Wertsachen in Sportumkleide gestohlen, wer kommt dafür auf?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Leider wird dieser häufig vorkommende Problemfall von Schule zu Schule unterschiedlich gehandhabt, und meines Wissens gibt es darüber / dafür kein (Schul-)Gesetz, und auch die "BASS" (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften) äußert sich kaum, bzw. reichlich diffus.

Allenfalls hilft die EIGENE Schulordnung, sofern sie Derartiges (wie bei uns) einbezieht: Die Sportlehrer sind VERPFLICHTET, die Umkleiden abzuschließen. ZUSÄTZLICH verpflichten wir uns, sämtliche Wertgegenstände in der LEHRER-Umkleide zu deponieren und diese abzuschließen.

Lest Euch mal in der BASS das Kap. 18 - "Sicherheit" - durch.

Jede Schule sollte über mehrere Exemplare dieses 600 Seiten-Wälzers verfügen !

pk

Ich weiß nicht, wie es an deiner Schule ist, aber an meiner Schul war es so, dass die Wertgegenstände in den Umkleiden nicht von der Schule aus versichter sind - das heißt, die Schule haftet nicht für den entstandenen Schaden (das wäre nur der Fall gewesen, wenn der Lehrer das Zeug eingesammtl und in seiner eigenen Umkleide eingeschlossen hätte).

Natürlich sind auch bei uns Sachen weggekommen. das führte in der Regel zu einer Anzeige bei der Polizei - etwas, das du oder ihr auch tun solltet! Eventuell würde ich vorher den Versuch machen, daraufhin zu weisen, dass Anzeige erstattet wird, wenn das Zeug nicht innerhalb einer bestimmten Zeit wieder auftaucht bzw. dem Täter die Möglichkeit gegeben wird, sich zu stellen (auch wenn ich nicht wirklich daran glaube, dass ers tut...)

hardcorevocab 
Beitragsersteller
 16.11.2011, 20:18

danke für die antwort

das mit der anzeige machen die best. sowieso. es ist jedoch so dass die sporthalle getrennt von der schule ist und dort noch viele andere schulen die retslichen hallen nutzen. sprich ist der raum nicht abgeschlossen kann im grunde jeder da rein also mit täter stellen ist nicht viel... aus der klasse sind sie sich im übrigen sicher dass es niemand von ihnen war.

kosy3  16.11.2011, 06:10

Und wenn es hier gar nicht um Wertgegenstände geht?

tagalog  16.11.2011, 09:48
@kosy3

Du meinst Dinge, die nur dem Bestohlenen selbst wirklich etwas bedeuten? Zum Beispiel ein selbstgeknüpftes Armband oder so was?

Der Wert des Gegenstandes ändert doch nichts am Tatbestand Diebstahl!

Wobei solche Dinge, die mehr von idellen Wert sind, natürlich nicht von einer Versicherung ersetzt werden können...

kosy3  16.11.2011, 17:59
@tagalog
  1. Nein, von Dingen mit idiellem Wert ist hier nicht die Rede. Ich meine solche Dinge wie Schuhe, Unterwäsche, Jacke, Hose, ... eben alles was ein Mensch so trägt, um nicht nackt herumzulaufen. Eben einfach Klamotten, die er zum Sport ablegt. Das sind keine Wertgegenstände (auch wenn sie einen Wert haben), sondern Gegenstände mit einem lediglich geringen Wert.

  2. Ich habe darauf hingewiesen, weil tagalog vermutete, dass man für den Verlust von Wertsachen selbst verantwortlich sei.

  3. Der Tatbestand des Diebstahls war und ist hier doch gar nicht strittig, sondern nur, wer haftet.

Ich kenne kein Gesetz, dass sich mit dem Absperren von Umkleiden beschäftigt. Aber es gibt das Buch "Das Lexikon der Rechtsirrtümer" vom Juristen Prof. Dr. Ralf Höcker, indem mit dem Rechtsirrtum ausgeräumt wird, dass das in z. B. vielen Gaststätten übliche Schild "Für Garderobe keine Haftung" unwirksam ist. Der Wirt haftet sehr wohl für Diebstahl der Garderobe seiner Gäste, auch wenn hier nichts verschlossen ist. Wenn ich dieses Fallbeispiel auf deinen Fall übertrage, müsste es bedeuten, dass hier die Lehrerin haftet.

Ich rate selten dazu, aber in diesem Fall solltet ihr einen Rechtsanwalt aufsuchen. Aber bevor ihr das macht, würde ich an eurer Stelle mit der Schulleitung reden. Hier liegt eindeutig ein Versäumnis der Lehrerin vor. Außerdem solle sich die Schule mal nicht so anstellen. Die Lehrerin haftet schließlich nicht persönlich, sondern die Versicherung. Und wenn es nicht die Versicherung der Schule ist, dann haftet die Diensthaftpflicht der Lehrerin, denn sie hat den "Fehler" ja in Ausübung ihres Dienstes begangen. Und wenn sie keine Diensthaftpflicht hat, dann hat sie ja wohl eine Privathaftpflicht. Warum nicht mal eine Versicherung in Anspruch nehmen, wenn es sinnvoll erscheint.

Vielleicht hat ja irgendein Klassenkamerad oder Kameradin einen Juristen in der Familie.

kosy3  16.11.2011, 06:22

Ansonsten kann ich dir nur § 823 BGB "Schadensersatzpflicht" nennen. Wenn die Lehrerin tatsächlich verpflichtet ist, die Umkleide abzuschließen (und ich kenne das von den meisten Schulen so), dann hat sie hier fahrlässig gehandelt und hat einen Schaden an eurem Eigentum verursacht.

Darüber hinaus wird ein ähnlicher Fall im Rechtsforum behandelt. http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=196472

Das ist eindeutig Diebstahl in Österreich wirkt er nach §127 wie flogt "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, sich oder einen Dritten durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen" bzw. §128 Schwerer Diebstahl, §129 Diebstahl durch Einbruch oder Waffen, §130 Gewerbsmäßiger Diebstahl, §131 Räuberischer Diebstahl. Zuerst würde alles dem Verantwortlichen erzählen bzw. Strafanzeige bei der Polizei gegen unbekannt. Und sollte es so weitergehen auch von Privatdetektiven nicht abschrecken.

War die Umkleide fahrlässig nicht verschlossen, handelt es sich um eine Verletzung der Aufsichts- bzw. Sorgfaltspflicht der Lehrkraft. Hier wäre zu prüfen, ob die Schule haftet (und damit der Träger, also Kommune oder Land), oder die Lehrkraft persönlich. Zunächst sollte das Gespräch mit der Lehrkraft und der Schulleitung gesucht werden; solche Fälle sind leider nicht selten, sodass es sicherlich eine Verwaltungsanweisung des Trägers diesbezüglich gibt. Der Neuwert der abhanden gekommenen Gegenstände ist allerdings irrelevant; erstattet wird in jedem Fall nur der Zeitwert - und auch der nur bei nachgewiesenem Besitz (Kaufbeleg).