Mitbewohner zahlt Strom nicht, kann ich neuen Vertrag eingehen?
Ich wohne in einer WG mit zwei Hauptmietern. Der andere Mieter steht zwar noch im Vertrag, ist aber ausgezogen, zahlt keine Miete mehr und ist woanders gemeldet. Der Stromvertrag lief auf seinen Namen und wurde von unserem gemeinsamen Konto abgebucht, das nun auch gekündigt wurde. Er weigert sich nun den Stromvertrag zu kündigen, zahlt diesen aber auch nicht mehr. Meine Versuche, einen neuen Vertrag auf meinen Namen einzugehen, sind deshalb gescheitert. Er muss erst selbst den Vertrag kündigen oder ummelden. Was kann ich tun damit mir nicht der Strom abgestellt wird und ich einen neuen Vertrag eingehen kann?
6 Antworten
Die Aktion, wie von @peppi85 vorgeschlagen, wird an der Zählernummer scheitern, weil diese immer mit dem Vertragsnehmer verbunden ist. Wenn es aber eine Kündigung seitens des Versorgers gäbe, dann kann das klappen. Anderenfalls müsste die Kündigung des Verbrauchers durch eine Klage erzwungen werden.
Die Frage nach Bestand der Mieterpartei in Personenmehrheit müsste ebenfalls noch diskutiert werden. Ein Mieter kann zwar ausziehen, aber er bleibt Mieter mit allen Rechten und Pflichten aus dem MV. Welche Stellung nimmst du als Mieter ein? Bist du ebenfalls eine Mieter in der Mieterpartei oder bist du Untermieter der Mieterpartei? Ihr solltet euch dringend um die Mietzahlung des Flüchtigen kümmern.
Dann lasst doch den Entwichenen auf seinem Vertrag sitzen. Offenbar will er Euch als Mieterpartei schädigen, wenn der Stromversorger den Strom abstellt. Eine Racheaktion? Vielleicht Nennt ihr dem Versorger eine andere Kontonummer oder zahlt die monatlichen Abschläge an den Versorger auf dessen Konto, so wie ihr auch für die Mietschulden aufkommt. Versucht aber im Gespräch mit dem Versorger eine Lösung zu finden, das ist billiger als Anwalt und Gericht.
Klagegründe: Abwendung von finanziellen Schäden für x und y infolge einer Stromabschaltung. Wohin und bis wann habt ihr eure Stromkostenanteile bisher gezahlt? Wie hoch ist die Schuldensumme aktuell?
ich fürchte, das wird auf einen anwalt hinaus laufen. ggf. könnte man das aber noch vermeiden, wenn man sich mit dem enerigeversorger handelseinig wird.
mein vorschlag an der stelle wäre, dem energieversorger zu verklickern, dass der betreffende hauptmieter auf den der vertrag lief ausgezogen ist, und der vertrag nun auf euch läuft. dafür müsstet ihr euch aber bereit erklären, alle bisher aufgelaufenenen schulden zu übernehmen.
wenn man bedenkt, dass es ja effektiv nur um ein drittel der kosten geht, die er verursacht hat, und das auch nur bis zum auszug, danach habt ihr ja den ganzen strom verbraucht, dann sollte das duchaus billiger sein als der anwalt.
also mal ruhig und sachlich mit dem energieversorger reden. immerhin habt ihr ja das gleiche ziel.
der enerigeversorger will kohle, und ihr wollt strom. stress wollt ihr bestimmt beide nicht.
lg, Anna
Schwieriger Fall, bei dem Dir eventuell auch kein Anwalt helfen kann.
Grundsätzlich läuft der Vertrag zwischen dem Versorger und dem ehemaligen Mitbewohner.
Du stehst hier außen vor.
Was soll der Anwalt da machen?
Der Versorger soll den bestehenden Vertrag aufgrund des Zahlungsverzugs kündigen und direkt einen Folgevertrag mit Dir abschließen.
So haftest Du auch nicht für die angefallenen Schulden.
Ich sehe hier aber noch ein viel größeres Problem: Was machst Du, wenn Du die Wohnung kündigen willst?
Dein Ex-Bewohner muss hier ebenso die Kündigung unterschreiben.
Normalerweise sollte dies mit einer Anmeldung zwecks Einzug klappen. Am besten klärst Du das mit Eurem Grundversorger.
Wieso Einzug? Wie meinst du das? :)
Der jetzige Nutzer ja einen bestehenden Vertrag. Diesen kannst Du nicht einfach kündigen.
Meldest Du Dich aber als Neueinzug an, dann sollte es klappen da davon auszugehen ist, dass der andere ausgezogen ist. Als neuer Mieter musst Du den bestehenden Vertrag nicht übernehmen.
Grundversorger deswegen, da diese einen guten Draht zum Netzbetreiber haben und dies daher besser klären können.
Klar, sofort bei seinem Auszug hätte man den Zählerstand schicken können und neu anfangen.
Nein, denn er ist ja nur inoffiziell ausgezogen
Ich bin auch Hauptmieter und für seine Mietschulden kommen wir auf. Mit welcher Begründung bzw. Handhabe kann mein Anwalt ihn auf die Kündigung des Stromvertrags verklagen?