Widerruf bei Vertragsverlängerung innerhalb von 7 Tagen?
Ich habe vor exakt einer Woche eine einwöchige Testversion von dem Programm Freemake für 0,95 € abgeschlossen. Was ich dabei nicht beachtet habe, auch weil es wirklich nur sehr klein in einer dazu erhaltenen E-Mail stand, ist, dass sich diese Testversion nach einer 1 Woche, also heute, automatisch in die Vollversion des Programms verlängert (hat). Das zieht natürlich auch eine Zahlung von satten 39,95 € nach sich - klar.. Die wurden nun auch schon über PayPal berechnet.
Einen seperaten Lizenzschlüssel für diese "Vollversion" habe ich in diesem Zuge auch bekommen, diesen aber noch nicht eingelöst.
Nun hatte ich den Gedanken, dass ich doch von meinem gesetzlich festgeschriebenen Widerrufsrecht von 14 Tagen Gebrauch machen könnte, da ich zum jetzigen Zeitpunkt ja noch in dieser Frist liege.
Ich habe daher auch schon eine E-Mail an den Support des vertreibenden Unternehmens geschrieben, aber bis jetzt von den 2 angeschriebenen E-Mail-Adressen nur eine Antwort mit soviel wie "Geht nicht, weil ich nicht bereits in dem 7-tägigen Testzeitraum gekündigt habe.." erhalten.
Das alles ärgert mich, klar und ich bin absolut nicht bereit, das so auf mir sitzen zu lassen.
Daher zu meiner Frage: Kann ich überhaupt bei einer solchen Verlängerung von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und den Betrag von 39,95 € einfordern?
Hier mal die AGB des Unternehmens, in denen auch u. a. das Widerrufsrecht festgeschrieben ist, zum Nachlesen: https://fastspring.com/terms-use/fastspring-terms-sale-germany/
1 Antwort
Erstmal finde ich es interessant, dass Du Deine eigene Verfehlung nicht auf Dir sitzen lassen willst. Gut so, musst Du halt das nächste mal genauer lesen was Du abschließt. In erster Linie hast Du das nämlich selbst zu verantworten.
Jetzt kann man sich natürlich auf ein Widerrufsrecht berufen, allerdings gibt es dabei immer ein paar Dinge zu beachten. Weil hier keiner die genaue Vertragskonstellation kennt, wäre es durchaus möglich, dass Du eben kein Widerrufsrecht hast.
Bei digitalen Inhalten beginnt die Frist nämlich bereits ab Vertragsbeginn. Der könnte bereits früher eingetreten sein. Du könntest auch beim Dowload zugestimmt haben, dass der Vertragsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt, usw.
Es gibt hier zahlreiche Stolperfallen bei digitalen Inhalten. Ohne die Details zu kennen, kann hier keiner die Situation seriös beurteilen.
Die AGB allein sind nicht ausreichend.
Ein Beispiel: Der Anbieter hat die Pflicht, Dich über den Widerruf und dessen Folgen zu belehren. Macht er das nicht, dann gilt auch keine oder eine andere Frist. Davon ist in den AGB nichts zu lesen.
In den AGB bin ich sofort über folgendes gestolpert:
Dieses Widerrufsrecht erlischt bzw. besteht nicht, wenn
Sie ein digitales Produkt oder Software ... mit der Nutzung beginnen, oder
Sie den Download-Link für ein digitales Produkt erhalten, sofern Sie uns zuvor Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben, mit der Ausführung des Auftrages vor Ablauf der Widerspruchsfrist zu beginnen, und Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit Erhalt des Download-Links verlieren, oder
Das fett markierte ist ein Standardprozedere und genau das wirst Du getan haben. Ob Du Dich daran erinnerst steht auf einem anderen Blatt.
Dennoch würde ich mich auf die AGB berufen und erstmal mit den 14 Tagen weiter argumentieren.
Alles klar! Dann warten wir mal ab, was bei der Antwort rauskommt. Das Ding ist, dass es sich bei mir um keinen Download Link handelt (oder gehandelt hat) sondern um einen Lizenz-Key zum Eingeben im bereits heruntergeladenen Produkt, welches an sich kostenlos und frei herunterladbar ist.
Die rechtliche Voraussetzung ist dieselbe
Danke Dir erstmal! Hab in der Frage nochmal die AGB des Unternehmens zum genauen Nachlesen eingefügt..