Welche rechtliche Rolle nimmt eine Wohngruppe ein, wenn die Eltern weiterhin das Sorgerecht haben; Was ist ein Erziehungsauftrag?

2 Antworten

Die Einrichtung hat einen Erziehungsauftrag, damit dürfen die Mitarbeiter Entscheidungen treffen die in den Bereich der Erziehung fallen. Eltern die ihre Kinder in einer WG unterbringen haben die Erziehungsberechtigung übertragen, nicht aber das Sorgerecht. Somit treffen die Eltern noch immer die Entscheidungen und leisten Unterschriften die von den Sorgeberechtigten verlangt werden. Steht also unter der Unterschrift Erziehungsberechtigter, dann darf die WG unterschreiben, steht da Sorgeberechtigter dürfen sie es nicht. Letztendlich ist es aber der WG anzuraten, dass sie mit Unterschriften stets in Kontakt zu den Eltern treten. Klar, Unterschriften müssen manchmal schnell geleistet werden, aber die Eltern kann man telefonisch informieren und die Arbeiten kopieren. Ob, mit wem und wann sich das Kind frei bewegt entscheidet die WG selbstständig aus der aktuellen Situation heraus.

aus: http://www.sgbviii.de/S70.html
Erziehungsberechtigt ist der Personensorgeberechtigte. Er kann
zwar nicht das Personensorgerecht, aber dessen Ausübung auf andere
Personen übertragen und sie damit zu Erziehungsberechtigten machen. Dies
ist aber nur möglich, wenn diese Person volljährig ist und der
Personensorgeberechtigte mit ihr eine Vereinbarung getroffen hat, in der
er ihr einzelne Aufgaben der Personensorge zur Ausübung übertragen hat
(z.B. Stiefeltern oder Väter in eheähnlichen Gemeinschaften ohne
Sorgeerklärung oder Pflegeeltern oder Erzieher/innen in Einrichtungen).
Für die im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII oder
einer Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII tätigen Erzieher in
Einrichtungen oder Pflegepersonen enthält § 1688 BGB eine
Vertretungsregelung. Eine Tagespflegeperson nach § 23 SGB VIII gilt als
durch schlüssiges Handeln ermächtigt, als Erziehungsberechtigter tätig
zu sein. Babysitter, Hausaufgabenbetreuer, Jugendgruppenleiter sind
nicht erziehungsberechtigt, da sie nicht auf eine gewisse Dauer und nur
für einzelne Tätigkeiten Aufgaben der Personensorge wahrnehmen.

anuschka93 
Beitragsersteller
 15.03.2016, 16:31

Könntest du mir noch was helfen: Habe ich richtig verstanden, dass die Einrichtung automatisch mit Einzug und Kostenzusage vom Jugendamt erziehungsbeauftragt ist? Oder müssen die Personensorgeberchtigten noch mal explizit den Erziehungsauftrag übertragen und dies auch unterschreiben? Vielen Dank schon mal :-)

Sanja2  15.03.2016, 20:13
@anuschka93

Im Fall einer Wohngruppe ist das durch Einzug quasi eine Übertragung durch schlüssiges Handeln, es muss also nicht mehr explizit übertragen werden.

anuschka93 
Beitragsersteller
 14.03.2016, 16:50

Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort :-)

Wenn deine Eltern es dir zutrauen (u. 18 J.), dich also für physisch und psychisch für reif genug halten, kannst du dich auch alleine in einer Wohngruppe, in einem Zimmer, im Ausland..... aufhalten.

Der Erziehungsauftrag ist Selbständigkeit erwerben,praktizieren...

Sanja2  14.03.2016, 18:10

Du hast die Frage völlig falsch verstanden, es geht hier um eine betreute Wohngruppe und da können die Eltern das nicht einfach so bestimmen, denn da läuft es so wie das Konzept es vorsieht. In einem professionellen Umfeld ist Erziehungsauftrag noch deutlich weiter gefasst.