werden in der Düsseldorfer Tabelle auch die Nebenkosten berücksichtigt, wie zum Beispiel Miete und alles?
5 Antworten
Die tatsächlichen Lebenshaltungskosten des Unterhaltspflichtigen (seine Ausgaben für Miete, Strom, Verpflegung ...) spielen bei der Berechnung der Unterhaltshöhe keine Rolle - diese wird anhand seines Einkommens ermittelt.
Dem Unterhaltszahler muss von seinem "unterhaltsrelevanten Einkommen" mindestens ein bestimmter Betrag verbleiben, um davon seine eigenen notwendigen Lebenshaltungskosten zahlen zu können. - Dieser Betrag nennt sich "Selbstbehalt" (SB).
- Für eine angemessene Miete ist im SB eine Pauschale enthalten - es ist also egal, wie hoch die tatsächliche Miete ist, dazu müssen keine näheren Angaben gemacht werden....
- Das trifft auch auf die anderen Lebenshaltungskosten zu, auch sie müssen nicht extra nachgewiesen werden...
- Wie hoch der SB ist, hängt davon ab, wem Unterhalt gezahlt werden muss (bei minderjährigem Kind derzeit 1080 Euro, bei Student, volljährigem Azubi derzeit 1300 Euro....)
Für das Kind oder den Unterhaltszahler?
Der Unterhaltszahler hat einen Selbstbehalt, der Unterhalt fürs Kind ist auch für Miete, Nebenkosten, Strom, Telefon, Nahrung, Kleidung usw. gedacht.
Sowohl in den Sätzen als auch im Selbstbehalt sind Miete und Nebenkosten bereits eingerechnet.
Bei starken unvermeidbaren Abweichungen nach oben, können im Einzelfall auch Anpassungen vorgenommen werden. Dies muß aber dann gut begründet werden.
Billiger Wohnen spielt hingegen keine Rolle, solange dies nicht auf Eigentum, Wohnrecht oder ähnlichen beruht.
Diese Dinge werden im Selbstbehalt verrechnet erst was darüber hinaus geht kann zur Unterhaltszahlung herangezogen werden!
Natürlich.