Wer zahlt Schäden bei Kabelbrand - wenn der Kasten anfängt zu brennen?
Bei uns in der Wohnung hat der Kasten der im Flur ist - Verteiler, angefangen zu brennen.
Ich habe gemerkt wenn ich meine Computer angeschaltet habe, dass das Licht der Lampen schwacher oder sehr stark wurde.
Das gleiche wenn man den Herd an schaltet.
Wir haben Rauch in der Wohnung gerochen und sind der Spur gefolgt - Der Verteiler Kasten.
Sind dann in den Keller gegangen und den Notschalter betätigt. Angerufen das einer Vorbei kommt und sich das anschaut.
Wohnung ist von der Gesellschaft, Sozialwohnung... Der Kasten wurde seid 2000 nicht mehr angeschaut.
Jedenfalls als der Herr kam und sich den Kasten anschaute, war schon größtenteils vieles verschmort, der Kasten Glühte funken als ich rein schaute (nachdem betätigen des Notschalters im Keller hörte es auf zu Glühen..
Der Herr meinte , wenn ich der Auslöser für den Brand war, wirds ziemlich teuer und Anzeige. (Wenn ich am Kasten irgendwas rumgepfuscht hätte).
Er meinte es wäre eine Schraube Locker gewesen und hat alles erneuert. Der Kasten ist immer noch der selbe, nur neues Kabel und irgendein Plastik kram worin das Kabel verschraubt war wurde neu eingesetzt .
Alle Geräte im Haus haben's überstanden.
Wenn niemand Zuhause wäre, wäre die Wohnung bestimmt abgefackelt. Und der Schlater der Normalerweise runter geht wenn irgendwas nicht stimmt ist auch nicht runter gegangen.
Kann mir dazu jemand was sagen?
5 Antworten
Der Zählerkasten gehört natürlich eindeutig zum Gebäude.
Wenn es tatsächlich gebrannt hat, also Gebäudeversicherung.
Sonst ist das ein Betriebsschaden zu Lasten des Eigentümers.
Rum gepfuscht wäre eine Möglichkeit wenn jemand (z.B. wegen Stromdiebstahl) etwas überbrückt hätte. Das wäre dann allerdings eine Straftat dafür gibt es keine Versicherung.
Das ist richtig.
Ich ging jetzt davon aus, dass einer der Mieter vielleicht etwas überbrückt hätte.
.... der Auftraggeber für die Reparatur.
Wenn es sich um den Stromverteilerkasten handelt, ist der Stromversorger zuständig, das zu überprüfen und evtl. auszutauschen.
Der Vermieter muß den Schaden unbedingt melden. Du hast doch sicher den Vermieter bereits benachrichtigt.
.... und was hat der Versorger mit meinem Kasten und dem Zähler vom Netzbetreiber zu tun?
Stromversorger und Netzbetreiber gehören meist zusammen!
Der Zählerkasten gehört zum Gebäude und muss vom Vermieter in Stand gehalten werden.
Schäden am Gebäude zahlt die Gebäudeversicherung.
Schäden an deinem Hausrat zahlt deine Hausratversicherung.
Falls jemand den Brand schuldhaft verursacht hat (auch z.B. durch nicht regelmäßige Wartung) haftet diese Person für Schäden die anderen entstanden sind. Dafür hat er dann hoffentlich eine Haftpflichtversicherung. Wobei auch in dem Fall die jeweiligen Sachversicherungen vorrangig die Schäden regulieren.
Beispiel: Deine Bude fackelt ab, weil Kabel defekt waren die der Vermieter hätte überprüfen (lassen) müssen. Dann zahlt trotzdem DEINE Hausratversicherung DEINEN Hausratschaden und kann anschließend vom Vermieter bzw. dessen Haftpflicht einen Teil des Schadens als Regress zurückfordern.
Selbst in dem Fall würden bei einem Brand die jeweiligen Sachversicherungen die Schäden regulieren, wenn nicht gerade der VN selber der Manipulator war.