Beispiele Verpflichtungsgeschäft- und Erfüllungsgeschäft?

2 Antworten

Soll ich dir dazu ein Beispiel sagen?

Naja... also Verpflichtungsgeschäft ist z.B der Kaufvertrag und Verfügungsgeschäft ist dann die Übereignung.

Der Kaufvertrag gibt dir lediglich einen Anspruch auf Übereignung der Kaufsache und deinem Gegner Anspruch auf Übereignung des Geldes.
Das ist im Endeffekt IMMER zu trennen, weil Trennungs und Abstraktionsprinzip des BGB.

Ein Beispiel wäre: Du kaufst ein Auto, einigst dich mit dem Verkäufer darauf und holst daraufhin das Geld von der Bank. Du zahlst das Geld am nächsten Tag und der Verkäufer übergibt dir dann das Auto.

Bei einem Grundstückskauf hast du das quasi immer, weil der Eigentumsübergang von der Eintragung ins Grundbuch abhängig ist und sowas in der Regel einige Zeit dauert.

zeitlich

....

Kauf und Übereignung fallen zeitlich auseinander

z.B. noatarieller Kaufvertrag über Grundstück - Übereignung durch Übertagung des Eigentums im Grundbuch (durch Grundbucheintragung)