Wesentliche Unterschiede von Prokura und allgemeiner Handlungsvollmacht?

1 Antwort

Die Unterschiede liegen im Detail, im Geschäftsalltag kommen sie nur selten zum tragen. Ein Bevollmächtigter darf keine Grundlagengeschäfte tätigen. Das aber nur nebenbei :-)

Der wichtigste Unterschied (meiner Meinung nach) ist, dass die Handlungsvollmacht nicht im Handelsregister eingetragen wird. Ansonsten fällt mir noch ein:

  • Der Handlungsbevollmächtigte hat keine Prozessvollmacht,
  • die Handlungsvollmacht kann übertragen werden, Prokura nicht,
  • die Handlungsvollmacht kann konkludent erteilt werden.

Das wars von mir, vielleicht kann noch jemand ergänzen :-D

Grüße und viel Erfolg für die Ausbildung!