Rentenweiterzahlung nach Umzug?

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Bayern gehört, (glaube ich wenigstens) noch zur Bundesrepublik. Nur wenn du ins Ausland ziehst, musst du das der RV mitteilen und musst für evtl. Nachuntersuchungen in Deutschland zur Verfügung stehen. Die Anreise geht dann jeweils zu deinen Kosten.

Da sich an der Gesundheit (Erwerbsminderung) nix ändert, musst du nur die Adressänderung angeben.

flowerly77 
Beitragsersteller
 05.09.2012, 19:09

Danke!!!

Du kannst deutschlandweit wohnen bzw. umziehen wohin du willst, dein Recht auf die Rente wird davon nicht berührt. Der Grund für deinen Rentenanspruch (Krankheit, Unfallfolgen) ändert sich nicht durch den Umzug.