Vertragsverlängerung durch Ehepartner wirksam?

8 Antworten

Das kann auf keinen Fall rechtens sein. Aber bei solchen dubiosen Verträgen von dubiosen Anbietern kann ich dir nur empfehlen, einen Anwalt einzuschalten. Denn der Vertrag lief ja eindeutig auf den Names des Opas, was von dem Anbieter ja auch akzeptiert wurde, jetzt berufen sie sich darauf, dass deine Oma unterzeichnet hat. Ich bin immer wieder erstaut und auch erbost über so eine Dreistigkeit! Lasst den Anwalt ein entsprechendes Schreiben aufsetzen und auch mit Klage drohen, in den meisten Fällen hilft das.

Blindi56  11.12.2013, 09:47

hat die Oma nun den Festnetzanschluß genutzt, oder nicht? Dann galt der Vertrag und auch die Verlängerung. OMA war doch nicht dement.... (okay, ihre Unterschrift unter seinem Vertrag war nicht gnaz korrekt, aber es können nicht alle erst mal graphologische Gutachten erstellen, das würde ich ncith gleich als "dubios" sehen).

Nach demTod des Vertragspartner (Opa) gilt ein Sonderkündigungsrecht, darauf müssen die eingehen. Deine Mutter sollte eine Kopie der Sterbeurkunde und ihrer Vollmacht (als Beweis, dass sie seine Sachen vertritt) hinschicken und dann müsste das erledigt sein.

Doch, die laufen weiter. Das kann übrigens auch für Sachversicherungen und abonnements gelten. Aber wie kann man denn jemanden zum Vormund machen, der alles unterschreibt, was nicht bei 3 auf den Bäumen ist? Da wäre dann zumindest mal ne kleine Beratung oder Nachfragen in kürzeren abständen fällig.

Blindi56  11.12.2013, 09:48

Nicht die Oma war der Vormund, sondern die Mutter des Fragestellers. Darauf war ich zuerst auch "reingefallen".

Hallo "ErEsMartin",

vorab möchte ich Ihnen meine aufrichtige Anteilnahme und mein herzliches Beileid zum Ableben Ihres Opas aussprechen.

Zu Ihrer Anfrage möchte ich nun wie folgt antworten:

Vorab ist festzustellen, dass jeder Ehegatte grundsätzlich berechtigt ist, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen (vgl. § 1357 Abs. 1 BGB). Von mir angenommen, die persönlichen Voraussetzungen der Geschäftsfähigkeit und der ehelichen Lebensgemeinschaft liegen vor, bliebe weiter zu prüfen, ob Ihr Geschäft, eben der Abschluss zur Verlängerung des Telefonanschlusses, als Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs angesehen werden kann. Dies kann vorliegend bei Telefonversorgungsverträgen bejaht werden (vgl. BGH, 11.3.2004 - III ZR 213/03). Demgemäß war die Ehefrau Ihres Opas durchaus berechtigt, den Telefonvertrag zu verlängern. Dies natürlich nur vorbehaltlich, soweit eben nicht durch Ehevereinbarungen zwischen Ihrem Opa und Ihrer Oma etwas anderes geregelt ist. Folglich haften dann beide Ehegatten im Zweifel als Gesamtschuldner.

Diese Drittberechtigung und Drittverpflichtung des Gatten tritt aber nicht ein, wenn sich aus den Umständen etwas anderes ergibt (vgl. § 1357 Abs. 1 S. 2 HS. 2 BGB). Dem kann also entgegentreten, dass Ihre Mutter vom Amtsgericht als Betreuerin bestellt worden ist. Jedoch ist an dieser Stelle fraglich, ob Ihre Mutter auch für derartige Aufgaben vom Amtsgericht bestellt wurde. Hierzu ist nämlich zu beachten, dass ein Betreuer gem. § 1896 Abs. 2 BGB nur für den Aufgabenkreis bestellt werden darf, in denen die Betreuung erforderlich ist. Der Aufgabenkreis des Betreuers wurde somit vom Betreuungsgericht im Beschluss zur Betreuerbestellung ausdrücklich festgelegt (vgl. § 286 Abs. 1 Nr. 1 FamFG). Es bliebe also zu untersuchen, ob Ihrer Mutter auch die Erledigung derartiger Aufgaben wirksam übertragen wurde. Weiter ist bisher unklar, ob ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde (vgl. § 1903 BGB). Dies hätte zur Folge, dass Willenserklärungen Ihres Opas lediglich mit der Zustimmung des Betreuers, eben Ihrer Mutter, hätten abgegeben werden können. Verträge, denen die Betreuerin sodann nicht zugestimmt hat, wären somit nichtig (vgl. § 1903 Abs. 1 S. 2 BGB). Dies hätte weiter zur Folge, dass bereits aus dem Vertrag gezahlte Geldwerte zurückverlangt werden können.

