Handy gestohlen, Versicherung will nicht zahlen. Was tun?

4 Antworten

Wahrscheinlich gehts um einen Elektronikschutzbrief.

Naja, wenn da schon in den Bedingungen steht, dass der einfache Diebstahl nur dann versichert ist, wenn das Gerät im persönlichen Gewahrsam sicher mitgeführt wird, dann ist das eben so. Sicherer Gewahrsam ist eben nur dann gegeben, wenn ein Zugriff auf das Gerät sofort bemerkt wird.

Daher sollte man solche Schutzbriefe auch immer erst durchlesen und nachfragen, wenn man etwas nicht versteht, bevor man sie abschließt.

Einzige Möglichkeit ist den Schaden über die Hausratversicherung abzuwickeln. Dafür muss der Diebstahl aber in einem geschlossenen Gebäude passiert sein und einfacher Diebstahl muss auch in der Hausrat abgesichert sein.

Das ist der Haken bei dem ganzen Handyversicherungen, oft mehr Schein als Sein.

Wir kennen die Vertragsdetails nicht daher ist eine verlässliche Aussage unmöglich

Die Versicherungen wissen leider immer einen Weg sich aus der Sache zu schleichen. Ich meide Versicherungen deshalb so gut ich kann. Du solltest versuchen etwas hartnäckiger zu sein. Vielleicht hast du ja Glück. Ich wünsche es dir, denn der Verlust des Handys ist bestimmt schon ärgerlich genug.

qugart  20.12.2014, 10:18

Das ist Dummquatsch. Vor Abschluss ist bereits bekannt, wann der Schutzbrief leistet und wann nicht. Hinterher über einen nicht abgedeckten Fall zu jammern hat mit dem Schutzbrief, den man selber abgeschlossen hat, nichts zu tun.

Es liegt da fast immer an der Verbraucherseite. Meistens interessieren sich die nämlich gar nicht, was da genau abgeschlossen wird und lesen sich die Bedingungen auch nicht mal durch, geschweige denn stelen einfache Fragen.

Du müsstest genau die monierten Punkte widerlegen, zum Beispiel durch Zeugen.

qugart  20.12.2014, 10:19

Dummquatsch. Sie kann nichts widerlegen, da sie es ja selber so geschildert hat. Wenn sie jetzt was widerlegen würde, dann wäre das ein Betrugsversuch.

hyfi01  20.12.2014, 11:17
@qugart

Nein, kein Dummquatsch. Die meisten Schadenschilderungen sind sehr oberflächlich und sparen wichtige Aussagen aus. Eine Konkretisierung ist noch kein Betrugsversuch.