Kosten der Auswertung eines sichergestellten Laptops
Ich hatte im November eine Hausdurchsuchung (meine erste :-() Wegen Verdacht einer Straftat. Die ich nicht begangen habe (100% nicht). Nur glaubt mir das keiner, bzw. glauben schon, nur habe ich mich etwas Naiv in was hereinziehen lassen.
Auf dem Laptop war nichts illegales weder Software noch massenweise Filme und so weiter. Ich hab alles Original von Windows bis WinRar (da ich in einem Software Unternehmen arbeite)
Das der Laptop weg ist, ist mir erst einmal egal (ich habe nichts zu befürchten, reiner Arbeitslaptop) nur kann es sein das ich evtl. verurteilt werde. (Komplizierte Geschichte) Nun zu meiner Frage:
Wenn die nichts auf dem Laptop finden, aber ich trotzdem Verurteilt werde, muss ich die Auswertung der Daten trotzdem bezahlen? Hab gehört die bewegen sich gern mal zwischen 7-15000 Euro.
Danke
2 Antworten
Ich hab ehrlich gesagt noch nie gehört, das jemand die Ermittlungen die gegen einen geführt werden bezahlen muss... würde mich stark wundern.. lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Grundsätzlich sind im Falle einer Verurteilung ALLE Kosten des Verfahrens vom Verurteilten zu tragen. Dazu kann in der Tat auch gehören, dass eine (vielleicht überflüssige) Auswertung des PC in Rechnung gestellt wird. Dies aber - und das ist ja das Wesentliche - nur dann, wenn der Angeklagte die vermutete Straftat am Ende tatsächlich begangen hat.