Beachten Sie bitte zudem, dass mit Eintritt des Todes Ihres Opas die Erben die Gesamtrechtsnachvolge gem. § 1922 BGB antreten. Gesamtrechtsnachfolge bedeutet den automatischen und einheitlichen Übergang aller vererblichen Rechte und Verbindlichkeiten auf den Erben bzw. auf alle Miterben. Dies würde bedeuten, dass auch ein wirksam geschlossener Telefonvertrag als Verbindlichkeit auf Ihre Oma als Erbin übergeht. Sie, bzw. Ihre Oma, müsste demnach den Vertrag weiter bedienen, sofern dieser zum damaligen Zeitpunkt wirksam vereinbart wurde und von Ihnen nicht mehr angefochten wird.

Ich bedaure keine konkretere Antwort geben zu können, jedoch ist dies ohne Einsicht in Vertragsunterlagen und Beschlüsse des Amtsgerichts sowie etwaiger anderer Unterlagen nicht möglich. Sollten Sie Rückfragen haben, schreiben Sie bitte gerne einen Kommentar.

Ihnen einstweilen alles Gute und bereits jetzt ein besinnliches Weihnachtsfest.

Das war korrekt so, sie hat (und dazu hatte sie ja die Vormundschaft) in seinem Namen zu seinen Lebzeiten einen Vertrag unterzeichnet. Und doch vermutlich auch seinen Anschluß genutzt bzw. nutzen können?

Mit dem Tod des Vertragsparnters kann man das aber fristlos kündigen.

Blindi56  11.12.2013, 09:42

OH, nein... Deine Mutter hatte die Vormundschaft, nicht die Oma....

Da Deine Mutter die Vormundschaft über den OPA hatte, war es trotzdem okay, dass deine OMA den Vertrag verlängern konnte, denn sie war ja nicht "bevormundet", oder? Und sie müsste doch auch die Erbin sein?

Aber nach dem Tod des Opas gilt jetzt ein Sonderkündigungsrecht...

ErEsMartin 
Beitragsersteller
 11.12.2013, 12:00
@Blindi56

Jetzt ist meine Oma Erbin, aber als sie den Vertrag verlängert hat war mein Opa noch am Leben.

Meine Oma ist nicht wirklich dement, aber mit diesen ganzen Sachen trotzdem überfordert.

Sie wurde im Frühjahr angerufen, man hat ihr irgendwelche Sachen erzählt mit denen sie sich nicht auskennt UND dass der Vertrag doch verlängert werden sollte... Nur so würde sich für sie nichts verändern, andernfalls wäre die Telefonrechnung von der Telekom viel höher, etc., pp.

(Man muss hier noch sagen, dass es kein "Komplett-Anbieter" ist, sondern der normale Telefonanschluss der Telekom, welcher ebenfalls bis zuletzt auf meinen Opa lief, zusätzlich bezahlt werden muss! Am Telekom-Anschluss wurde nun der Vertragsnehmer und die Bankverbindung auf meine Oma geändert.)

Einen Durchschlag der Vertragsverlängerung haben wir bisher nicht finden können, da aber die Post nach der Verlängerung des Vertrags weiterhin an meinen Opa adressiert war und auch von seinem Konto (über welches meine Oma allerdings eine Vollmacht hatte) abgebucht wurde, gehe ich davon aus, dass in der Vertragsverlängerung ebenfalls mein Opa als Vertragspartner stand. Und diesen Vertrag kann meine Oma durch ihre Unterschrift nicht wirklich rechtskräftig schließen, oder etwa doch? Mein Opa war da zwar schon dement, aber die Vormundschaft hatte ja meine MUTTER, nicht meine OMA!

Normalerweise würden denen doch nicht einmal die gezahlten Monatsbeiträge seit Verlängerung zustehen...

Das Sonderkündigungsrecht haben sie verweigert (Kündigungsschreiben mit Kopie der Sterbeurkunde haben sie gekriegt), weil der Vertrag auf meine Oma übergegangen wäre (wann das passiert sein soll, haben sie nicht gesagt).

Nützt es etwas, ein zweites Kündigungsschreiben zu verfassen, in dem man schreibt, dass man auf die bisher gezahlten Monatsbeiträge verzichtet, wenn das Vertragsverhältnis rückwirkend auf Ende Oktober (Monat des Todes) beendet wird, oder man die Sache sonst dem Anwalt übergibt?

Danke schon mal bis hierhin für Eure Antworten.

MfG Martin

Blindi56  11.12.2013, 14:46
@ErEsMartin

Jaaa, wenn die Oma Erbin ist, hat sie tatsächlich auch den Vertrag geerbt.

Meine Mutter hatte aber z. B. keine Probleme, den ADAC meines Vaters trotzdem sofort zu kündigen Wenn eine 2-jährige Vertragsbindung besteht, ist das wohl nicht zu ändern (das wäre reine Kulanz).

Blindi56  11.12.2013, 09:37

... es sei denn, sie übernimmt ihn einfach.

sie haben es zu mindest versucht. deine mutti ist die ansprechpartnerin für verträge. nicht deine oma. haben sie ne unterschrift von ihr? wenn ja, eine kopie schicken lassen, ob es wirklich ihre ist. das hört sich alles so an , als ob das ohna anwalt nicht ablaufen wird.