WG Mitbewohner soll ausziehen
Hallo, ich hab folgendes Problem. Und zwar möchte ich, dass mein Mitbewohner wieder auszieht (wir haben beide ein Hauptmietvertrag), da er einfach nicht WG geeignet ist. Er hält sich nicht an den Putzplan, er räumt seine Sachen nicht weg und es gibt noch einige andere Dinge die es kompliziert machen mit ihn in eine WohnGEMEINSCHAFT zu wohnen. Er hat aber keine Lust auszuziehen. Hab schon des öfteren mit ihn darüber geredet. Ich hab hier folgendes gefunden:
Wollte erstmal fragen ob das so stimmt wie es da steht und ob dies noch aktuell ist? Ich versteh das jetzt so, dass ich einfach zu meinem Vermieter hingehen kann und sag ihm das ich meinen Mitbewohner kündigen will. Wie lange muss ich ihn dann Zeit lassen bis er ausgezogen ist?
5 Antworten
Hier noch eine Ergänzung zur Frage (hatte da nicht mehr hin gepasst) Eine Wohngemeinschaft ist eine BGB-Gemeinschaft nach Bruchteilen (§ 741 ff. BGB). Nach § 749 BGB kann danach jeder jederzeit die Auflösung der Gemeinschaft verlangen. Eine Auflösung der Gemeinschaft ist gleichbedeutend mit einer gemeinsamen Kündigung. Alternativ kann es sich auch um eine BGB-Gesellschaft (§ 705 ff.) handeln. In dem Fall gilt aber auch, dass jeder Gesellschafter sie jederzeit kündigen kann (§ 723 BGB). Es ist übrigens für die Entlassung aus dem Mietvertrag nur die Zustimmung des Vermieters notwendig und nicht, wie ich in meiner ersten Antwort geschrieben habe, auch die des Mitmieters (BGH-Urteil vom 16.03.2005, VIII ZR 14/04).
wenn beide namen im vertrag stehen, dann müssen beide der kündigung zustimmen. oder ist er nur dein untermieter?
Ne er ist auch Hauptmieter (leider) Aber was ist hiermit: Alternativ kann es sich auch um eine BGB-Gesellschaft (§ 705 ff.) handeln. In dem Fall gilt aber auch, dass jeder Gesellschafter sie jederzeit kündigen kann (§ 723 BGB). Es ist übrigens für die Entlassung aus dem Mietvertrag nur die Zustimmung des Vermieters notwendig und nicht, wie ich in meiner ersten Antwort geschrieben habe, auch die des Mitmieters (BGH-Urteil vom 16.03.2005, VIII ZR 14/04).
nein, du kannst doch niemanden mit unterstützung des vermieters aus der wohnung schmeißen, weil er den putzplan nicht einhält. das geht so nicht...
im zweifel musst du ausziehen und da kann dein mitbewohner sich aber auch quer stellen...solche mietverträge mit 2 hauptmietern sind immer heikel...
wenn ihr beide hauptmieter seit kannst du gar nicht sagen zieh mal aus
...du kannst ihn nicht zum kündigen zwingen und er kann nicht einfach so ausziehen. ihr müsst euch da einigen. wenn er zustimmt, musst du den vertrag halt alleine völlig übernehmen...
wenn beide den mietvertrag unterschrieben haben dann kann er auch nur von beiden gekündigt werden. du kannst nur einen untermieter kündigen.
würde in 2 wochen zeit geben im besscheid sagen udn dann raus schmeißen wenn sein zeug nicht weg ist im vor die tür stellen
das geht doch nicht, wenn beide hausptmieter sind...