wer zahlt in einem mehrfamilienhaus die schornsteinverlängerung
wir wohnen in einem altbau in der dachwohnung. nun haben wir eine neue gasetagenheizung bekommen. leider wurde das nicht mit dem schornsteinfeger abgesprochen. deshalb wurde kein turbogerät installiert. jetzt sind die abgaswerte nicht so gut und es wird empfohlen eine schornsteinverlängerung anzubringen. auch wenn das turbogerät angebracht worden wäre hätte man einen extra schornstein setzen müssen. unser haus ist eine eigentümergemeinschaft. wer ist für die kosten beim schornstein zuständig? muss ich das bezahlen weil ich die dachwohnung habe oder ist das gemeinschaftseigentum?
6 Antworten
Das müssten eigentlich alle zahlen.
ich denke, das ist sache der gemeinschaft, wenn die gemeinschaft auch diese heizung bekommen hat
Du hast eine Gasetagenheizung.
Die anderen Mieter habe eine eigene Heizung.
Die neue Heizung bezahlt doch auch der Eigentümer der Wohnung ( bist du vermutlich selber) .. Dann bezahlt er auch die Schornsteinverlängerung.
Falls die anderen Heizungen ebenfalls an den Kamin angeschlossen sind, ist der Kamin Gemeinschaftseigentum. Aber die Erhöhung ist nur wegen deiner Heizung erforderlich.
Das ist Sache des Vermieters. Wenn es sich bei dem Umbau der Heizung um eine Instandhaltung handelt, dann kann er die Kosten nicht umlegen. Wenn es jedoch eine Modernisierung ist, dann kann er die Kosten auf die Miete umlegen.
EIGENTUMSWOHNUNG
Das Ding gehört zu Deiner Heizunsanlage, musst Du wohl blechen