Wem steht das Versicherungsgeld nach einem Unfall zu, den Eltern oder dem Kind?
Hallo allerseits,
Als erstes mal vorab: ich habe hierzu bereits meine eigene Meinung, möchte nur mal von euch, als Außenstehende, Unbeteiligte eure Meinung dazu wissen. Es ist eine teils rechtliche, aber auch moralische Frage.
Also:
Ich hatte mit 6 Jahren als Fußgänger einen sehr schweren Zusammenprall mit einem Auto, mit Schädelhirntrauma, Schädelbasisbruch, Organversagen, inneren Blutungen, 6 Wochen Koma, nur noch maschinell am Leben zu halten, insgesamt 21 Wochen Krankenhausaufenthalt und und und....und auch mit Folgeschäden: Epilepsie, die ich wohl für den rest meines Lebens behalten werde, die mich mittlerweile aber kaum noch beeinträchtigt. Mehr aber nicht!
Meine Eltern haben damals auch einen Schadenersatz wegen Invalidität bei der Versicherung beantragt und diesen auch erhalten - einen 6-stelligen Betrag (damals noch DM).
Was ist eure Meinung?
- Die Eltern könne das Geld nach eigenem Ermessen nutzen und aufbrauchen
- Die Eltern sollten das Geld aufheben und mir auszahlen, als ich volljährig geworden bin.
Bin auf eure Meinungen gespannt. Gern auch mit Begründung.
LG
Der Phoenixx
18 Stimmen
19 Antworten
Das Geld ist dafür da, den Schaden auszugleichen.
Ggf. muss das Haus umgebaut werden, die Erziehung erschwert sich, weil Du ständig durch die Gegend gefahren werden musst usw..
In diesem Fall müssen sue nur Geld aufheben, wenn durch den Schaden auch als Erwachsener Probleme bestehen werden. Dann darf nur im Verhältnis zur Lebenszeit Geld verbraucht werden.
Anders verhält es sich mit dem Schmerzensgeld.
Davon dürfen die Eltern keinen Cent ausgeben, das muss bis zum 18. Geburtstag angelegt werden.
Wenn es eine private Unfallversicherung war, ist es eh egal.
Spielt auch überhaupt keine Rolle. Ich will das Geld ja garnicht haben. Ich war nur mal an den heutigen Meinungen anderer interessiert.
Ergänzend.
Stammt dieses Geld aus einer privaten Unfallversicherung, sind die Eltern die alleinigen Bezugsberechtigten.
Davon kannst Du nichts fordern.
Für mich ist ganz klar, die Eltern dürfen von dem Geld aussergewöhnliche Kosten für deine Heilung von diesem Geld aufwenden. Der Rest gehört eindeutig dir.
Du bist das Opfer und dir steht der Schadenersatz zu.
Unverständlich, wenn Eltern glauben sie hätten darauf einen Anspruch.
das kann man mit deinen antwort-Optionen nicht beantworten
schonmal drüber nachgedacht das deinen Eltern auch massive Kosten durch deinen Unfall entstanden sind?
ich vermute das deinen Eltern schon einige Kosten durch Verdienstausfall und deine Therapien entstanden sind.
möglicherweise musste auch ein anderes Auto angeschafft und die wohnung/das Haus deiner Verletzung (Behinderung?) entsprechend umgebaut werden.
dafür dürfen die natürlich EINEN TEIL des Geldes verwenden..,
die dürfen es natürlich nicht für sich alleine ausgeben.., aber wenn deine Mutter z.b. ihren Job aufgeben musste um sich um dich zu kümmern, entstehen dadurch natürlich auch Kosten...
Aber es war 'nur' die Epilepsie, die mich, wie gesagt, mittlerweile kaum noch beeinträchtigt. Keine physischen oder psychischen Folgeschäden
Für nur eine gibt es aber keine 100.000e.
Das seh ich auch so!
Dann frage ich mich wofür die Versicherung soviel ssg gezahlt hat, wir sind hier nicht in den USA
Ich würde an seiner stelle nochmal lieber die Eltern nachfragen, es kann auch möglich sein das er das falsch aufgefasst hat und der Beitrag wesentlich geringer ausgefallen ist. Das kann hier keiner der user beantworten sondern nur die Eltern.
