Wer zahlt leerstehendes Zimmer im Altenheim nach Tod während der Räumung?
Weil in Foren kein Rechtsbeistand möglich ist, eine rein hypothetische Frage, die aber bitte nur Fachleute kommentieren sollten:
E kommt ins Seniorenheim und schließt einen Heimvertrag ab.
ein paar Jahre später stirbt E und Sohn K (zu Erben war nichts, weil E vom Sozialamt unterstützt werden musste) räumt die Wohnung im Heim innerhalb von einigen wenigen Tagen.
Nun verlangt das Heim von K Für jeden Tag zwischen Tod und Schlüsselabgabe einen Betrag für das leerstehende Zimmer. Das ist im Heimvertrag auch so geregelt. Die Angehörigen müssen das Zimmer räumen und für diese Zeit + 3 Tage Renovierung zahlen
ABER
Den Vertrag hat ja E mit der Heimleitung abgeschlossen und unterschrieben. E ist tot. K hat mit dem Vertrag ja eigentlich nichts zu tun; er hat ihn nicht unterschrieben.
Ist so ein Vorgehen von der Heimleitung überhaupt rechtens?
Oder muss das Sozialamt die paar Tage zahlen. E war ja Sozialfall.
5 Antworten
Hat K denn das Erbe ausgeschlagen? Wenn nicht, erbt er natürlich auch die Verpflichtung aus dem Vertrag. Wenn doch, hat er mit dem Zimmer nichts zu tun, darf aber auch nichts daraus entfernen.
Niemand zahlt.
Wie Du richtig festgestellt hast, hat K keinen Vertrag mit dem Heim. Da auch das Sozialamt keinen Vertrag hat, wird es ebenfalls nicht zahlen.
Die Klausel im Vertrag ist nicht nur nutzlos, sondern auch zum Nachteil des Heims, falls nämlich ein anderer nicht zur Familie gehörender per Testament als Erbe eingesetzt wäre, würde ihn die Klausel von der Zahlung befreien. Die Verwandten hätten als Nicht-Erben keinen Vertrag und müssten deshalb ebenfalls nicht zahlen.
Es ist hier auch nicht relevant, dass die Heimunterbringung nicht als Mietvertrag, sondern als Dienstleistung gelten könnte. Das wäre nur interessant, wenn K sein Erbe nicht ausgeschlagen hätte.
wer ist der vertagspartner?
meist der alte aber wenn dieser tot ist ist damit jeder vertag zu ende soviel ich weis.
Soviel weißt Du nicht richtig, denn jeder Vertrag geht im Normalfall auf den Erben über.
Meinst Du, eine Bank kann sich das Geld auf dem Konto eines Verstorbenen aneignen, da mit dem Tod ja auch der Vertrag über das Konto zu Ende ist?
Die Miete ist schon bezahlt . Die wird monatlich im Vorraus entrichtet. Ganz gleich ob das Sozialamt nun zahlte oder der Heiminsasse selber.
Der K. hat also mit der Miete so rein gar nichts zu tun. Ausnahmefall: E stirbt ausgerechnet zum 30. oder 31. des Monats ......
Der mit dem größerem Geldbeutel bezahlt
Die Antwort ist wirklich außerordentlich fundiert.