Wer zahlt Elektriker? Mieter/Vermieter
Hallo,
in meine neuen Mietwohnung habe ich an einer Decke noch keine Lampe, die Drähte hängen einfach so aus der Decke.
Folgendes ist passiert:
Ich habe in eine Steckdosenleiste die bereits am Stromnetz angeschlossen war und Strom lieferte mein Notebooknetzteil eingesteckt, worauf ich eine Art "brutzeln" gehört habe und den Stecker sofort wieder rausnahm. Da bis jetzt noch alles funktionierte, habe ich den Stecker wieder eingesteckt, selbe Geräusche, nur ist mir diesmal aus den Augenwinkeln aufgefallen, dass an den Drähten aus der Decke Funken überspringen. Sofort darauf war es auch wieder vorbei, dafür geht an der Wand jetzt keine einzige Steckdose mehr. (Eine Lampe die dort angeschlossen war und in dem Moment ausging und nicht wieder angeht, beweist es)
Wer beauftragt/zahlt den Elektriker?
7 Antworten
Da gibt es wohl irgendwo eine Fehlverbindung oder Kurzschluss. Die Behebung ist allein Sache des Vermieters. Er ist verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand an den Mieter zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten. Keinesfalls ist hier die Beseitigung des Mangels unter Kleinreparatur einzuordnen. Also trägt der Vermieter die Kosten.
Es gibt normalerweise die "Kleinreperaturenklausel" in Mietverträgen, die bis zu einem bestimmten Betrag Kleinreperaturen dem Mieter anlastet. In der Regel gewegt man sich dort zwischen 80,- und 100,- Euro im Höchstfall pro Fall und das Ganze darf im Jahr keine 200,- Euro überschreiten.
Da in diesem Fall wohl von einem höheren Betrag ausgegangen werden kann, sollte man den Vermieter informieren. Unter dem Hinweis auf Verhinderung größerer Gefahr (Brand, Stromschlag, etc) sollte man den Vermieter auffordern einen Handwerker zu beauftragen. Sollte dann die Rechnung bei weniger wie 100,- Euro liegen, könnte der Vermieter wieder auf Dich zukommen, aber dass ist normalerweise unwahrscheinlich.
Dem Vermieter hab ich es "beiläufig" bereits erzählt, ich glaube er hat es falsch verstanden dass ich an den Drähten rumgefummelt hab und dadurch irgendwas durchgebrannt sei. "Dann müssen Sie einen Elektriker holen" Ich hoffe ich kann das noch klären :/
sofort den vermieter auffordern,das reparieren zu lassen--lebensgefahr !
Wenn du gerade eingezogen bist und offensichtlich nicht alles "ordnungsgemäß" funktioniert, dann ist es die Sache des Vermieters, denn die Leitungen gehören zur Wohnung. Du musst klarstellen, dass du lediglich Verbraucher anschließen wolltest und Unregelmäßigkeiten feststellen musstest.
Die Kleinreparaturenklausel kann eigentlich nur geltend gemacht werden, wenn du schon länger in der Wohnung wohnst, nicht aber wenn bereits bei Einzug das Problem auftritt.
Wenn ich nachweisen kann, dass etwas bereits vor meiner Nutzung defekt war. Wenn ich irgendwo neu einziehe und etwas funktioniert nicht, dann sollte es ja bereits zuvor nicht (ordnungsgemäß) funktioniert haben.
Es hat bis zu dem Zeitpunkt funktioniert, in dem ich das Netzteil eingesteckt habe.
Wenn das Netzteil an anderer Stelle funktioniert, aber eben nicht an diesem Ort, dann liegt es schon mal nicht am Netzteil.
Liegt es aber doch am Netzteil, dann hast du das Problem.
Habe Steckerleiste mitsamt Netzteil danach an einen funktionierenden Dose eingesteckt, funktioniert noch alles. Also meine Geräte sind alle noch ganz.
Habe gerade mit meinem Vermieter gesprochen. Da ja alles funktioniert hat als ich eingezogen bin und der Kurzschluss(?) (indirekt) durch mich passiert ist, müsste ich auch dafür Kosten tragen.
Dann gäbe es allenfalls noch die Möglichkeit einen Elektriker mal damit zu beauftragen das Kabelgewirr zu beurteilen. Wenn dieser sagt "das hätte eigentlich so gar nicht sein dürfen" und dir das schriftlich gibt bzw. das dem Vermieter so mitteilt, dann liegt der Ball wieder beim Vermieter. Wenn der Elektriker aber sagt "nö, die Kabel sind korrekt verlegt und du musst wohl irgendetwas nicht geeignetes dort angeschlossen haben, dann bist du in der Pflicht.
Okay, danke ;)
Der Vermieter, wer denn auch sonst? Es sei denn, der Mieter bestellt hinter dem Rücken des Vermieters den Strippenzieher selbst.
Wo ist da die Rechtsgrundlage? Eine verwendete Klausel tritt mit Vertragsabschluß ein. Hat also keineswegs mit irgendeiner Mindest-Wohndauer zu tun. Eine Kleinreparaturenklausel ist verschuldungsunabhängig.