Autounfall, aufgefahren auf die schwenkbare Anhängerkupplung?
Guten Tag liebe community,
Mir ist am Wochenende ein Autounfall passiert und zwar :stand ich an der roten Ampel und plötzlich fährt mir einer hinten drauf.
Habe leider die Polizei nicht anrufen..
Meine Frage wäre jetzt :
Für den Fall dass die gegnerische Versicherung (Allianz) einen Gutachten will, soll ich einen Gutachter von denen akzeptieren oder lieber selbst einen Gutachter beauftragen?
Die Gutachter sind doch unabhängig oder ist das nicht so?
Vielen Dank
6 Antworten
Du hast als Geschädigter eine freie Wahl des Gutachters. Du musst den der Versicherung nicht nehmen. ( Würde ich auch nicht machen)
Das ist egal welcher Gutachter es wird.
Wenn er feststellt, dass die schwenkbare Kupplung nicht eingeklappt war, obwohl du gerade keinen Anhänger ziehst, dann wird ein Teil des Schadens vom Aufgefahrenen auf dich abgewälzt.
Klapp mal die Kommentare auf, dann siehst du, dass ich mich bereits korrigiert habe.
Ich lasse meine inhaltlichen Fehler immer drin, sonst ergeben die darunterliegenden Kommentare keinen Sinn mehr.
Okay, Und wie kommst du darauf?
Gesetzlich gesehen ist man dazu nicht verpflichtet
Entwarnung! Kommando zurück. Das gilt nicht oder nichtmehr.
Ein Bekannter von mir bekam mal eine Teilschuld, weil der Schaden am Unfallverursacher geringer gewesen wäre, wenn mein Bekannter seine abnehmbare Anhängerkupplung entfernt hätte.
Habs, auf deinen Kommentar hin, gleich mal gegoogelt. Hab ich wieder was gelernt. 👍
Die Versicherer haben auch EIGENE Schadenssachbearbeiter, die auch schon mal in den Außendienst gehen. Das ist dann KEIN vereidigter unabhängiger Sachverständige.
Als Geschädigter hast du das Recht selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauen mit der Erstattung des Schadengutachtens zu beauftragen.
Die Gutachter sind doch unabhängig oder ist das nicht so?
Die bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft angestellten Gutachter erhhalten monatlich von der Versicherungsgesellschaft ihr Gehalt. Die Frage der Abhängigkeit kannst du dir damit selber beantworten.
Du machst garnix mit der gegnerischen Versicherung, versuchen die dich anzurufen auflegen oder direkt wegdrücken. Mit deinem Wagen fährste zum Vertragshändler, der hat nen Gutachter an der Hand der für ihn rechnet und darauf aus ist dir und dem Händler das meiste Geld rauszuschlagen.
der hat nen Gutachter an der Hand der für ihn rechnet und darauf aus ist dir und dem Händler das meiste Geld rauszuschlagen.
Ein Sachverständiger ist zur Objektivität verpflichtet!
Auf wessen Seite steht der Gutachter den du beauftragts wohl? Deshalb lässte ja auch den Gutachter von der gegnerischen Versicherung nicht ans Auto sondern suchst selbst einen, den Wert steigert er dann auch entsprechend für dich als Auftraggeber wenn du ein bisschen was vorlegst. Tipps vom Vertragshändler was du dem Gutachter alles vor die Nase hälst bekommste auch noch mit fürs Gespräch und den Rest schmeißt der Händler mit rein zur Wertermittlung, logisch dass du als Kunde hier die nötige Unterstützung bekommst.
...was ist an meiner Aussage missverständlich?
flasch, es gibt kein Gesetz oder entsprechendes!