Werden meine Vorstrafen bei der Polizei mal gelöscht?
Hallo Leute,
ich habe vor ca. 5 Jahren eine "Jugendsünde" begangen und wurde daraufhin vom Gericht verurteilt. Auf die Strafe Ansicht möchte ich ungern näher darauf eingehen. ( nicht so schlimm ). Naja ich habe eine Bewährungsstrafe und bin jetzt seit mehreren Jahren bereits daraus. Alles eingestanden und zurecht bestraft worden.
Mein Problem ist jedoch, dass ich seitdem bei jeder normalen Kontrolle was komischerweise bei mir sehr oft vorkommt egal ob auf der Straße oder im Auto immer meine Daten überprüft werden und mich für die damalige Angelegenheit immer rechtfertigen muss und das immer hochkommt.
Muss ich das jetzt mein Leben lang so weiter machen oder werden die Daten nach einem bestimmten Zeitraum auch gelöscht? Gibt es hierfür irgendwie einen Antrag oder läuft das automatisch.
vielen Dank für eure Hilfe!
7 Antworten
Wenn Du nicht mehr auffällig wurdest, fällt die Strafe normalerweise mit Eintritt der absoluten Verjährung (doppelte Länge der normalen Verjährung) aus dem System.
Wem das eine Jugendstafe war kann man das per anwalt speren lassen bzw vieleicht auch so löschen das da nicht jeder polizist zugriff darauf hat.
Das geht wen das vor deinem 21 jahr war.
Die Polizei kann deine Vorstrafe IMMER sehen. Nur im Führungszeugnis erscheint sie dann nicht mehr,
Trotzdem kann sie bei einem erneuten Vergehen, jederzeit auf die alte Akte zurück greifen. Wirklich gelöscht wird gar nichts.
Dank der Digitalisierung ist es nicht mehr so einfach. Papierakten lagen meist herum. Vielen Digitalakten haben inzwischen Löschdaten und dann ist weg wirklich weg.
Jugendstrafen verjähren in der Regel nach drei Jahren.
Manche Delikte erst nach 5 oder 10 Jahren.
Du kannst ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen; am Besten das Erweiterte dann siehst Du ob noch was drin steht.
Am besten erkundigst du dich bei der Polizeibehörde danach, welche Daten von die Gespeichert sind. Daraufhin wird vermutlich alles gelöscht was dort nicht hingehört
Fast. Auch die Polizei wirft die Strafe irgendwann aus der Datenbank; meist mit Eintritt der absoluten Verjährung.