Rentenweiterzahlung nach Umzug?
Hallo, mal eine Frage zur reinen Info: Ich bekomme erwerbsminderungsrente und eine BU-Rente, lebe in Sachsen-Anhalt, mein Freund lebt in bayern. Würde sich an der Rentenzahlung etwas ändern, wenn ich zu meinem Freund nach Bayern ziehen würde? Müßte ich da irgendwas beachten?(außer die neue Anschrift angeben)
3 Antworten
Bayern gehört, (glaube ich wenigstens) noch zur Bundesrepublik. Nur wenn du ins Ausland ziehst, musst du das der RV mitteilen und musst für evtl. Nachuntersuchungen in Deutschland zur Verfügung stehen. Die Anreise geht dann jeweils zu deinen Kosten.
Da sich an der Gesundheit (Erwerbsminderung) nix ändert, musst du nur die Adressänderung angeben.
Danke!!!
Du kannst deutschlandweit wohnen bzw. umziehen wohin du willst, dein Recht auf die Rente wird davon nicht berührt. Der Grund für deinen Rentenanspruch (Krankheit, Unfallfolgen) ändert sich nicht durch den Umzug.