Anzeige wegen BTM wurde fallen gelassen, zum Urintest?

3 Antworten

Die Einstellung des Verfahren durch die Staatsanwaltschaft interessiert die Fahrerlaubnisbehörde nicht im geringsten.

Für sie ist die FeV und hier im Detail der § 14 bindend. https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html

Da stehen so Sachen wie "Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist für die Zwecke nach Absatz 1 anzuordnen, wenn......zu klären ist, ob der Betroffene noch abhängig ist oder – ohne abhängig zu sein – weiterhin die in Absatz 1 genannten Mittel oder Stoffe einnimmt"

Ich gehe mal davon aus, dass die Ermittlungen eingestellt wurden, weil es sich bei dem Cannabis um eine geringe Menge eines Konsumenten handelte, und die Staatsanwaltschaft nach § 31 a BtMG eingestellt hat.

Das ist aber der Führerscheinstelle wurscht. Ob das Strafverfahren nun eingestellt wurde oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat. Deshalb kann die Führerscheinstelle bzw das Straßenverkehrsamt weitere Untersuchungen anordnen. Z.B. weitere Urintests und möglicherweise eine MPU.

AG94Fragen 
Beitragsersteller
 17.06.2017, 17:31

"Wird bei einem Fahrzeugführer eine Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) angeordnet, bestehen entweder erhebliche Bedenken, was dessen körperliche und geistige Eignung betrifft, oder er oder sie hat erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen."

MPU denke eher weniger oder? Eher der Urintest?

wiki01  17.06.2017, 18:35
@AG94Fragen

Bei einem Verwandten hat man nach erstmaliger Alkoholfahrt sofort eine MPU angeordnet. Niemand kann in die Köpfe der Sachbearbeiter der Ämter blicken. ich würde mit dem Schlimmsten rechnen, und mich darüber freuen, wenn es weniger hart kommt.

AG94Fragen 
Beitragsersteller
 18.06.2017, 02:37
@wiki01

eben, du sagst es. ALKOHOLFAHRT, er war weder am Steuer noch hatte er zu dem Zeitpunkt seinen Führerschein, bitte richtig differenzieren!

wiki01  18.06.2017, 09:43
@AG94Fragen

Niemand- auch du nicht - kann in die Köpfe der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle oder des Ordnungsamtes oder wo auch immer hineinblicken. Ich weise nur darauf hin, was möglich ist. Der Rest ist mir eigentlich sowas von wurscht.

Da wird entweder "nur" ein ärztliches Gutachten auf ihn zukommen, i.d.R. jedoch eine MPU, die mit sehr hohen Kosten und viel Zeit verbunden ist, in denen man nicht fahren darf. (Google mal MPU)

AG94Fragen 
Beitragsersteller
 17.06.2017, 17:31

"Wird bei einem Fahrzeugführer eine Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) angeordnet, bestehen entweder erhebliche Bedenken, was dessen körperliche und geistige Eignung betrifft, oder er oder sie hat erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen."

MPU denke eher weniger oder? Eher der Urintest?

DerMasterWayner  17.06.2017, 17:52
@AG94Fragen

Das kann man pauschal leider nicht sagen. Mit einem ärztlichen Gutachten kannst du aber auf jeden Fall rechnen. Da musst du dir ein teures Gutachten mit Urinprobe vom Amtsarzt ausstellen lassen. Die Kosten hierfür liegen bei 150 - 300 Euro zzgl. Verwaltungskosten. Eine MPU wird angeordnet, wenn hierbei das Gutachten negativ ausfällt, d.h. wenn im Urin Drogen nachgewiesen wird oder der Beschuldigte sonst irgendwie Zweifel an seinem Umgang mit Drogen aufkommen lässt (das passiert schneller als man denkt...). Du darfst dabei niemals sagen dass du mehr als einmal irgendwas genommen hast, sonst kannst du zu 100% mit einer MPU rechnen (gelegentlicher Konsum ist ab 2x Drogen nehmen). Du hast nur probiert, hast nichts gemerkt, fandest es blöd und bist leider dabei erwischt worden. Dann kannst du mit "Probierkonsum" davon kommen und musst "nur" das ÄG zahlen. Eine MPU ist ohne sehr sehr teure und langwierige Vorbereitung nicht zu bestehen!

AG94Fragen 
Beitragsersteller
 17.06.2017, 15:48

ja, das war jedoch sein Erstvergehen mit einer geringen Menge. Hab im Internet gelesen gehabt, dass MPU dann kommt, wenn die Situation ich sag mal "krasser" war. Bedeutet: Wenn man die Anzeige nicht fallen gelassen hätten, hätten die von der Führerscheinstelle ein Verdacht auf Dauerkonsum und würden dann zu härteren Maßnahmen greifen