Waschbecken geschrottet / gebrochen - Zahlt meine Haftpflicht?

5 Antworten

Hier handelt es sich um einen Mietsachschaden, der durch Deine Privathaftpflichtversicherung gedeckt sein kann. Sofern der Vermieter Schadenersatzansprüche gegen Dich geltend macht, solltest Du diese Forderung an Deinen Versicherer weiterleiten. Dort wird man die Ansprüche prüfen und berechtigte Ansprüche des Vermieters befriedigen. Da das Waschbecken schon alt war, werden voraussichtlich nicht die vollen Kosten für den Ersatz übernommen - der Vermieter muss sich die Wertverbesserung anrechnen lassen.

Klammlosewelt  11.02.2014, 11:37

Genau so ist es. :)

Nun, das hängt natürlich auch vom Schadenshergang ab - aber prinzipiell ist das schon ein Fall für Deine Haftpflichtversicherung, denn es handelt sich dabei um einen Mietsachschaden.

Das ist ein Mietsachschaden. Den musst du deinem Vermieter und deiner Haftpflichtversicherung melden. Du solltest auf jeden Fall das OK deiner Versicherung abwarten, bevor du einen Auftrag erteilst.

Nein. Die Privathaftpflichtversicherung zahlt nicht für Eigenschäden, sondern nur für Schäden die einem Dritten zugefügt werden.

Klammlosewelt  11.02.2014, 11:37

Blödsinn! Das ist doch kein Eigenschaden. Hier wurde der Vermieter geschädigt.

Eher die Hausratversicherung fragen. Wenn Du beides bei der gleichen Versicherung hast würde ich nachfragen.

Klammlosewelt  11.02.2014, 11:35

Häääää? Was soll denn die Hausrat da zahlen?

annette27  11.02.2014, 15:06
@Klammlosewelt

Hääää das Waschbecken !!! Die Haftpflicht zahlt nur Schäden, die man bei fremden GEgenständen verursacht hat. Mietsachen (hier das Waschbecken in einer gemieteten Wohnung) werden wie eigene Gegenstände behandelt, also zahlt die Haftpflicht schon mal nicht. Wenn in der Hausratversicherung gemietete Gegenstände beinhaltet sind, ist die Hausrat auch zuständig.

kim294  11.02.2014, 19:16
@annette27

Und das ist komplett falsch. Eine Hausratversicherung zahlt nur bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl. Das ist hier nicht gegeben.

Dagegen sind in den meisten Privathaftpflichtversicherungen Mietsachschäden in der Mietwohnung mitversichert.

Somit ist das ein Fall für die Privathaftpflicht, die allerdings nur den Zeitwert zahlt.