Wesentliche Unterschiede von Prokura und allgemeiner Handlungsvollmacht?
Ich mache grad eine kaufmännische Ausbildung und habe aktuell das Thema Handlungsvollmachten. Ich verstehe im wesentlichen was eine Prokura umfasst, doch mir erschließen sich nicht wirklich gravierende Unterschiede zur allgemeinen Handlungsvollmacht. Eine allgemeine Handlungsvollmacht kann ebenfalls mit einer Sonderermächtigung versehen werden, sodass der Bevollmächtigte z.B. Grundstücke belasten oder verkaufen darf. Also nach allem was ich meinem Buch entnehmen kann könnte der allgemein Handlungsbevollmächtigte mit entsprechender Sonderermächtigung doch auch alles tun, was ein Prokurist auch kann? Kennt jemand vielleicht wesentliche Unterschiede die ich bisher nicht erkannt habe? Würde das Thema natürlich gerne vollständig verstehen:) Ich danke im Vorfeld für die Antwort.
LG Danny
1 Antwort
Die Unterschiede liegen im Detail, im Geschäftsalltag kommen sie nur selten zum tragen. Ein Bevollmächtigter darf keine Grundlagengeschäfte tätigen. Das aber nur nebenbei :-)
Der wichtigste Unterschied (meiner Meinung nach) ist, dass die Handlungsvollmacht nicht im Handelsregister eingetragen wird. Ansonsten fällt mir noch ein:
- Der Handlungsbevollmächtigte hat keine Prozessvollmacht,
- die Handlungsvollmacht kann übertragen werden, Prokura nicht,
- die Handlungsvollmacht kann konkludent erteilt werden.
Das wars von mir, vielleicht kann noch jemand ergänzen :-D
Grüße und viel Erfolg für die Ausbildung!