Darf mein Vermieter einfach so Rattengift ausstreuen?

10 Antworten

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Dein Vermieter darf zwar selbst Rattengift auslegen, allerdings ist er verpflichtet, schriftlich alle Mieter darauf hinzuweisen. Er muß zudem kenntlich machen, wo er das Gift verstreut hat. Zudem ist es meines Wissens nach nicht erlaubt, daß Gift im Haus LOSE zu verstreuen. Zur Gefahrenabwehr muß das Gift in eine sichere Köderbox, damit niemand unabsichtlich zu Schaden kommen kann (Kleinkinder!).

Die im Handel erhältlichen Gifte sind mittlerweise Rodentizide der 3. Generation und brandgefährlich, vor allem für Haustiere! Auch Otto-Normalverbraucher darf im Fachmarkt nach Altersnachweis diese Gifte kaufen. Cumarin war vor 30 Jahren, Warfarin vor 20 Jahren, mittlerweile gibt es hochgezüchtete Gifte, bei denen 5 Körner eine Katze töten. Das sage ich nicht, um Panik zu verbreiten, sondern um die Gefährlichkeit zu verdeutlichen.

Wenn das Gift lose rumliegt, feg es zusammen, klopp es in die Tonne und schreib deinem Vermieter einen netten Brief, daß du um sachgerechte Bekämpfung bittest.

FrozenSoul234 
Beitragsersteller
 26.08.2012, 22:40

Vielen Dank für deine Antwort, das werde ich machen.

 Antwort kommt spät aber Einfach so ausstreuen darf man Rattengift nicht mehr. Wenn muss man es in eine speziellen Köderbox auslegen schon damit andere Tiere oder gar Kinder nicht dran kommen können. Die heutigen Rattengifte erhalten Rodentizid. Dieses bewirkt daß die Leben zu wenig oder kein Vitamin K produziert so daß die Ratten innerlich verbluten. Die Wirkung tritt verzögert ein damit Ratten zwischen dem Gift und ihrem Tod keinen Zusammenhang mehr sehen. Wenn sie den erkennen markieren sie das Futter und keine andere Ratte frisst mehr davon. Auch bei Menschen und Haustieren wirkt das Gift gleich und darum muß es in Köderboxen ausgelegt werden und man braucht sogar eine Genehmigung. Diese Gift darf von Privatpersonen ohne ein Genehmigung gar nicht mehr ausgelegt werden und auch nicht einfach an sie verkaut werden. Seit dem ersten Januar 2013 dürfen Rattengifte mit Rodentizid auch nicht mehr im Handel verkauft werden. nur noch im Fachhandel und es darf nur von Sachkundingen ausgebracht werden.

Das Ausstreuen von Gift ist so verboten. Es muss immer in einer Köderbox verchlossen sein.

Natürlich darf er es.

Aber gesichert sollte es schon sein, durch Beschilderung z.B.

Auch ein Kammerjäger würde mit Gift arbeiten. Der hockt sich dann nicht mit einer Flinte in den Keller und ballert die Viecher zusammen. Der stellt Giftfallen auf.

Das verwendete Gift wirkt nicht sofort.

Es ist längst bekannt, dass Ratten erst einmal einen Vorkoster schicken. gehts dem anch 2 Tagen immer noch gut, stürzt sich der Rest der Bande drauf.

Also verwendet man Gift, das erst hinterher zuschlägt. Ganz einfach also.

Ob der das aber selbst macht oder der Kammerjäger das Gleiche veranstaltet, ist egal.

Du weißt nun, was es da unten zeitigen kann, pass halt auf Deine Katzen auf.

FrozenSoul234 
Beitragsersteller
 27.08.2012, 09:22

Das ein Kammerjäger auch mit Gift arbeitet ist mir bewusst. Aber ein Kammerjäger stellt Boxen auf und kennzeichnet es dementsprechend, mein Vermieter hat es lose im Keller verstreut, ich hatte die Scheiße schon unter meinen Schuhen, weil ich es nicht wusste. So etwas ist völlig inakzeptabel.

Ich finde es auch nicht gut!