Feuerstättenschau? Darf der das einfach?

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Ihm Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen oder durch den Eigentümer angeforderten Feuerstättenschau muss der Schornsteinfeger jede Wohnung die es betrifft besichtigen um den Zustand oder auch das nichtvorhandensein etwaiger Feuerstätten zu begutachten.

Natürlich muss der Schornsteinfeger sich vorher ankündigen, auch bei einer Feuerstättenschau solange keine Gefahr im Verzug ist. Allerdings kann er natürlich auf Kulanz hoffen, gerade wenn wie gesagt keine Feuerstätten angeschlossen sind, wäre das für Sie innerhalb von ein paar Minuten erledigt gewesen.

Sollten Sie bei dem abgesprochenen Termin nicht anwesend sein, müssen sie die dadurch notwendige extra Anfahrt zu einem neuen Termin zahlen. Die Kosten dafür sind in der angehängten Gebührenordnung der Kehr-und Überprüfungsordnung einzusehen.

Wie oben bereits erwähnt, darf der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister (wie er neudeutsch heißt), Zutritt zu Wohnungen/ Nutzungseinheiten fordern, sobald durch diese Schornsteine oder Lüftungsanlagen führen. Sie werden sowohl von außen, als auch von innen mittels spezieller Gerätschaften kontrolliert. Es wird sich in "kreisförmigen Bewegungen" um den Schornstein/ Abgasanlage herumbewegt. Die Feuerstättenschau obliegt nicht dem Eigentümer eines Hauses. Der Zuständige Meister setzt einen Termin fest, idealerweise natürlich in Absprache mit dem Eigentümer oder der Hausverwaltung. Die FSS darf nur und wirklich NUR vom bevollmächtigten durchgeführt werden. Selbst ein Mitarbeiter mit Meisterprüfung darf diese Tätigkeit nicht durchführen. Man sollte mehr Zeit geben als 5 Werktage, damit sich die Mieter o. ä. darauf einstellen können (ich halte hierbei 2 Wochen für angemessen).

Das ganze Problem mit dem Schornsteinfeger-SONDER-Recht kann hier wegen der vielfältigen rechtlichen und praktischen Aspekte nicht dargestellt werden. Interessenten finden einen Einstieg in die Problematik über: http://sfr-reform.carookee.com

Im Übrigen sollte man den Schornsteinfeger mal darauf hinweisen, das nach dem 2008 verabschiedeten NEUEN SchfHwG § 1 (1) der Eigentümer BEAUFTRAGT.

Und selbst bei einer "Feuerstättenschau" (rechtlich höchst umstritten) hat sich der Feger mindesten 5 Werktage VORHER anzumelden (§ 3 (1) Bundes-KÜO).

Und wenn in einer Wohnung keine "Feuerstätten" sind, darf man den Feger auch draussen stehen lassen. Er ist nur für Zu- und Abluft von "Feuerstätten" zuständig, der Schornsteinfeger ist KEINE Bauaufsicht, die nach Rissen im Mauerwerk fahnen dürfte.

Und wenn ein Feger anderer Meinung ist, einfach mal nach der Rechtsgrundlage fragen, in der der Umfang einer "Feuerstättenschau" geregelt ist. Fehlanzeige. Solange es somit keine abweichende Rechtsgrundlage gibt (Art. 20 (3) GG - SF ist bei der Feuerstättenschau BEHÖRDE = Bindung an Recht und GESETZ), umfasst eine "Feuerstättenschau" im Sinne des Wortes eben maximal das "Anschauen" von "Feuerstätten". Keine Feuerstätte - Kein Anschauen!

Eine Feuerstättenschau ist in bestimmten Abständen vorgeschrieben. Ihr könntet theoretisch ja einen Ofen an den bei euch durchlaufenden Kamin angeschlossen haben, auch Risse können sich bilden, das alles ist zu überprüfen.

Allerdings ist es üblich, dass der Schornsteinfeger sich mindestens 3 Wochen vorher per Postkarte anmeldet und euch die Chance einräumt, mit ihm einen anderen Termin auszumachen. Das von euch geschilderte Vorgehen ist unmöglich. War es ein Mitarbeiter des Schornsteinfegermeisters, beschwert euch bei letzterem, war er es selbst, ist die Innung zuständig.

gumyzelle 
Beitragsersteller
 12.05.2011, 19:34

Wielen Dank für eure Antworten...

aber was ich noch komischer fand das er sich nicht mal vorgestellt hat und zu dem war selbst die Hausverwaltung (die im selben Haus ist) verblüfft als wir gefragt haben was das soll, das einfach der Schornsteinfeger vor der tür steht und in unsrer wohnung will.....muss das nicht die Hausverwaltung anmelden?

und als er ankam hat er gemeint er war schon mal da und hat sich die obere Wohnung angesehen (wo die Hausverwaltung drin ist) weil das hoftor offen stand (waren bestimmt die Handwerker drin) und er kam mir vor wie wenn er keine ahnung über das objekt hat zumal er viele Lagepläne von anderen Häusern auf der Straße mit hatte aber keinen von dem Haus in dem ich wohne......

 

Kann ich ihm erstmal den Zutritt verweigern und erstmal Klärung durch die Hausverwaltung fordern? Könnte ja auch sein das das irgendeiner ist der sich unter einem vorwand zutritt zu ner wohnung verschafft um die auszuspionieren...gibt es ja alles

jasahd  13.05.2011, 12:03
@gumyzelle

Das ist allerdings sehr seltsam. In diesem Fall sollte offiziell die Hausverwaltung informiert sein, die wiederum die Mieter/Eigentümer informiert. Es wäre ratsam, über die Hausverwaltung den zuständigen Schornsteinfegermeister zu kontaktieren oder die Kommunalverwaltung fragen, wer eigentlich für den Kehrbereich zuständig ist. Dieser von euch geschilderte Ablauf ist sehr ungewöhnlich. Auf jeden Fall niemand ohne offizielle Anmeldung (aus der auch Adresse, Telefonnummer etc. hervorgeht) herein lassen.

In erster Linie ist bei einer Mietwohnung das die Sache des Vermieters. Dieser macht einen Termin mit dem Schornsteinfeger aus und hängt dann ein Schreiben für alle Mieter ans schwarze Brett o.ä. Daraufhin kann dann jeder Mieter, der zu diesem Termin keine Zeit hat, sich bei ihm melden. Meistens gibt es dann noch einen 2.Termin oder man kann dem Vermieter den Wohnungsschlüssel überlassen. Grundsätzlich darf der Schornsteinfeger in deine Wohnung, wenn dort ein Kamin durch läuft. Er kontrolliert dabei, ob nicht ein Ofen angeschlossen wurde und nicht bei ihm gemeldet ist. Das ist eine Sache von ein paar Minuten. Falls einer ohne Termin vorbei kommt und sich (wie bei euch) auch nicht ausweisen kann, sollte Vorsicht geboten sein. Am besten an der Vermieter verweisen und auch selber bei diesem nachfragen, ob er davon was weiß.