht 10,5 Std. am Stück, oder? Und wenn Du nur 1x in der Woche arbeitest, bist Du doch nicht wirklich überlastet...;-))

in der Regel muss nach spätestens 6 Stunden ohne Pause, eine Pause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden, bevor man weiter arbeitet.

Die maximale Arbeitszeit pro Tag liegt bei 10 Stunden. Es muss bei mehr als 6 Stunden eine Pause von 30 Minuten gewährt werden und bei mehr als 9 Stunden eine Pause von mindestens 45 Minuten gewährt werden. Diese müssen vorab festgelegt werden.

https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Arbeitsgericht/arbeitszeit/index.php?fragenId=7301070

Da deine Arbeitszeit aber die 10 Stunden übersteigt ist alles andere schon nicht mehr wichtig --> so nicht erlaubt.

Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Der Arbeitnehmer kann jedoch bis zu maximal 10 Stunden täglich beschäftigt werden, wenn die mehr gearbeitete Zeit innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Kalenderwochen (Tarifverträge oder auf Basis von Tarifverträgen geschlossene Betriebsvereinbarungen können den Ausgleichszeitraum abweichend regeln) wieder ausgeglichen wird, so dass durchschnittlich wieder ein 8-Stunden-Tag vorliegt. (...)

Ruhepausen/Ruhezeiten/Sonn- und Feiertagsarbeit

Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer länger als 6 Stunden hintereinander nicht ohne Ruhepausen beschäftigt werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden muss der Arbeitgeber eine im Voraus feststehende Ruhepause von mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden von mindestens 45 Minuten gewähren. Die Lage der Pausen kann der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts festlegen. Ruhepausen sind keine Arbeitszeit und müssen daher auch nicht vergütet werden.

Nach der Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben. Für gewisse Betriebe, insbesondere Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Gaststätten- und Hotelbetriebe, Verkehrsbetriebe, Rundfunk und Landwirtschaft ermöglicht das Arbeitszeitgesetz hiervon Ausnahmen. (...)

Mehr auf http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_06.html

Das alles ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt.