Werbung für BTM Strafe?

5 Antworten

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Die Anzeige ist nichtig. Im BtMG wird Werbung als absatzförderndes Ankündigen und Anpreisen eines BTM bezogen. Da du nichts verkaufst, ist es für dich nicht absatzfördernd für dich “Werbung“ für Cannabis zu machen.
Weiterhin steht in §29 I S.1 Nr.8 BtMG das die Verherrlichung von BTM keine Werbung darstellt. Hier könnte höchstens eine Strafbarkeit nach §111 StGB “Anstiftung zu einer Straftat“ zutreffen, allerdings hättest du dafür schon echte Großkampagnen laufen lassen müssen und explizit zum Verstoß gegen das BtMG aufrufen

Hier mal der gesetzestext zur Bewerbung von BTM :

§ 29 I S. 1 Nr. 8 BtMG

Werbung: Jedes auf Absatzförderung abzielendes Ankündigen oder Anpreisen.

Nicht gegeben bei Verherrlichung von BtM oder bei allgemeinen Aufforderungen

und Ankündigungen. Dann eventuell Strafbarkeit nach § 111 StGB

(öffentliche Aufforderung zu Straftaten).

Keine Strafbarkeit von Versuch (§ 29 II BtMG) oder Fahrlässigkeit (§ 29 IV BtMG)

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Solange du keine "Werbung" gemacht hast, die darauf abzielt BTM anzubieten oder zu verkaufen, hast du natürlcih Redefreiheit. Du darfst laut sagen, dass du BTM allgemein ganz toll findest, das du sie besser findest als Alkohol oder sonstige Meinungen kund tun.

Wer hat Dich denn angezeigt? Herr Anslinger? Das ist ja lächerlich, mit was sich die Behörden so rumschlagen müssen. Und das von meinen Steuergeldern.. http://www.hanfkultur.com/die-geschichte-des-harry-jacob-anslinger/

Juliansoftair 
Beitragsersteller
 11.01.2017, 15:02

Ja..

Da hat dich wohl wer verarscht

machgescheit  11.01.2017, 16:07

Was laberst du

melman86c  13.01.2017, 13:54
@machgescheit

Anzeigen kann dich sowieso erstmal jeder wie er bock hat.

Juliansoftair 
Beitragsersteller
 11.01.2017, 15:00

Nein habe wirklich eine bekommen.

wie kommst du auf diese wahrheit?

auchw er glaubt seine eigenen wahrheit zu haben muss sich da trotzdem an die geltenden gesetze halten