Geldbeutel verloren/diebstahl auf dem weg zur arbeit versichert?

7 Antworten

Du kannst höchsten im Fundbüro nachfragen und auf ein Wunder hoffen.

Wichtig ist, dass du alle Karten sperren lässt und neu beantragst. Da hilft dir vielleicht sogar eine Versicherung.

Das Geld dürfte futsch sein und du wirst es auch nicht ersetzt bekommen.

LnKKK 
Beitragsersteller
 20.05.2016, 09:16

Danke

Du bist versichert, wenn du auf dem Weg hin oder zurück zur Arbeit bist - gegen Unfall.

Wenn du dein Geld verschusselst oder es dir gestohlen wird, wann und wo auch immer, deckt das keine Versicherung ab.

LnKKK 
Beitragsersteller
 20.05.2016, 09:16

Danke

Aus Deinen Kommentaren:


Muss noch dazu sagen ich weiß nicht ob es in der arbeit gestohlen wurde hab meine wertsachen immer in meinem rucksack.

Falls es nur verloren wurde, ist es nicht versichert.
Diebstahl am Arbeitsplatz könnte durch Deine Hausratversicherung gedeckt sein (nur in Top Tarifen und unter bestimmten Bedingungen, Bargeld nur kleinere Beträge, keine Wertsachen, keine elektronischen Geräte).
Falls Dein Arbeitgeber Deine Sachen am Arbeitsplatz in irgendeiner Form verwahrt (zb. abschließbare Spinde oder spezieller Umkleideraum zu dem nur Mitarbeiter Zutritt haben) Dann ist der Arbeitgeber für Diebstähle haftbar, aber auch hier gilt: Bargeld nur kleinere Beträge und keine Wertsachen, keine elektronischen Geräte.
Bei bargeld gilt grundsätzlich, das eine kleinere Menge Bargeld versichert ist.... was man eben so den Tag über braucht und ein Notgroschen insgesamt oft auf 50 oder 100 Euro beschränkt

Es fehlen aber Angaben über die Umstände wie es abhanden gekommen ist um eine klare Antwort zu geben

Sofern du eine Hausratversicherung besitzt ist dort üblicherweise lediglich Raub versichert. Das verlieren oder verlegen eines Gegenstandes wird durch einen solchen Vertrag nicht abgedeckt-es wäre ja auch zu schön. Ansonsten besteht für dich natürlich Versicherungsschutz gegen Unfall auf dem Weg zur und von der Arbeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung und natürlich auch im Sinne einer privaten Unfallversicherung (so du denn eine hast).

Wenn du nicht mal weißt, ab du dein Portemonnaie verloren hast, oder ob es gestohlen wurde, kannst du es abschreiben.

Den Gang zur Polizei kannst du dir dann sparen. Das liefe ja zwangsläufig auf eine Falschaussage hinaus. Da wäre höchstens das Fundbüro zuständig.

Eine Versicherung gibt es dafür natürlich nicht