Wer zahlt? Meine Tochter macht Scheibe in Mietwohnung kaputt.
Also meine Tochter hat mit einem Stein von außen gegen die Balkon-Glas-Türe geschlagen. Daher sind nun 3-4 Kratzer, bzw. kleine Einschläge zu sehen. Meine Tochter ist übrigens 2 Jahre alt. Ich frage mich nun, welche Versicherung nun dafür aufkommt.
Meine Haftpflichtversicherung? Meine Hausratversicherung? oder die Gebäudeschutzversicherung des Vermieters?
Ich könnte ja sagen, dass ich meine Aufsichtspflicht verletzt habe?, zahlt dann meine Haftpflicht? Bitte nur antworten, wenn wirklich Wissen oder Erfahrung dahinter steckt.
Vielen Dank!!!
11 Antworten
Die Privathaftlicht zahlt tatsaechlich kurioserweise nur dann, wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hast, aber nur Schaeden bei anderen und dann sind Kinder unter 7 jahren ausgenommen. Ich wuerde es der Hausratversicherung melden, wenn du fuer Glasbruch versichert bist. Ich habe dich so verstanden, dass du gerade nach Hause gekommen bist, lueften wolltest und dabei gesehen hast, dass von aussen jemand etwas gegen die Scheibe geschmissen hat, so dass da jetzt Kratzer darauf sind. Die waren vorher noch nicht da und es steht ja leider kein Name dran. Du moechtest wissen, was du tun sollst, genmeldet ist der Schaden ja nun. Lg
Also kurz zur Aufklärung für alle. Habe soeben mit der Versicherung telefoniert. (HUK) Die übernehmen den Schaden komplett und zwar weil es kein Glasbruch ist, sondern lediglich Kratzer auf der Scheibe. Bei Glasbruch würden die meisten Angaben hier stimmen. So zahlt die Haftpflicht und alles wieder gut.
Danke für die zahlreichen Hilfen.
Also ich bin mir auch sehr sicher, dass dafür keine Versicherung aufkommt, da es Deine eigene Tochter war! Wenn Deine Tochter Eigentum anderer beschädigt, kommt Deine Haftpflicht dafür auf.....!
Auf Aufsichtspflichtverletzung kannst Du auch nicht gehen, da das in dem Alter echt grob fahrlässig wäre - da müßtest Du ja Deine 2 jährige Tochter ziemlich lange alleine gelassen haben - (und ich glaube selbst das ist noch nicht Verletzung der Aufsichtspflicht!) Paß auch auf, dass Du dann nicht noch mehr Ärger bekommst!
Nein. Du zahlst.. Da sist Eigenverschuldung und da deine Tochter wahrscheinlich noch nicht 18 ist, musst du zahlen.
Es zahlt deine Haftpflichtversicherung. Wieso sollte dein Vermieter dafür aufkommen
Sieh mal hier zur Deliktsfähigkeit: http://www.jusmeum.de/document/139c00a731f24f7e2e0272295fba213e/110127-deliktsrecht-2-3-0_files/part58.xhtml Wenn Ihr ei ne gute Haftpflichtversicherung (mitversicherung deliktunfähige Kinder) habt, zahlt diese oder wehrt den Schaden in Eurem Sinne ab. Sollte die Klausel nicht eingeschlossen sein - Versicherung wechseln!!!
Gruß DerGehrke