Kann ich meine Mitbewohnerin dazu bringen auszuziehen?
Ich hab folgende Situation: Vor mehr als zwei Jahren hab ich mit einem Freund eine Wohnung in München gefunden und sind als WG eingezogen. Wir haben damals Provision gezahlt und standen beide als Hauptmieter im Vetrag. Leider ist mein Kumpel nach etwas weniger als einem Jahr ins Ausland gegangen und ausgezogen. Ich hab mir dann eine Nachmieterin für ihn gesucht, die per Nachtrag auch als Hauptmieterin eingetragen wurde (er wurde ausgetragen). Sie hat aber keine Provision gezahlt. Jetzt läuft es garnicht gut mit ihr und ich würde gerne dass sie auszieht. Kann ich rechtlich irgendwie damit argumentieren dass ich schon länger Hauptmieter bin und zb Provision gezahlt habe und sie deshalt ausziehen soll?
14 Antworten
Wenn ihr beide Hauptmieter seid, hat sie genau die gleichen Rechte und Pflichten an der Wohnung wie du selbst. Ihr muesst euch also entweder irgendwie einigen (wobei hier natuerlich auch der Vermieter zustimmen muss) oder gemeinsam die Wohnung kuendigen.
Stimmt die Mitmnieterin der gemeinsamen Kuendigung nicht zu, kannst du sie auf Zustimmung verklagen (extrem hohe Erfolgsaussichten fuer dich weil sie zur Zustimmung verpflichtet ist). Anschliessend muesst ihr natuerlich beide raus aber moeglicherweise ist der Vermieter ja bereit, mit dir allein einen neuen Mietvertrag zu schliessen.
Nein, sie ist da sie ebenfalls Hauptmieterin ist mit Dir gleichgestellt. Die Zahlung der Provision hat damit überhaupt nichts zu tun.
Da wirst du wenig Chancen haben, denn sie hat einen rechtsgültigen Mietvertrag. Die Provision hat ja mit dem Vermieter nichts zu tun, sondern ist eine reine Vermittlungsgebühr.
..oder meintest du Kaution?
Es gibt nur einen gemeinsamen Mietvertrag - nicht einzelne Mietverträge für jeden Hauptmieter.
eine WG mit einer Frau!
Dachtest du wirklich, dass es funktioniert?
..........wie gutgläubig-naiv.
Erspar dir den Stress und such dir eine andere und reine MÄNNER-WG
Sie ist genauso Hauptmieterin und hat also nur ein Vertragsverhältnis mit dem Vermieter. Da wird leider nichts zu machen sein.
Die Fragende und die neue Hauptmieterin bilden eine Mietpartei, die nur gemeinsam kündigen kann.