Wertsachen in Sportumkleide gestohlen, wer kommt dafür auf?
Hab schon in einigen Beiträgen das selbe Problem gesehen,aber ohne eindeutige Lösung... Im Sportunterricht einer 10.Klasseunseres Gymnasiums wurden aus der Umkleide Wertsachen (Handy,Geld,Ipod) im Neuwert von ca.2000€ gestohlen (ca.15 bestohlene Schüler). Die Sportlehrer SOLLTEN die Umkleiden im Grunde immer absperren, diese war sie jedoch NICHT. In ihrer Not wenden sich nun die Schüler an uns Schülersprecher. Das ist jedoch der erste Diebstahl in diesem Ausmaß und wir wissen nicht weiter. Wer kommt für den Schaden auf? Für Antworten (allerbestens mit Nachweis, also z.B. diverse Paragraphen) sind wir sehr sehr dankbar! MfG P.S.: Bitte nicht so Beiträge wie "Da müssen die Kinder scho besser auf ihr Zeug aufpassen!", sondern mit Begründung. Danke ;)
10 Antworten
Leider wird dieser häufig vorkommende Problemfall von Schule zu Schule unterschiedlich gehandhabt, und meines Wissens gibt es darüber / dafür kein (Schul-)Gesetz, und auch die "BASS" (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften) äußert sich kaum, bzw. reichlich diffus.
Allenfalls hilft die EIGENE Schulordnung, sofern sie Derartiges (wie bei uns) einbezieht: Die Sportlehrer sind VERPFLICHTET, die Umkleiden abzuschließen. ZUSÄTZLICH verpflichten wir uns, sämtliche Wertgegenstände in der LEHRER-Umkleide zu deponieren und diese abzuschließen.
Lest Euch mal in der BASS das Kap. 18 - "Sicherheit" - durch.
Jede Schule sollte über mehrere Exemplare dieses 600 Seiten-Wälzers verfügen !
pk
Ich weiß nicht, wie es an deiner Schule ist, aber an meiner Schul war es so, dass die Wertgegenstände in den Umkleiden nicht von der Schule aus versichter sind - das heißt, die Schule haftet nicht für den entstandenen Schaden (das wäre nur der Fall gewesen, wenn der Lehrer das Zeug eingesammtl und in seiner eigenen Umkleide eingeschlossen hätte).
Natürlich sind auch bei uns Sachen weggekommen. das führte in der Regel zu einer Anzeige bei der Polizei - etwas, das du oder ihr auch tun solltet! Eventuell würde ich vorher den Versuch machen, daraufhin zu weisen, dass Anzeige erstattet wird, wenn das Zeug nicht innerhalb einer bestimmten Zeit wieder auftaucht bzw. dem Täter die Möglichkeit gegeben wird, sich zu stellen (auch wenn ich nicht wirklich daran glaube, dass ers tut...)
Ich kenne kein Gesetz, dass sich mit dem Absperren von Umkleiden beschäftigt. Aber es gibt das Buch "Das Lexikon der Rechtsirrtümer" vom Juristen Prof. Dr. Ralf Höcker, indem mit dem Rechtsirrtum ausgeräumt wird, dass das in z. B. vielen Gaststätten übliche Schild "Für Garderobe keine Haftung" unwirksam ist. Der Wirt haftet sehr wohl für Diebstahl der Garderobe seiner Gäste, auch wenn hier nichts verschlossen ist. Wenn ich dieses Fallbeispiel auf deinen Fall übertrage, müsste es bedeuten, dass hier die Lehrerin haftet.
Ich rate selten dazu, aber in diesem Fall solltet ihr einen Rechtsanwalt aufsuchen. Aber bevor ihr das macht, würde ich an eurer Stelle mit der Schulleitung reden. Hier liegt eindeutig ein Versäumnis der Lehrerin vor. Außerdem solle sich die Schule mal nicht so anstellen. Die Lehrerin haftet schließlich nicht persönlich, sondern die Versicherung. Und wenn es nicht die Versicherung der Schule ist, dann haftet die Diensthaftpflicht der Lehrerin, denn sie hat den "Fehler" ja in Ausübung ihres Dienstes begangen. Und wenn sie keine Diensthaftpflicht hat, dann hat sie ja wohl eine Privathaftpflicht. Warum nicht mal eine Versicherung in Anspruch nehmen, wenn es sinnvoll erscheint.
Vielleicht hat ja irgendein Klassenkamerad oder Kameradin einen Juristen in der Familie.
Das ist eindeutig Diebstahl in Österreich wirkt er nach §127 wie flogt "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, sich oder einen Dritten durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen" bzw. §128 Schwerer Diebstahl, §129 Diebstahl durch Einbruch oder Waffen, §130 Gewerbsmäßiger Diebstahl, §131 Räuberischer Diebstahl. Zuerst würde alles dem Verantwortlichen erzählen bzw. Strafanzeige bei der Polizei gegen unbekannt. Und sollte es so weitergehen auch von Privatdetektiven nicht abschrecken.
War die Umkleide fahrlässig nicht verschlossen, handelt es sich um eine Verletzung der Aufsichts- bzw. Sorgfaltspflicht der Lehrkraft. Hier wäre zu prüfen, ob die Schule haftet (und damit der Träger, also Kommune oder Land), oder die Lehrkraft persönlich. Zunächst sollte das Gespräch mit der Lehrkraft und der Schulleitung gesucht werden; solche Fälle sind leider nicht selten, sodass es sicherlich eine Verwaltungsanweisung des Trägers diesbezüglich gibt. Der Neuwert der abhanden gekommenen Gegenstände ist allerdings irrelevant; erstattet wird in jedem Fall nur der Zeitwert - und auch der nur bei nachgewiesenem Besitz (Kaufbeleg).
Und wenn es hier gar nicht um Wertgegenstände geht?