Anlassbezogene Verkehrskontrolle = allgemeine Verkehrskontrolle?
Hallo,
ich wurde in der vergangenen Nacht von der Polizei im Auto kontrolliert. Zur „Begrüßung“ sagte man mir, es handelt sich um eine anlassbezogene Verkehrskontrolle. Ich kenne allerdings nur den Begriff der allgemeinen Verkehrskontrolle. Kam auch nichts schlimmes bei raus, war nur aufgrund des Ausdrucks ein wenig irritiert. Gibt es bei beiden Begriffen wesentliche Unterschiede? Und wenn ja, welche?
4 Antworten
es handelt sich um eine anlassbezogene Verkehrskontrolle.
Es bedeutet, dass es einen Grund gibt für die Kontrolle.
Weil man vielleicht Jemanden sucht.
Google sagt dazu:
Zur Verfolgung von Straftaten
Allgemeine Verkehrskontrolle
Die Polizei darf allgemeine Verkehrskontrollen im öffentlichen Straßenverkehr jederzeit, überall und ereignisunabhängig bei jedem Verkehrsteilnehmer durchführen. Es handelt sich um eine präventive Maßnahme für die Sicherheit im Straßenverkehr. Rechtsgrundlage für allgemeine Verkehrskontrollen ist der § 36 Abs. 5 StVO.
anlassbezogene Verkehrskontrolle bedeutet es gibt irgendeinen Grund Verdacht z.B. weil du besonders auffällig bist z.B. deine Augen (Alkohl/Drogen).
Allgemeine Verkehrskontrolle heisst so viel die haben dich nach dem zufall oder weil du ein bestimmets Raster erfüllst rausgezogen.
Beides ist in ordnung und wenn du nichts angestellt hast dann hast du nichts zu befürchten
Ich wette, zur Begrüßung haben sie "Guten Abend" gesagt ....
Gruß S.
heute ist sonntag also gestern samstag disco zeit und alkohol (am Steuer )