Selbständiger Vater-Unterhaltsberechnung für das Kind.
Hallo...nach einer Trennung ist ja der Vater Unterhaltspflichtig.Bei Vätern mit normalem Einkommen,kann man die Düsseldorfer Tabelle als Richtschnur nehmen. Wie sieht es denn aus wenn der Vater eine Firma hat... und in den letzten Jahren zwischen 60.000€ und 80.000 € reiner Gewinn,also nach allen Abzügen hatte...wie berechnet man da den Unterhalt?
3 Antworten
Wenn das wirklich sein Rein-Gewinn ist, dann ist der Mann gut im Geschäft, denn das wäre ein Monatliches Netto- Einkommen von mehr als 5000.-€. Das würde heißen er müßte nach der DT den höhsten Satz zahlen! Aber wie schon geschrieben wurde, für diese Berechnung bei der Summe brauchst Du einen Anwalt! Gerade in der Selbstständigkeit kann und zahlt man meist mehr als andere denken und wie gesagt bei der Summe die Du hier als reinen Gewinn angibst ,muß der Mann Groß im Geschäft sein.
Ja..das ist schon so...
Zunächst irrst Du: nicht der Vater ist unterhaltspflichtig, sondern beide Elternteile und zahlen muß der, der das höhere Einkommen hat, solange das Kind nicht bei ihm lebt!
Bei Selbständigen wird der Einkommenssteuerbescheid als Grundlage genommen und dann die regulären Freibeträge abgezogen.
ich rate dir nochmal das vom jugendamt zu überprüfen (oder anwalt), gerade selbständige können sämtliches angeben und absetzen, die berechnung ist recht kompliziert - ich sprech aus erfahrung, meiner ist auch selbständig!
geh zum jugendamt und laß ne beistandschaft einrichten, die veranlassen dann ne prüfung (auf herz und nieren des kindsvaters - der muß alles blanklegen) und berechnen den unterhalt
Ich bin mir darüber bewußt,das beide unterhaltspflichtig sind..klar. Da ich aber eine Geldsumme angegeben habe,dachte ich,es sei Fragetext ersichtlich,das ich nicht so ein Einkommen habe,sondern der vater.
Ich teile also den jährlichen gewinn durch zwölf Monate und kann mich als Maßstab an die D`dorfer Tabelle richten