Wer zahlt für Handy kaputt in der Schule?
Hallo, heute hatte ich Sportunterricht, wo man am Anfang sein Handy in eine Wertbox hinein tuen soll, wo alle Handys in einer Box gesammelt werden. Als ich am Ende der Stunde mein Handy herausholen wollte, war das Display kaputt. Niemand hat etwas gesehen und die Schule haftet „anscheinend“ nicht dafür. Übrigens, was nur nebenbei ist, die Box lässt sich nicht abschließen und ist eher wie ein Korb, der in der Sporthalle am Rand steht. Weiß jemand was man da machen soll?
6 Antworten
So etwas läuft leider immer unter "persönliches Pech". Wenn man keine spezielle Handy-Versicherung hat und kein Verursacher da ist, bleibt der Schaden an Dir hängen.
Theoretisch könnte ein Jurist mal prüfen, ob die Haftung nicht doch bei der Schule liegt.
Wenn jemand etwas in Obhut nimmt, ist er/sie auch dafür verantwortlich. Man kann Haftung aus dem BGB nicht einfach ausschließen. Wäre ja noch schöner. Die Schule wird natürlich behaupten, dass Du selber dafür verantwortlich bist, das Handy entsprechend so zu schützen, dass es in dem Korb nicht kaputtgehen kann.
Die Schule auf jeden Fall nicht, weil sie die Haftung ausgeschlossen hat. Der Lehrer haftet auch nicht, weil er nicht die Haftung übernommen hat und die Augen nicht ständig auf die Kiste richten kann, wenn er anständigen Unterricht machen soll.
Ist die Frage, ob die Schule so eine Haftung überhaupt ausschließen darf. Denke nicht. Dann dürfte sie die Handys nämlich nicht einsammeln.
Ich denke da kannst du nichts machen, da die Schule nicht haftet.
Sofern kein Schuldiger ermittelt werden kann, kannst du leider wenig machen.
Evtl. besteht aber für dich die Möglichkeit, je nach Vertrag, das ganze über eure Hausratsversicherung zu regulieren.
Das machen die schon lange - wie hoch die Leistung ist, kommt nur auf den gewählten Tarif an. Grundsätzlich deckt eine Hausratsversicherung Schäden an Einrichtungs-, Verbauchs- und Gebrauchsgegenständen ab - und zu Schäden zählt auch Vandalismus. Es wäre eher die Frage in wie weit die Versicherung noch greift wenn es in der Schule passiert ist.
Vandalismusschäden werden reguliert, aber nur, wenn ein Einbruch in versicherte Räume vorlag!
Das ist korrekt - wie geschrieben, letztlich kommt es auf das Versicherungspaket an. Ich persönlich konnte und habe damals eine Zusatzoption abgeschlossen die sowas mit Selbstbeteiligung regulieren würde (und auch noch Komfort Schutz für Fahrräder etc.).
Vandalismus im Rahmen eines Einbruchs. Auf keinen Fall als "Außenversicherung"
abgesehen davon kann Vandalismus nur durch Vorsatz entstehen. Das müßte man im Zweifel beweisen.
Wie wirds wohl passiert sein? Jemand war bockig und hat sein Smartphone aus einer gewissen Höhe in den Korb fallen lassen. Dabei ist es sicher mit der Kante auf sein Gerät gefallen, was das Display geschrottet hat. Wenn man natürlich einen "spitzen", "schweren" Gegenstand auf ein Display fallen lässt, muss man davon ausgehen dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Schaden verursacht.
Dann ist das bestenfalls ein Haftpflichtschaden. Dafür muss man aber wissen, wer das gemacht hat.
Mama oder Papa, oft auch die Großmutter oder die Patentante, höre ich immer wieder.
Viel Glück.
Seit wann zahlt die Hausratversicherung kaputte Handys?