Wertsachen verloren...zahlt die Versicherung?
Hey, ich habe bei einem Geburtstag am Hafen meine Handtasche mitsamt Inhalt, sprich Portemonnaie, Hausschlüssel & MP3-Player, verloren...wenn sie nicht sogar gestohlen wurde. Würde meine Versicherung diesen Schaden zahlen & wenn ja, wie müsste ich vorgehen?
6 Antworten
das ist wohl alles verloren. Wenn der Finder oder Dieb Kulant ist, wirft er deine Papiere und Schlüssel in einen öffentlichen Briefkasten. Geld und MP3 Player sind warscheinlich verloren und haben einen neuen Besitzer.
Bezüglich Versicherungen ist da nicht viel möglich:
Die übliche Hausratpolice ist grundsätzlich nicht bei Verlust oder Trickdiebstahl sondern nur bei bspw. Beraubung zuständig. Das liegt in erster Linie daran, dass sich Versicherer nicht auf Diskussionen oder Prozesse mit den Kunden einlassen wollen - Betrugsversuche wären an der Tagesordnung -, daher schließen sie diese Gefahren einfach aus.
Anders sieht es mit Gegenstandsversicherungen wie z.B. fürs Handy aus: Diese decken in der Regel auch Verlust- und Trickdiebstahlschäden ab.
Wenn Du Dir sicher bist, dass die Handtasche entwendet wurde, z.B. kurz abgestellt und plötzlich weg, dann melde es als Diebstahl bei der Polizei. Wenn Dir einfach irgendwann auffiel: "Wo ist eigentlich meine Tasche?", dann geht das zwar auch, macht aber weniger Sinn.
In jedem Fall solltest Du aber bei der Polizei und dem dortigen Fundbüro fragen, ob die Handtasche oder Deine Sachen aufgefunden wurden. Und letzte Gewissheit hinsichtlich Deckung bekommst Du nur, wenn Du direkt bei Deiner Versicherung anrufst und nachfragst. Die würde, sollte eine Deckung in Frage kommen, dann auch eine polizeiliche Meldung sowie eine Bestätigung vom Fundbüro verlangen.
In jedem Fall viel Glück.
Nur wenn dir die Handtasche unter Androhung von Gewalt, geraubt worden wäre, würde die Hausratversicherung zahlen.
Gegen Verlieren hilft nur AUFPASSEN
Mach eine Schadensmeldung an Deine Versicherung (geht bei den meisten online), liste genau auf, was weggekommen ist mit Wertangabe, die helfen Dir schon weiter.
Bin mir jetzt aber nicht ganz sicher, ob die Haftung auch bei Verlust gilt. Eventuell müsstest Du bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige machen, die Du dann dem Versicherungsheini vorlegst.
Deine Versicherung würde diesen Schaden zahlen, wenn sie könnte! Sie darf aber nicht, weil die dem Vertrag zu Grunde liegenden Bedingungen dies ausschließen.