Ok, hab vergessen zu erwähnen, dass es ja damals noch DM waren. Sorry.
Das halbiert den Betrag ja nur... letzten Endes macht es das aufbrauchen doch sogar plausibler
aber demnach müsstest du ja mittlerweile 25 Jahre alt sein.., der Euro kam 2001, wenn das also <2001 war und du damals 6 Jahre alt warst, bist du also 1994 oder eher geboren worden.,,
Noch früher...
30 ist er
Noch mehr...😃
Dann scheint das ja kein akutes Problem zu sein..,hast du denn schonmal mit deinen Eltern gesprochen wieviel SSG das genau war und was davon alles bezahlt werden musste?
Wieviel es war weiß ich, aber was danit gemacht wurde, weiß ich nicht. Aber ich sehe dazu auch keinen Anlass. Ich will das Geld ja auch garnicht haben. Dafür hatte ich ein zu gutes Elternhaus, trotz Beeinträchtigung.
Mich hat nur mal interessiert, wie andere das sehen, und zum Glück ist die Mehrheit hier mit mir einer Meinung!
Danke, dir auch!
Die rechtliche Grundlage wäre bestimmt (ich weiß es aber nicht), dass die ausbezahlte Versicherungssumme für deine Eltern bestimmt ist, weil sie auch die Versicherungsbeiträge bezahlen und eine Menge Unkosten und Aufwandskosten hatten.
Moralisch gesehen, ist das Geld für den Geschädigten gedacht. Also ich hätte Skrupel, es für mich zu behalten.
Also ich hätte Skrupel, es für mich zu behalten.
Meinst du, als Elternteil oder als Geschädigter?
Mit Geschädigter meine ich das Kind.
Ja, das habe ich schon verstanden. Ich meinte, in welcher Rolle hättest du Skrupel? Das Geld als Elternteil in Anspruch zu nehmen, oder es als Geschädigter in Anspruch zu nehmen?
Das Geld als Elternteil anzunehmen, weil ich der Meinung bin, es steht dem Kind zu.
Natürlich steht dem Kind die Invaliditätssumme zur Verfügung und nicht den Eltern!!!
Mit "Invaliditätssumme" meinen Sie sicher die Leistung aus einer privaten Unfallversicherung? Wenn ja, wollen Sie die Frage rechtlich oder moralisch beantworten? Rechtlich hat ja wohl der Vertragspartner, also der Versicherungsnehmer zweifelsfrei die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag, sofern kein Direktanspruch vereinbart wurde.
@siola55
In der Schweiz ist nur der Verunfallte bei einem Spitaltaggeld versichert. Folgekosten wie Verdienstausfall der Eltern oder Fahrspesen müssen mühsam aufgelistet und eingeklagt werden. Und wenn die Mutter Pech hat und eventuell nach der erfolgreich abgeschlossenen Behandlung des Kindes keinen Job mehr findet, hat sie nochmals Pech
Der Fs schreibt, dass er inzwischen wieder ganz gesund ist und keine Schäden zurückgeblieben sind, das ist ja das Wichtigste. Von daher verstehe ich nicht ganz, warum er den 6stelligen Betrag bekommen sollte.
Anders wäre es selbstverständlich, wenn er weiterhin körperlich beeinträchtigt geblieben wäre.
@siola 55
was ist mit den Ausgaben der Eltern? Eventuell konnte die Mutter monatelang nicht arbeiten. Sie war bestimmt jeden Tag im Spital, später Reha. Nur um wenige Beispiele zu nennen. Dürfen diese Beträge vom Geld abgezweigt werden?
Die Eltern müssen sich verschulden und der Junge Mann bekommt, wenn er Volljährig wird, das Geld?
Dafür ist doch das Unfall-Krankenhaustagegeld (UKHTG) zu verwenden...
PS: Eine Inval.absicherung ist doch der Vollkaskoschutz für den Körper des Kindes und nicht für die Verwendung der Eltern gedacht!
Hausumbau wegen Epilepsie? Da vergleichst du aber einen Apfel mit einer Gurke. Ein Hausumbau kann bei physischen Folgeschäden erforderlich sein.