Erstattung von der Schule?

8 Antworten

Hallo,

  • natürlich hast du Anspruch auf Schadenersatz
  • Wenn die Schule von dir verlangt deine Schuhe (Dein Eigentum)
  • in einem Bereich wie einen Umkleideraum aufzubewahren ist die Schule auch verpflichtet diesen Bereich gegen unbefugtes Betreten zu sichern.
  • Jede Tür hat die Möglichkeit verschlossen zu werden.
  • Einen Raum aus Bequemlichkeit nicht zu verschließen und damit Diebstahl zu verhindern oder zu zu erschweren ist grob fahrlässig.
  • Wer grob fahrlässig handelt und hiermit sogar zum Diebstahl animiert ist auch zum Schadenersatz verpflichtet.
  • Mach deine Ansprüche am Besten schriftlich geltend , bzw. deine Eltern, wenn du noch minderjährig bist.
  • Auf eine schriftliche Forderung muss die Schule in jedem Fall reagieren.
  • Lehnt sie Forderung ab, muss sie die Ablehnung auch begründen.
  • Mit der Ablehnung solltest du, bzw. deine Eltern zu einem Anwalt gehen.
  • Es kann ja nicht sein, dass die Bequemlichkeit der Lehrer auf Kosten der Schüler bezahlt wird.

Ich hoffe mein Tipp ist eine hilfreiche Antwort auf deine Frage.

da musst du nochmal mit der schule reden, ist ein versicherungs ding,

mir gings auch mal so mit einer teuren jacke

auf jeden fall musst du dann die rechnung zu mitbringen und einreichen, da bekommst du aber nicht alles wieder

aber trotzdem hättest du da dannwas

Klär das in Ruhe mit deinen Eltern und der Schulleitung und vllt noch dem Sportlehrer, da wird Klarheit kommen und ich denke es wird vernünftige Entscheidungen geben.

Feldmacher123 
Beitragsersteller
 05.11.2014, 17:41

Als ob ich sowas nicht versucht habe...

du musst anzeige wegen diebstahl gegen unbekannt machen. dies wird allerdings im sande verlaufen also bekommst du weder geld von der schule noch neue schuhe. und auch du trägst schuld daran du hättest deine schuhe einfach in deinem spint einschließen können

Feldmacher123 
Beitragsersteller
 05.11.2014, 17:43

Was glaubst du wie gammelig unsere Schule ist.Bin nicht in einer Schule wie du glaube ich mal da haben wir keine Spinde.Nur ein Raum in dem wir uns umziehen und eine Wertsachenkiste aber Schuhe kommen da net rein..

KritikMonster  05.11.2014, 17:44
@Feldmacher123

also zu meiner schulzeit ( die ist schon um einige jahre her) hatten wir auch eine gammlige schule und wir haben unsere wertsachen immer eingeschlossen sowohl auch hosen schuhe ect.

Feldmacher123 
Beitragsersteller
 05.11.2014, 17:47
@KritikMonster

Dann war die wohl nicht so gammlig wie bei uns :)

Wenn der Lehrer etwas versäumt hat, ist die Schule nicht zuständig, sondern Ihr müßt dem Lehrer die Schuld nachweisen, und könnt dann versuchen, von ihm das Geld zu bekommen, was sicher sehr schwierig sein wird.

tophead  05.11.2014, 17:57

Wer einen unbeaufsichtigten Umkleideraum nicht verschließt handelt grob fahrlässig und ist somit zum Schadenersatz verpflichtet. Der Schüler hat auf Anweisung des Lehrers gehandelt als er seine Schuhe in einem unbeaufsichtigtem Raum ließ.