Was Passiert mit der Rente von Verstorbenen?
Hallo Community. Was passiert mit der Rente wenn jemand der kurz vor ihr steht, oder sie kurz bezieht und dann stirbt. ? Erlischt sie dann einfach ? Oder wird ein Teil vererbt . Wenn ja gibt es eine altersgrenze ?
10 Antworten
Eine "normale" Rente ist halt eine Zahlung bis zum Tode des Rentenempfängers.
Natürlich gibt es Ausnahmen.
Wenn bei der gesetzl. Rente der Rentenempfänger stirbt kann eine Hinterbliebenenrente für Kinder die noch in Ausbildung sind und/oder für die Witwe oder den Witwer sich an die "Hauptrente" anschliessen.
Und bei anderen Renten (betriebliche, aus einer privaten Rentenversicherung) mag es abweichende Regelungen wie eine Fortführung für einen bestimmten Zeitraum geben. Bei privaten Rentenversicherungen gibt es oftmals eine Mindestauszahldauer. Wenn also hier der Rentner kurz nach Beginn der Rentenzahlung verstirbt wird die Rente für einen vorher festgelegten Zeitraum an Erben weiter gezahlt.
Ist der Verstorbene verheiratet, gibt es (auf Antrag bei der Rentenversicherung) Witwenrente. Ansonsten gibt es für den Verstorbenen nur noch für den (kompletten) Monat die Rente, in welchem er verstorben ist. Ist also der Todestag zum Beispiel der 2. eines Monats, bekommt dieser noch den vollen Monat "seine" Rente. Genauso, als wenn er am 30. des Monats verstorben wäre. Die Rente wird dann also grundsätzlich für volle Monate gezahlt. Mit vererben an (gesetzliche) Erben ist jedoch nichts!
Wenn einer stirbt, erlischt der Rentenanspruch in der Gesetzlichen Rentenversicherung, das eingezahlte Geld bleibt dann in der Gemeinschaftskasse. Gibt es Witwen/Witwer oder unterhaltsberechtigte Kinder, können diese aber Witwenrente bzw. Halbwaisenrente beantragen und ggf. beziehen. Da kommt es aber auf die Bedürftigkeit an, denn die Einkünfte des hinterbliebenen Ehegatten werden auf die Rente angerechnet. Da gehen viele auch leer aus,.
Der verbleibende Ehepartner bekommt Hinterbliebenenrente. Ansonsten gibt es noch Waisenrente bis max 27 bei Schul- und Berufsausbildung. Mehr gibt es von der gesetzl. RV nicht. Ein Rentenanspruch kann nicht vererbt werden!! Ist keine Witwe oder Waise vorhanden, freut sich die Solidargemeinschaft
Vererbt???! Wenn z.B. ein Ehepartner da ist gibt es ein sogenannt Witwenrente. Die ist aber wesentlich geringer