Kostenbeteiligung bei Gebrauchtwagengarantie?

6 Antworten

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"Bedeutet in den ersten 6 Monaten muss der Händler (Verkäufer)
tatsächlich für sämtliche Sachmängel einstehen. Auch wenn ich neuen TÜV habe."

Der Verkäufer / Händler muss nicht für alle Sachmängel haften. Du
schreibst aber auch oben einmal von Garantie und dann wieder von Sachmangelhaftung. Sollte die Gebrauchtwagen-Garantie die Hupe abdecken, dann bist du anteilig, je nach KM-Stand und alter des Fahrzeuges, mit einer Selbstbeteiligung dabei.

Wenn denn die Hupe wirklich unter die Sachmangelhaftung fallen sollte, dann bleibt es dem Verkäufer / Händler überlassen wie er den Schaden repariert. Er muss keine neue Hupe kaufen, sondern kann auch ein Gebrauchtteil nehmen. Wie auch @jetztgehtslos schon geschrieben hat, kann auch ein anderer Defekt vorliegen.

Der Verkäufer / Händler hat nur keine Lust den Fehler zu suchen und will auf deine Kosten den einfachsten Weg suchen. Sachmangelhaftung geht auch vor Garantieleistung. Er kann ja gerne intern mit der Versicherungsgesellschaft abrechnen wenn die Hupe dort eingeschlossen ist.



>die Kennzeichenbeleuchtung

zahlst selbst, ne Birne kann immer kaputt gehen



>Clip der Sonnenblende brach ab

so einfach bestimmt nicht, da war etwas Gewalt im Spiel.




>ich solle mich zu 60% an den Materialkosten der Hupe zu beteiligen

das würde ich als einzigstes zur Gewährleistung zählen.


Aktueller Stand: ein Inkassobüro wurde eingeschaltet und ich sollte und habe nicht reagiert. Seit August 16 kam nichts mehr. Der Anwalt hat auch gesagt, dass es definitiv in die 6 Monate "Garantie" für Sachmängel. 

Ich finde, da kommst du noch ganz gut bei weg. Die Hupe war beim Kauf im Oktober ja wohl ok. Damit ist sie auch aus der Gewährleistung raus. Der Clip und die Birne fallen auch nicht darunter.

Wenn aber bei der Hupe beide Signalhörner plötzlich nicht mehr funktionieren, vermute ich mal einen anderen Defekt. Sicherung oder Kabel oder Relais. Aber dennoch wirst du es bezahlen müssen, da bei Übergabe die Funktion vorhanden war.

Luesy112 
Beitragsersteller
 31.03.2016, 10:30

Danke für die Antworten :) hab mal meine Rechtsschutz angerufen, war unsicher ob auch solch ein Sachverhalt gedeckt ist. 

Also es greift die sogenannte "Beweislastumkehr", hatte ich gestern schon in Verbindung mit Sachmängelhaftung im Netz was gelesen. Bedeutet in den ersten 6 Monaten muss der Händler (Verkäufer) tatsächlich für sämtliche Sachmängel einstehen. Auch wenn ich neuen TÜV habe. 

Denn der TÜV Mensch prüft nur die Funktionalität der Hupe, er prüft ja aber nicht ob zum Zeitpunkt des Kaufes die Hupe nicht schon einen Defekt weg hatte, der später zum Ausfallführen  könnte. Der Gesetzgeber gibt da wohl in den ersten 6 Monaten die "Schuld" dem Verkäufer, allerdings NACH den 6 Monaten muss der KÄUFER beweiden, dass der Defekt zum ZP des Kaufes vorlag. 

Daher soll ich nicht zahlen, soll sagen, dass ich Rechtsbeistand habe, das reicht wohl meistens aus. Mal sehen. 

Mit dem Clip und der Kennzeichenbeleuchtung, das ist sicherlich Verschleiß, kann man selbst machen, allerdings wenns in den ersten 6 Monaten repariert bekommen kann kostenfrei, dann sag ich nicht nein :) 

Ist eben schwierig, ein Kumpel ist Autoverkäufer und sagt, das Max. Der Preis der Hupe 150 Euro (anteilig) horrend ist, aber grds. Das Autohaus Recht hat. Und dann kenne ich wieder 3 Werkstattmeister aus Autohäusern, die mir sagen: in den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer alles tragen. 

Ansonsten geh ich nächste Woche mal zum Anwalt, frag den einfach, dann werden wir sehen :) 

Übrigens: in den ersten 6 Monaten nach Kauf eines Gebrauchtwagens hat der Verkäufer ALLE Mängel OHNE Kostenbeteiligung des Käufers zu reparieren. Sagte mir der Rechtsanwalt und meine Versicherung.